Die Südtiroler Volkspartei schickt sich an, ihr Ortsnamensgesetz im Landtag zu verabschieden, mit welchem 40 Jahre nach Inkrafttreten des zweiten Autonomiestatuts endlich die historischen Toponyme anerkannt und offiziell gemacht werden. Dieser Schritt ist überfällig und — der Güte des Gesetzesvorschlags ungeachtet — zu begrüßen. Eine weitere Verzögerung wäre nicht mehr hinnehmbar, Verbesserungen sind in Zukunft immer noch möglich.
Die Amtlichkeit der historisch gewachsenen Bezeichnungen ist nicht nur ein symbolischer Meilenstein, er wird ihnen auch einen ganz realen Schub verleihen. Nicht zuletzt wird das Gesetz endlich Klarheit darüber schaffen, welche Namen wie und wo im amtlichen Gebrauch vertreten sein müssen.
Wer jedoch glaubt, es reiche, die Ortsnamen gesetzlich anzuerkennen, um ihnen umfassende Gleichberechtigung zu verschaffen, dem wird eine Enttäuschung wohl nicht erspart bleiben.
Wie oft haben wir gehört, die Tatsache, dass die historischen Ortsbezeichnungen bei Google Maps oder in Navigationssystemen (kurzum in der immer bestimmenderen digitalen Dimension) nicht oder nur unzureichend vertreten sind, sei auf die fehlende Offizialität zurückzuführen? Diese Schlussfolgerung ist jedoch verkürzend, da sie die Rechnung ohne die »nationalstaatliche Logik« macht.
Um dies zu ergründen, reicht es, Google Maps zu öffnen und sich näher an eine beliebige Südtiroler Ortschaft heranzuzoomen: Fast alle Straßennamen sind ausschließlich in ihrer italienischen Version vorhanden. In jenen selteneren Fällen, wo die doppelte Bezeichnung berücksichtigt wird, ist der deutsche Name in kleinerer Schriftgröße gehalten, sodass man den Kartenausschnitt erst weiter vergrößern muss, damit man ihn sehen kann. Dabei sind Straßennamen Zuständigkeit der Gemeinden und schon seit jeher in beiden Sprachversionen amtlich.
Wie der unten abgebildete Google-Maps-Ausschnitt zeigt, werden außerdem auch »funktionale« Bezeichnungen, die keiner Amtlichkeit bedürfen — wie Passeggiata, Terme oder Comune — derzeit ausschließlich in der Mehrheitssprache des Staates angeführt.
Will man sich als Minderheit Gehör verschaffen, reicht es also keineswegs, amtliche Gleichberechtigung herzustellen. Das ist höchstens der Ausgangspunkt — doch dann bedarf es einer dauernden, bisweilen anstrengenden Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit auf semi-institutionellem Weg. Ob die Südtiroler Landesverwaltung dazu imstande ist, mag (auch aufgrund des bisherigen Erfolgs bei den Straßenbezeichnungen und der oft mangelnden Sensibilität sogar bei landeseigenen Diensten) bezweifelt werden.
Im Grunde steht der Nationalstaat jedoch einer völligen und automatischen Gleichstellung im Weg. Die Logik, wonach in Frankreich französische, in Deutschland deutsche und in Italien italienische Bezeichnungen den Vorrang haben, ist so bestechend einfach, wie sie eben falsch ist — endgültig durchbrechen kann man sie wohl nur mit einem davon ausscherenden Modell mehrsprachiger Eigenstaatlichkeit.
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