EURAC-Experte Francesco Palermo regt in der ff eine neue Diskussion über die Sprachgruppenerklärung an, die nach wie vor einem kleinen Teil der Südtiroler Gesellschaft nicht gerecht wird. Den Proporz selbst stellt Palermo nicht in Frage, vielmehr läuft sein Vorschlag in ultima ratio auf die Schaffung einer vierten Gruppe hinaus, die als solche beim Proporz berücksichtigt werden sollte. Eine vierte Gruppe widerspricht aber dem Konstruktionsprinzip der heutigen Südtirol-Autonomie, die auf dem Ausgleich zwischen den drei konstitutiven Sprachgruppen aufbaut. Wenn schon, wäre an anderen Hebeln anzusetzen.
Technisch ist mit der Abkoppelung der statistischen, völlig anonymen Angabe der Sprachgruppe bei der Volkszählung 2011 von der 2001 oder später abgegebenen rechtlich bindenden Zugehörigkeitserklärung keine schlechte Lösung gefunden worden. Im Herbst 2011 haben 90,8% der ansässigen Personen ihre Zugehörigkeit erklärt oder sich zugeordnet, 46.426 (9,2%) nicht. Dies sind nur zum Teil Menschen, die die Erklärung aus guten Gründen verweigern, sondern auch Abwesende oder Ausländer (vgl. www.provinz.bz.it/astat). Die Zählungsergebnisse 2011 weichen für die beiden großen Gruppen kaum von jenen für 2001 ab. Das belegt zweierlei: Zum einen haben über 90% der Südtiroler Bevölkerung kein Problem mit einer solchen Erklärung, zum andern bleiben die Sprachgruppen numerisch ziemlich stabil. Dabei erfasst das System nur, was es erfassen soll: eine freie Zugehörigkeitserklärung, nicht den konkreten Sprachgebrauch. Die Erforschung der sprachlichen Realität gelingt ohnehin besser mit anderen Methoden, die beim ASTAT z.B. für das Sprachbarometer und auch bei EURAC-Studien eingesetzt werden.
Die Zugehörigkeitserklärung sei nicht gleichzusetzen mit dem Proporz, sagt Palermo, doch sie dient immer noch der Anwendbarkeit des Proporzes auf Ressourcenverteilung und Zusammensetzung von Organen. Der Proporz muss keine tragende Säule der Autonomie sein, wenn andere Säulen den Dienst besser tun. Doch ist kaum zu bestreiten, dass er sich als Schlüssel zur Verteilung einiger öffentlicher Ressourcen bewährt hat. Den früheren Konflikt um öffentliche Stellen und Sozialwohnungen hat er weitestgehend aus der Politik entfernt und ein besseres System für diesen friedensfördernden Ausgleich ist nicht in Sicht. Für unser Land ist diese schwierige Güterabwägung immer wieder angesagt, nämlich zwischen individuellen Freiheitsrechten (also kein Gruppenzwang) und kollektivem Schutz der Sprachgruppen (z.B. durch Anwendung des Proporzes). Konstitutiv für unser spezielles Autonomiesystem sind die drei Sprachgruppen, nicht eine vierte Restkategorie. Sie sind so konstitutiv wie etwa in der Schweiz die kantonale Amtssprache. Neu-Südtirolern, gleich ob aus der übrigen EU oder neue Staatsbürger mit Migrationshintergrund, werden mit dieser “Zuordnung” nicht soziale Rechte als solche verweigert. Vielmehr wird ihnen bei der Bewerbung um eine öffentliche Stelle oder Sozialwohnung eine Erklärung abverlangt, um diesem “Autonomiekonsens” Genüge zu tun, um sozusagen das höhere Gut des interethnischen Ausgleichs zu ermöglichen. Auch ein in Zürich wohnhafter Schweizer aus italienisch-französischer Familie kann das Territorialitätsprinzip nicht aus den Angeln heben, weil in seinem Wohnsitzkanton seine Muttersprachen als Amtssprachen nicht vorgesehen sind.
