“Der Weg zum 3. Autonomiestatut geht über Beteiligung und Dialog”, schrieb kürzlich Senator F. Palermo in der KVW-Monatsschrift. Wie wahr, waren doch Entwicklung und Ausbau der Autonomie bisher Sache von Experten und Parteieliten. 1969 entschieden die Delegierten einer einzigen Partei, nicht die Bevölkerung, über unser heutiges Statut. Heute wird zu Recht mehr Bürgerbeteiligung eingefordert, doch in welcher Form und Ausmaß soll das erfolgen, um diesem für Selbstregierung und Zusammenleben im Land so wichtigen Anliegen gerecht zu werden?
Zwar sprechen die Regierungsparteien in Südtirol über einen “Konvent”, also eine Art Statut-gebende Versammlung, um dem politischen Pluralismus in Südtirol Ausdruck zu verleihen, und F. Palermo fordert eine Methode, die es allen erlaubt, teilzunehmen und eigene Vorschläge einzubringen. An anderer Stelle wird überlegt, diesen Konvent als aus Experten und Politikern zusammengesetztes Beratergremium zu bilden, das vom Landtag berufen wird. Von wem werden die Reformen formuliert und verabschiedet? Doch wieder von einem kleinsten Kreis von Parlamentariern? Und welches Gewicht hätten dann die Bürgervorschläge?
Eine echte “Statut-gebende Versammlung” wird dagegen in der Regel gewählt. Nicht nur wegen der Gewaltenteilung, sondern auch um zu unterscheiden zwischen jenen, die Regeln setzen, und jenen, die sie als amtierende Politiker anwenden. Die Bürger sind die wahren Souveräne in einer Demokratie, deshalb müssen sie über ein direkt gewähltes Vertretungsorgan die Regeln, also unser “Grundgesetz” setzen können.
Nun lässt unser Autonomiestatut, im Unterschied zu jenem Sardiniens, diese Möglichkeit nicht zu. Nicht einmal der Landtag kann sich mit einem Reformvorschlag direkt ans Parlament in Rom wenden. Somit muss vor der eigentlichen Reform das Statut so abgeändert werden, dass die Bürger wirklich mitbestimmen und einen Statut-gebenden Konvent wählen können. Dieser würde in einer streng begrenzten Zeit das neue Statut ausarbeiten, verabschieden und nach Rom senden. Das Parlament hätte es zu begutachten, abzuändern und seinerseits zu verabschieden, um ihm Verfassungsrang zu verleihen.
Natürlich wird der Einwand erhoben werden, dass eine parallel zum Landtag eingerichtete Versammlung, die sich jahrelang mit der Reform der Statuten befasst, nicht gerade zur Senkung der Politikkosten beitragen würde. Warum sollte nicht gleich der Landtag zusammen mit dem Regionalrat diese Aufgabe übernehmen wie in anderen Regionen und Bundesländern auch? Ein gewichtiges Argument, doch ist unser Landtag nicht nur mit der normalen Gesetzgebung beschäftigt, sondern wird in zwei Monaten neu gewählt. Ein Statut-gebendes Mandat könnte er frühestens mit der nächsten Legislatur erhalten, also ab Ende 2018. Ein allzu langer Aufschub. Zudem muss nicht das ganze Statut neu geschrieben werden, sondern im Wesentlichen ergänzt und erweitert werden, was in weniger als einem Jahr geschehen kann, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die isländische Verfassung ist von einem solchen Konvent in 4 Monaten mit intensiver Bürgerbeteiligung ausgearbeitet worden. Fest steht: will man die Reform der Autonomie auf eine breite Legitimation stützen und die Bürger wirklich einbeziehen, braucht es eine Direktwahl, keinen bloßen Beirat.
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