Die spanische Zentralregierung unter Mariano Rajoy (PP) hat die Souveränitätserklärung des katalanischen Parlaments vor dem Verfassungsgericht angefochten. Eine erste Richtungsentscheidung ist jetzt bereits gefallen, indem die Richter die Verfassungsbeschwerde zuließen und die Erklärung vorläufig — für den Zeitraum von fünf Monaten — außer Kraft setzten. Binnen dieser Frist muss das Gericht ein endgültiges Urteil fällen.
Zuvor hatten sich die Madrider Richter beim Parlamentspräsidium in Barcelona erkundigt, ob die Souveränitätserklärung oder der zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedete sozialistische Antrag Gültigkeit habe — eine einmalige Vorgehensweise. Die Antwort des katalanischen Parlaments war, dass »selbstverständlich« beide Beschlüsse gültig seien, da sie sich nicht widersprächen.
Ebenso einmalig in der Geschichte der spanischen Demokratie wäre die Außerkraftsetzung einer Erklärung ohne direkte Rechtsfolgen durch das Verfassungsgericht. Damit ginge aber der Konflikt zwischen Katalonien und der zentralistischen Rechtssprechung in Madrid in eine weitere Runde.
Allgemein wird die Beschneidung des katalanischen Autonomiestatuts durch das Verfassungsgericht im Jahr 2010 als Ausgangspunkt für den drastischen pro-sezessionistischen Sinneswandel in Katalonien betrachtet.
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