In Deutschland könnten schon bald nicht mehr nur Universitäten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachhochschulen das Recht haben, ihre Studenten zu promovieren. Bis Ende kommenden Jahres soll feststehen, ob dies so umgesetzt wird.
Was ist daran interessant? Der Vorstoß kommt nicht von der deutschen Bundesregierung, sondern von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Waltraud Wende, die gerade an der Novellierung des Landeshochschulgesetzes arbeitet. Wird ihr Vorschlag vom Landesparlament gutgeheißen, gilt er zunächst auch nur in dem Bundesland. Andere Länder können selbst entscheiden, ob sie dem schleswig-holsteinischen Beispiel folgen oder nicht.
Das ist — nach längerer Pause — wieder einmal ein (punktuelles) Beispiel dafür, dass normale deutsche Bundesländer auf vielen Gebieten deutlich weiter reichende Zuständigkeiten haben, als das »autonome« Südtirol. Neben den Hochschulen gilt dies etwa auch für die Justiz und für die innere Sicherheit.
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