Zum ersten September hat die Süd-Tiroler Freiheit eine selbstverwaltete Befragung gestartet, mit der in Erfahrung gebracht werden soll, ob die Teilnehmer die Abhaltung eines amtlichen Selbstbestimmungsreferendums wünschen. Allem Anschein nach ist der Partei ein professionelles Abstimmungssystem gelungen, mittels dessen die Stimmberechtigten sowohl analog (mittels Wahlkarte), als auch digital (über ein Internetportal) abstimmen können.
Dies ändert nichts an der Kritik, die bereits am Vorgehen der STF geäußert hatte und hiermit wiederholt:
- Die einseitige parteipolitische Vereinnahmung eines so grundlegenden Rechtes, das allen Südtirolern gehört, ist verantwortungslos.
- Vielmehr hätte die Partei den Konsens mit weiten Teilen der Zivilgesellschaft suchen und sich aus den konkreten Abstimmungshandlungen heraushalten müssen.
- Die sicher nicht unbewusst gewählte zeitliche Überlappung der Abstimmung mit dem Wahlkampf droht dem Thema noch größeren Schaden zuzufügen. Die Selbstbestimmung zu missbrauchen, um ggf. einen Landtagssitz dazuzugewinnen, ist inakzeptabel!
Die Einbindung aller Sprachgruppen wurde — gegenüber dem selbstverwalteten Referendum im Ahrntal — zumindest insofern verbessert, als das Internetportal eine Stimmabgabe in allen drei Landessprachen gestattet. Zum Vergleich: Bei den amtlichen Landesreferenda 2009 blieb die ladinische Sprache unberücksichtigt.
Geradezu rührend ist hingegen der Versuch der SVP, das Selbstbestimmungsrecht gegen die STF zu verteidigen. Südtirol Online (Stol) zitiert den Obmann der Mehrheitspartei folgendermaßen:
“Als Südtiroler Volkspartei haben wir die Unverzichtbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes für die Südtiroler in unserem Programm festgeschrieben”, betont SVP-Obmann Richard Theiner im Anschluss an die Sitzung.
Es sei jedoch ein Thema, mit dem nicht leichtfertig umgegangen werden dürfe und es stelle sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Umfrage zwei Monate vor der Landtagswahl.
Theiner kann zwar inhaltlich zugestimmt werden, die Glaubwürdigkeit seiner Partei beim Thema Selbstbestimmung wurde jedoch bereits vor Monaten zu Grabe getragen: Obschon die Unverzichtbarkeit des Selbstbestimmungsrechts in ihrem Programm festgeschrieben ist, stimmte sie im Landtag gegen diesen Grundsatz. Die Mehrheitspartei ging sogar so weit, nicht nur die konkrete Anwendung des Selbstbestimmungsrechts in Südtirol abzulehnen, sondern auch das Menschenrecht auf Selbstbestimmung als solches — nur weil der Antrag aus der Opposition kam. Einen leichtfertigeren Umgang mit dem Thema kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen, denn damit hat der Landtag diesem Recht eine grundsätzliche Absage erteilt!
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