Umweltschutz, Justiz, Jagd, Bildungspolitik, Autobahn, Steuern, Einwanderung, Konkurrenz und Handel, innere Sicherheit, Gesundheitssystem, Justizvollzug und vieles mehr — die primäre Gesetzgebungsbefugnis liegt beim italienischen Staat, doch die Südtiroler Volkspartei (SVP) möchte sie im Rahmen einer sogenannten Vollautonomie an(s) Land holen. Die Technik? Immer dieselbe seit Magnago, der einmal gesagt hatte, es gelte, die Blumen am Wegesrand zu pflücken, also die Chancen wahrzunehmen, die sich im Laufe der Geschichte (quasi von selbst) anbieten. Allerdings scheinen die Blumen, die uns am Wegesrand begegnen, fleischfressende zu sein, und jedesmal wenn die SVP sich bückt, um eine zu pflücken, holt sie sich mehr oder minder schwere Blessuren. So auch bei den Apotheken, deren Standortdefinition das Land nichts anzugehen hat — so sieht es wieder einmal das Verfassungsgericht.
Gemeinden ab 3.300 Einwohnern müssen über eine Apotheke verfügen, ab eineinhalb mal so vielen kann eine zweite eröffnet werden. Daran wollte das Land gar nichts ändern, nur die Verteilung der Verkaufspunkte sollte von Bozen aus koordiniert werden. Dem schoben die Richter nun einen Riegel vor, anzuwenden sei ausschließlich die gesamtstaatliche Norm. Wollten wir also freizügigere oder restriktivere, genauere oder lockerere Vorschriften erlassen, weil dies in Südtirol sinnvoller wäre: wir dürfen nicht. Mal wieder nicht. Dies eine Autonomie zu nennen wird von Tag zu Tag abenteuerlicher.
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