Freilich könnte die Autonomie, wie viele andere, auch ohne Proporz auskommen. Ein alternatives System, dass in die Südtiroler Autonomielogik passt, könnte nur an zwei Kriterien ansetzen: den Sprachkenntnissen und der Ansässigkeitsdauer. Wenn man Beweglichkeit ins System bringen will, muss man an diesen Hebeln drehen, zumal sie auch schon von staatlichen und EU-Gerichtsinstanzen beanstandet worden sind. Der heute einsprachige Wettbewerb für Stellen im öffentlichen Dienst könnte etwa durch einen zweisprachigen Wettbewerb ersetzt werden, also durch eine Prüfung der fachlichen Eignung in zwei Sprachen, vergleichbar mit dem Aufnahmeverfahren der Beamten der EU. Hat man einen Wettbewerb in zwei Sprachen zu bewältigen, kommt der fachlich geeignete und sprachlich bessere Kandidat zum Zug. Je mehr man in Südtirol die territoriale Dimension der Autonomie einschließlich der Zweisprachigkeit betont, desto eher kommt eine solche Regelung in Frage. Diese Regelung könnte den Deutschsprachigen leichter fallen, aber auch Zuwanderern mit guten Kenntnissen beider Landessprachen. Würde sie die Zustimmung der italienischen Sprachgruppe finden?
Bei den dem Proporz unterworfenen Sozialleistungen werden in Zukunft weit weniger deutsche und italienische Südtiroler um knapper werdende öffentliche Ressourcen konkurrieren, als die “Einheimischen” mit neu Zugewanderten. Bei Freizügigkeit in Italien und der EU kommt damit immer mehr die Ansässigkeit als Kriterium ins Spiel. So wie ein Ausländer 10 Jahre legal in Italien gelebt haben muss, um Staatsbürger zu werden, muss heute ein Nicht-EU-Ausländer 5 Jahre in Südtirol seinen Wohnsitz gehabt haben, um z.B. Wohngeld oder eine WOBI-Wohnung zu beantragen. Ein Albaner hat diese Regelung mit einem Rechtsverfahren beim EUGH in Frage gestellt, doch genau hier liegt der springende Punkt. Südtirol hat einen hohen Standard sozialer Sicherheit und Versorgung aufgebaut, der in Zusammenhang mit besseren Arbeitschancen zwangsläufig auch Zuwanderungsmotiv ist. Schon heute spricht man von Migranten aus dem Norden, die sich zwecks Altersabsicherung in Südtirol niederlassen. Man könnte die Forderung nach längerer Ansässigkeitsdauer als Voraussetzung für Sozialleistungen als Versuch der Abschottung einer privilegierten Region abtun, doch zu starke Zuwanderung würde ohne Zweifel die Finanzierbarkeit dieses Standards in Frage stellen. Ein auf der Ansässigkeitsdauer gründender Filter ist jedoch mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU nicht beliebig vereinbar. Ist man in der EU bereit auf die besonderen Bedürfnisse einiger autonomer Regionen einzugehen und Ausnahmen zuzulassen, die es im Übrigen in anderen EU-Mitgliedsländern schon gibt? Diese Frage steht zudem in engem Zusammenhang mit der gesamten finanziellen Ausstattung Südtirols, die die Regierung in Rom derzeit unter Bruch von geltenden Abkommen kürzt und in Frage stellt.
Fazit: Eine bloß technische Anpassung des Volkszählungsmodus, wie von Palermo angemahnt, ist etwas wenig Stoff für eine Reifeprüfung der Südtiroler Gesellschaft und Politik. Eine vollständigere Territorialautonomie könnte durchaus auch ohne diese Art der Zählung auskommen. Aber nur sofern Südtirol bei anderen Kriterien wie z.B. bei der Gestaltung der öffentlichen Stellenwettbewerbe und der Ansässigkeitsdauer mehr Spielraum erhält. Dafür haben jedoch der Staat und die EU eine Reifeprüfung abzulegen, im Fach “Stärkung und Respekt der Territorialautonomie”.
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