Mit Urteil 114 vom 7. Mai 2012 hatte das Verfassungsgericht die abweichende Festlegung von Gebäudeabständen durch ein Landesgesetz gekippt. Bis heute herrscht vor allem eines: große Rechtsunsicherheit. Auch eine diesbezügliche Informationsveranstaltung von Land, Gemeindenverband und Berufskammern am 22. November änderte daran wenig, wie die Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) in ihrer dieswöchigen Ausgabe bestätigt. Der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Manfred Schullian, der während der Veranstaltung einen Überblick über die derzeitige Rechtslage gab, wird vom Blatt wie folgt zitiert:
Er schloss mit einem Hinweis, den man salopp mit dem Hinweis “nix ist fix” zusammenfassen könnte […]
In einem aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht bedeutenden Sektor herrscht also seit nunmehr einem halben Jahr völlige Verunsicherung — und das inmitten der Wirtschaftskrise.
Noch besorgniserregender ist aber folgende Aussage der SWZ:
Was nicht gesagt wurde: Die Bestimmungen zur Landesraumordnung kommen immer öfter auch in Konflikt mit einem anderen staatlichen Gesetzgebungsmonopol, nämlich mit dem Wettbewerbsrecht. Auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts steht dabei derzeit die einschränkende Landesregelung für den Einzelhandel in Gewerbegebieten — und Fachleute gehen davon aus, dass auch die Konventionierung und darüber hinaus jedwede Bindung ins Visier der römischen Regierung kommen könnten.
Wahrlich, es ist nicht mehr weit bis zur Vollautonomie.
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