Die Südtiroler Volkspartei hat den Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem für die kommenden Landtagswahlen das D’Hondt-System eingeführt werden soll. Es handelt sich dabei um ein Sitzzuteilungsverfahren, das bei gleichem Ergebnis größere Parteien bevorzugt und Kleinstparteien benachteiligt. Die Verhinderung von politischer Zersplitterung ist denn auch der vorgebliche Grund, warum die Volkspartei dieses System favorisiert. Dass sie selbst massiv davon profitieren würde, soll hingegen als Nebenwirkung dargestellt werden.
Rund ein Jahr vor der Landtagswahl würde damit ein Verfahren eingeführt, das eine sich abzeichnende Wahlschlappe der Mehrheitspartei abfangen und somit dem Wählerwillen zuwiderlaufen würde. Kein Zufall also, dass bislang alle anderen Parteien, einschließlich jener, die aufgrund ihrer Größe ebenfalls vom D’Hondt-System profitieren würden, gegen dessen Einführung Sturm laufen.
Bei der Landtagswahl 1998 konnte die Volkspartei erstmals seit ihrer Gründung nicht mehr 50% der Wählerstimmen auf sich vereinigen. Aufgrund des Zuteilungsverfahrens konnte sie sich aber die Mandatsmehrheit knapp erhalten. Mit dem für Großparteien noch vorteilhafteren D’Hondt’schen Zuteilungsverfahrens könnte sich die VP die Mehrheit im Landtag u. U. auch dann erhalten, wenn sich aufgrund zahlreicher Skandale und allgemeiner Unzufriedenheit über den Zustand der Autonomie noch mehr Wählerinnen von ihr abwenden.
Scrì na resposta