Laut Meldung des Landespresseamts hat die »Vorzeigeautonomie« nicht die Zuständigkeit, ein Rauchergesetz zu erlassen. Das Verfassungsgericht in Rom hat das entsprechende Landesgesetz zur Gänze aufgehoben (Urteil Nr. 59/2006).
Darüber kann ein gewöhnlicher deutscher Landesgesundheitsminister wohl nur lachen.
“Dieses Urteil gibt zur Sorge Anlass, weil dadurch die sekundäre Gesetzgebungskompetenz Südtirols insgesamt in Frage gestellt wird”, so Gesundheitslandesrat Richard Theiner.
— Landespresseamt
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