Wie das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb berichtet, stellt eine französische Studie den EU-Ausschluss separatistischer Regionen nach Abtrennung von ihrem Mutterstaat in Frage.
Die renommierte Zeitschrift Politique étrangère habe einen entsprechenden Beitrag von Yves Gounin veröffentlicht, der bis 2012 Stabschef des französischen Ministeriums für Europaangelegenheiten war. Gounin stelle darin fest, dass die Situation sezessionistischer Regionen durchaus komplex, aber nicht mit anderen Beitrittskandidaten, wie Montenegro oder Türkei, gleichsetzbar sei. Aufgrund einer logischen Schlussfolgerung empfehle er, in redlicher Absicht miteinander zu verhandeln: »Sobald der Rubikon der Unabhängigkeit überschritten wurde, kann Europa nur verlieren, wenn es einen neu enstandenen Staat unter Quarantäne stellt.« Man müsse eine realitätsnahe und effiziente Lösung finden, die er in einer gleichzeitigen Umsetzung von Unabhängigkeit und Wiedereintritt in die EU sieht. Somit wären neue Staaten zwar nicht »automatisch« EU-Mitglieder, in der Praxis jedoch könnten sie sich am selben Tag vom alten Staat loslösen und als neuer Staat wieder in die Union aufgenommen werden.
Für eine derartige Lösung sehe Gounin verschiedene Gründe:
- Ein zeitweiliger EU-Ausschluss zur Verhandlung des Wiedereintritts hätte negative Auswirkungen auf Europa als Ganzes, beispielsweise aufgrund der vorläufigen Wiedererrichtung von Binnengrenzen.
- Die Zulassung eines Staates, dessen Gebiet niemals Teil der EU war könne nicht mit der Wiederzulassung eines Gebietes gleichgesetzt werden, das zwar einen neuen Staat gebildet hat, wo jedoch EU-Gesetze bereits angewandt wurden.
- In Anbetracht der Gründungswerte der Union (Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit) wäre die Ablehnung der Selbstbestimmung eine »demokratische Regression«.
- Die EU sei vertraglich nicht nur als eine Union von Staaten, sondern auch als Union von Bürgerinnen definiert. Bisherigen EU-Bürgerinnen diese erweiterte Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH.
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