Das römische Verfassungsgericht hat am 11. März beschlossen, zwei Kernpunkte der Südtiroler Handelsordnung außer Kraft zu setzen: Sowohl die Einschränkung der Ladenöffnungszeiten, als auch die restriktive Regelung des Detailhandels in Gewerbegebieten seien verfassungswidrig, da das Wettbewerbsrecht in die Zuständigkeit des Zentralstaates falle.
Der (nicht) zuständige Landesrat Thomas Widmann (SVP) spricht von einer Fehlentscheidung und legt nahe, dass es sich um ein politisches Urteil handelt. Zumindest der Detailhandel in Gewerbegebieten falle in den Bereich der Raumordnung, so der Landesrat — und diese sei Zuständigkeit des Landes. Dass das zwar laut Autonomiestatut (Art. 5, Zuständigkeit für Raumordnung und Bauleitpläne) so wäre, in der Praxis jedoch Wunschdenken ist, beweist ein Urteil vom Mai 2012, mit dem das Verfassungsgericht schon einmal Teile der Südtiroler Raumordnung außer Kraft gesetzt hatte. Wo irgendwie möglich, hat dieses Gericht immer schon sämtliche Landeszuständigkeiten restriktiv und zentralistisch ausgelegt.
Widmann äußert in seiner Pressemitteilung die Hoffnung, es möge in Rom schon bald eine neue Regierung an der Macht sein, die »die Autonomie und damit auch unsere Zuständigkeit für die Raumordnung respektiert«. Mal davon abgesehen, dass derzeit eine Regierungsbildung in Rom in weiter Ferne liegt, verschweigt der Landesrat wohl bewusst, dass keine Regierung eine Zuständigkeit »respektieren« kann, die es laut Verfassungsgericht nicht gibt. Wennschon müsste es folglich um eine Wiederherstellung gehen, die dann jedoch einer Verfassungsänderung und/oder einer Änderung des Autonomiestatuts bedarf. Dafür wäre in Rom jedoch eine derzeit undenkbare Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Eher als auf die Wiederherstellung bezieht sich Widmann somit auf den Inhalt des Abkommens zwischen PD und SVP: Darin enthalten ist nicht die Kompetenz unseres Landes auf diesem Gebiet, sondern lediglich, dass der Zentralstaat unter Wahrnehmung seiner eigenen Kompetenz Sonderregeln für Südtirol erlässt — die dann eine andere Regierung jederzeit wieder zurücknehmen oder abändern könnte. Eine Zuständigkeit ist das nicht.
Übrigens: Einmal mehr hat das Land Südtirol, die sogenannte Vorzeigeautonomie, weniger Zuständigkeiten als ein normales deutsches Bundesland. Die regeln nämlich den Ladenschluss selbst.
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