Mario Monti hatte während seiner Amtszeit als italienischer Regierungschef dafür gesorgt, dass Südtirols Handelsordnung ausgehebelt wurde, insbesondere auch das Verbot von Detailhandel in Gewerbegebieten. Zwischen dem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil und der Verabschiedung einer neuen Regelung durch das Land Südtirol, die der Zentralstaat erneut angefochten hat, klaffte für kurze Zeit eine Lücke im Gesetz, die mehrere Unternehmen bewusst ausnutzten, um nach vorn zu preschen. Auch der Handelsriese Aspiag (Spar, Eurospar, Interspar) brachte in dieser Phase sein Projekt für ein großes Einkaufszentrum in der Bozner Industriezone auf den Weg, obwohl politische Vertreter des Landes schon damals klar machten, dass sie alles unternehmen würden, um diese Entwicklung aufzuhalten. Seit jeher ist es weitgehender politischer Konsens im Lande, den Detailhandel von Gewerbezonen und der grünen Wiese fernzuhalten.
Seit dieser von Monti verursachten Phase der Rechtsunsicherheit ringt die Aspiag nun vor Gericht um ihr »Recht«, gegen den Willen von Land und Gemeinde Bozen ihr Kaufhaus zu errichten. Doch damit nicht genug: Nun hat der Koloss auch noch angekündigt, die Verwaltung auf zehn Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Einnahmen zu verklagen.
Diese Vorgangsweise mag zwar das gute Recht des Unternehmens sein, doch ob sie auch »politisch«, gesellschaftlich und nicht zuletzt wirtschaftlich opportun ist, scheint fraglich. Während die Handelskette nämlich gute Geschäfte mit ihren Südtiroler KundInnen macht, setzt sie sich nicht nur wissentlich über den Willen ihrer VolksvertreterInnen hinweg, sondern möchte auch noch einen großen Batzen Steuergeld absahnen, weil sich Behörden anmaßen, diesen Willen umzusetzen. Jede/n einzelne/n SüdtirolerIn würde ein derartiger »Schadensersatz« knapp 20,- Euro kosten, was durchaus zu einer Absenkung der Sympathiewerte führen könnte.
Ganz allgemein ist es äußerst bedenklich, wenn sich Unternehmen vor Gericht nicht nur ihr Recht erstreiten (in diesem Fall das Recht zur Errichtung des Einkaufszentrums), sondern auch Schadensersatz dafür, dass der Gesetzgeber und die Verwaltung Regeln erlassen und durchsetzen. Das ist wohl gleichzeitig ein erster Vorgeschmack auf das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, mit dem Firmen unter Umständen gar nicht mehr vor ordentlichen Gerichten zu klagen brauchen. Stattdessen entscheiden dann private Schiedsgerichte — zahlen darf aber trotzdem der/die SteuerzahlerIn.
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