Mit der Verfassungsreform von 2001 ist zwar das Nationale Interesse formell abgeschafft worden – doch seither ist es de facto wieder eingeführt worden. Der Verfassungsgerichtshof beruft sich in seiner Rechtsprechung ständig darauf. […] Rechtlich würde sich durch eine Wiedereinführung des Nationalen Interesses in die Verfassung wenig ändern. Zumal es im Artikel 4 des Autonomiestatutes immer drinnen gewesen ist.
Südtirol [hat] in der Vergangenheit einen großen Fehler gemacht: Man ist immer davon ausgegangen, dass durch politische Verhandlungen alles erreicht werden kann. […] [Wenn] sich die politischen Bedingungen ändern wie jetzt, entdeckt man plötzlich, dass man schwächer ist, als man behauptet hat. Und das ist nicht gut. Denn hätte man mehr Energie in die rechtlichen Garantien investiert, wären wir jetzt nicht in dieser schwierigen Situation. Wir müssen erkennen, dass Südtirol politisch in Rom derzeit überhaupt nichts zu sagen hat.
Prof. Francesco Palermo, ff 25/2012.
Cëla enghe: 01
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