Vor wenigen Wochen hatte Wolfgang Niederhofer in seinem Artikel exzellent dargelegt, warum die Höhe der Steuerbelastung allein kein Indikator zur Bewertung eines Staatswesens sein kann. Dazu müsse man unter anderem mitberücksichtigen, was den Bürgern für ihren Beitrag zum État geboten wird — schließlich haben sich gerade in der Wirtschaftskrise auch Länder mit einer hohen Staatsquote als relativ solide erwiesen.
Hierzulande zeichnet sich in kommender Zeit noch einmal eine drastische Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Steuerbelastung und Qualität der öffentlichen Dienstleistungen ab, womit der Standortnachteil gegenüber umliegenden Regionen — jenseits der (»nicht existierenden«) Grenze — akzentuiert wird. Auch das wirtschaftlich gesunde Südtirol droht kaputtgespart zu werden.
Neuesten Berichten zufolge soll jetzt auch die bereits ausgehungerte Justiz, die bereits für eine im internationalen Vergleich miserable Rechtssicherheit verantwortlich ist, noch einmal deutlich Federn lassen. Als Gegenleistung für die steigende Steuerlast sollen die Dienstleistungen nicht etwa effizienter gestaltet werden, um den neuerlichen Aufschwung zu erleichtern. Vielmehr soll hierzulande geplant sein, die Außenstellen des Landesgerichts Bozen zu schließen, was die Überlastung des Hauptsitzes noch weiter verschlechtern würde.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Landesgericht die Ausstellung von Sprachgruppenzugehörigkeitsnachweisen eingestellt, einen Dienst, der für Südtirol — gerade im sozialen und wirtschaftlichen Sektor — von zentraler Bedeutung ist. Die Bestätigung ist für die Zuweisung eines Stipendiums, einer Sozialwohnung oder einer öffntlichen Arbeitsstelle erforderlich.
Vor wenigen Jahren waren die bis dahin zuständigen Präturen in den Bezirken geschlossen worden, sodass sämtliche Anfragen zentral in Bozen abgewickelt werden mussten — was jetzt am chronischen Personalmangel gescheitert ist. Da kann sich jeder ausmalen, was eine weitere Zentralisierung zur Folge hätte.
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