Zeitgenössische Kunst strebt ihrem Selbstverständnis nach nicht vordergründig nach Harmonie und Schönheit, sondern provoziert und rüttelt auf. Daher dürfte es ganz in ihrem Sinne sein, dass ein kirchlicher Würdenträger Einspruch erhebt, wenn ein gekreuzigter Frosch gezeigt wird. Freilich muss dann die Frage erlaubt sein (und gehört zum ausgelösten Denkprozess), ob der Bischof auf einer ethischen Grundlage handelt – ob er also ähnlich reagiert hätte, wenn der Angriff einer anderen Glaubensgemeinschaft gegolten hätte.
Etwas völlig anderes ist jedoch der Eingriff aus der Politik. Es ist äußerst bedenklich, wenn der Gesetzgeber seinen Einspruch erhebt und unter Umständen Kunst zensiert. Das ist dann keine »immanente« Auseinandersetzung mehr, sondern ein Angriff auf die Freiheit der Auseinandersetzung selbst. Im Jahr der zeitgenössischen Kunst, da Südtirol sich öffnen soll für den Diskurs um den Zustand und Fortschritt unserer Zivilisation, ist der kalte Wind aus dem Landhaus ein denkbar schlechter Auftakt. Im Augenblick scheint es, als könne das Museion dem Druck der Macht standhalten, sich ihm widersetzen. Sollte dies jedoch misslingen, wäre es das erschreckende Zeugnis einer feudalen Gegenwart — eine Offenbarung übrigens, die wir dann ebenfalls der Kunst verdanken.
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