Über die Steuermittel, die Südtirol zustehen, wird regelmäßig spekuliert – von 90% der eingehobenen Steuern ist dann meist die Rede. Staatliche Medien fabulieren nicht selten, dass noch wesentlich mehr Geld in den Landeshaushalt flösse.
Ein Blick ins Autonomiestatut von 1972 reicht, dort sind die genauen Zahlen festgeschrieben. Neun Zehntel der Abgaben sind ein guter Näherungswert, von der Mehrwertsteuer bleiben aber »nur« 70% im Lande.
Artikel 75. Den Provinzen [Bozen und Trient] werden die nachstehenden in ihrem Gebiet eingehobenen Anteile am Ertrag der unten angeführten Steuereinnahmen des Staates zugewiesen:
a) neun Zehntel der Register- und Stempelsteuern sowie der Gebühren für staatliche Konzessionen,
b) neun Zehntel der Verkehrssteuer auf die in den entsprechenden Gebieten zugelassenen Fahrzeuge,
c) neun Zehntel der Steuer auf den Verbrauch von Tabakwaren, bezogen auf den Absatz in den Gebieten der beiden Provinzen,
d) sieben Zehntel der Mehrwertsteuer mit Ausnahme jener auf die Einfuhr, abzüglich der im Sinne des Artikels 38/bis des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. Oktober 1972, Nr. 633, mit seinen späteren Änderungen vorgenommenen Rückzahlungen,
e) vier Zehntel der im Gebiet der Region eingehobenen Mehrwertsteuer auf die Einfuhr, aufzuteilen im Verhältnis von 53% auf die Provinz Bozen und von 47% auf die Provinz Trient,
f) neun Zehntel des Ertrages der Fabrikationssteuer auf Benzin, auf das als Kraftstoff verwendete Gasöl und auf das als Kraftstoff verwendete Flüssiggas, die an den Tankstellen im Gebiet der beiden Provinzen abgegeben werden,
g) neun Zehntel aller anderen direkten oder indirekten, wie immer benannten Einnahmen aus Staatssteuern einschließlich der örtlichen Einkommenssteuer mit Ausnahme jener, die der Region oder anderen örtlichen Körperschaften zustehen. Im Betrag der genannten Anteile sind auch die Einnahmen inbegriffen, die das Gebiet der Provinzen betreffen und in Durchführung von Gesetzes- oder Verwaltungsbestimmungen außerhalb des Gebietes der entsprechenden Provinzen gelegenen Ämtern zugeflossen sind.
Und da liegt die ganze Tragik: Obwohl ein großer Teil der in Südtirol erhobenen Steuern hierzulande verwaltet und ausgegeben wird, können Südtirols PolitikerInnen über deren Höhe nicht befinden. Damit brauchen sie die für Südtiroler Wirtschaftsverhältnisse extrem hohen Steuersätze nicht zu rechtfertigen und verfügen über pralle Säckel, deren Inhalt sie verteilen können. Eine der lokalen Gesellschafts- und Wirtschaftssituation angepasste Steuerpolitik, die womöglich den Spielraum für Entlastungen böte, gibt es nicht.
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