Wie die Initiative für mehr Demokratie mitteilt, hat die zuständige Richterkommission unter dem Vorsitz von Frau Dr. Margit Falk-Ebner den Referendumsantrag des Promotorenkomitees, der von fast 18.000 BürgerInnen mitgetragen wurde, aus formalen Gründen abgewiesen. Auf den Unterschriftenbögen hätten Verbindungsstempel zwischen den losen Blättern gefehlt und somit könne nicht sichergestellt werden, dass die Unterzeichner tatsächlich in vollem Bewusstsein für den vorgestellten Referendumsantrag unterschrieben hätten, so die Richter.
Für die Durchführung des Referendums am 9. Februar 2014 hat diese Entscheidung keine Folgen, da sowohl neun Abgeordnete der Opposition, als auch neun Abgeordnete der SVP eigene Anträge gestellt hatten, die anerkannt wurden.
Für das Komitee ist die Abweisung jedoch eine Hiobsbotschaft, zumal nicht nur ein kleiner öffentlicher Beitrag von rund 4.000,- Euro entfällt, sondern vor allem die Zuweisung von Werbeflächen und der Anspruch auf Einladung zu einschlägigen Sendungen in öffentlich-rechtlichen Medien.
Die Initiative für mehr Demokratie weist darauf hin, dass keine Bestimmung die genaue Art der Stempelung vorschreibe und dass die Unterschriftensammlung ausschließlich auf bereits vom Generalsekretariat des Landtags abgestempelten und vidimierten Bögen stattgefunden habe. Deshalb werde das Promotorenkomitee gegen den richterlichen Entscheid Einspruch erheben.
Es stellt sich auch die grundsätzliche Frage, welche Beweiskraft ein Verbindungsstempel denn hätte, könnte er doch genauso gut erst nachträglich angebracht worden sein.
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