Am 16. Mai habe ich auf Einladung der Brixner Cusanus-Akademie an einer Podiumsdiskussion zum Thema »Zwischen Stillstand und Selbstbestimmung — Die Vervollständigung der Autonomie« teilgenommen. Außer mir saßen Philipp Achammer (SVP), Brigitte Foppa (Vërc), Eva Klotz (STF) und Roland Tinkhauser (F) am Podium. Thomas Benedikter war Hauptreferent und hat einen exzellenten Vortrag zum Thema Autonomie, Autonomieausbau, Unabhängigkeit und — in diesem Zusammenhang — über Instrumente der direkten Bürgerbeteiligung gehalten. Unter anderem hat er über die Situation in anderen autonomen Regionen der Welt, zum Beispiel über die Konstituierende Versammlung in Sardinien berichtet und dabei auch erläutert, warum die Umsetzbarkeit eines Projektes (der Realismus) in diesem Zusammenhang keine politische Kategorie sein kann.
Meine Stellungnahmen während der Podiumsdiskussion möchte ich hier sinngemäß wiedergeben. Zuerst den allgemeinen, einleitenden Beitrag, der übrigens etwas kürzer ausgefallen ist, als ursprünglich geplant:
Guten Abend. Wahrscheinlich bin ich nicht der Einzige, der sich fragt, warum ich heute hier am Podium sitze — neben vier Berufspolitikern. Die Antwort, die ich mir gebe, ist, dass im Laufe der letzten Jahre, in Zusammenarbeit mit einer Kerngruppe, die sich um mein Blog gebildet hat, eine Zukunftsvision entstanden ist, die so von keiner Partei abgedeckt wird. Auch wir befürworten die Unabhängigkeit unseres Landes — nicht aber wie es die Süd-Tiroler Freiheit tut, auch nicht wie die Freiheitlichen, sondern am ehesten wie die Grünen, wenn sie sich in Südtirol nicht grundsätzlich dem Thema verschließen würden. In anderen Ländern ist das ja ein ausgesprochen grünes Projekt: Die katalanischen Grünen schwanken zwischen einem extremen Autonomismus und der Unabhängigkeit, in Schottland rufen sie dazu auf, für die Loslösung von Großbritannien zu stimmen, wenn es 2014 zu einer Volksabstimmung kommt. Und schließlich sitzen die Grünen im Europäischen Parlament ja nicht zufällig mit der EFA — der European Free Alliance — in einer Fraktion, die unterschiedliche Parteien umfasst, welche sich für die Unabhängigkeit oder zumindest für einen starken Ausbau der Autonomie in ihren jeweiligen Herkunftsgebieten einsetzen.
Wie sieht nun unser Modell aus und warum sind wir überhaupt für die Unabhängigkeit? Zunächst muss gesagt werden, dass — obwohl wir auch andere Themen bearbeiten — für uns fast ausschließlich gesellschaftliche Gründe ausschlaggebend sind, um die Loslösung vom Nationalstaat zu fordern. Wenn wir eine ungeteilte Gesellschaft und die Überwindung der Trennung nach Sprachgruppen, also richtiges Zusammenleben wünschen, dann müssen wir unserer Meinung nach auch die Autonomie überwinden. Sie ist es ja, die die ethnische Trennung aufgrund ihrer Ausrichtung perpetuiert und reproduziert, großteils durch Schutzmechanismen, die in einem Nationalstaat für eine Minderheit durchaus erforderlich sind. Zudem müssen wir jeden Tag von neuem antreten, unsere Andersartigkeit gegenüber dem übrigen Staatsgebiet unter Beweis zu stellen, denn das ist es ja, was unseren Sonderstatus rechtfertigt. Es dürfte jedem einleuchten, dass ein solches Modell nicht dazu angetan ist, die innere Befriedung im Sinne einer — wie wir sie nennen — »postethnischen Gesellschaft« zu gewährleisten.
Dem Nationalstaat setzen wir etwas völlig anderes entgegen: Ein inklusivistisches Modell, welches bereits in seinem Quellcode mehrsprachig ausgelegt ist — ein nicht national definierter Staat, wie es die Schweiz oder Luxemburg sind, wobei das Modell, das wir benötigen, selbstverständlich auf unsere spezielle Situation maßgeschneidert sein muss. Ziel ist es, dass sich in einer »postethnischen Gesellschaft« die Sprachen und Identitäten frei entfalten können, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie jedoch genauso in den Hintergrund, in den Rahmen der Privatsphäre tritt, wie etwa die Religion. Natürlich wird es auch in einem solchen Staat — nennen wir es der Gewohnheit halber einen Staat, es könnte auch eine Region des föderalen Europas sein — zahlenmäßige Minderheiten geben, in diesem Fall die italienische und die ladinische, aber keine nationalen Minderheiten, weil alle die gleichen Rechte und Pflichten haben, und weil die öffentliche Hand zwar nicht auf die Sprachgruppen, aber sehr wohl auf die Entwicklung der Sprachen und auf die allgemeine Mehrsprachigkeit achtet.
Das ist auch etwas ganz anderes, als das Modell der Freiheitlichen, in deren Verfassungsentwurf nach dem Motto »alles ändern, damit alles gleich bleibt« nach wie vor Schutzmechanismen wie der Proporz enthalten sind, die meiner Meinung nach in einem unabhängigen Südtirol nichts verloren haben.
Roland Tinkhauser (F) hat darauf geantwortet, dass das Zugeständnisse an die Italiener seien, und zwar selbstverständlich nur provisorische. Davon mal abgesehen, dass es solcher Zugeständnisse ganz sicher nicht bedarf — sie führen, jedenfalls aus -Sicht, das gesamte Projekt ad absurdum — müsste der Proporz dann wenigstens als (befristete) Übergangsbestimmung in der Verfassung enthalten sein, da es sonst keine Gewissheit gibt, ob er jemals abgeschafft wird.
Nach Abschluss der ersten Diskussionsrunde wurden einige Stellungnahmen aus dem Publikum eingeholt. Darauf habe ich in meiner zweiten Wortmeldung Bezug genommen:
In ihren Stellungnahmen haben sich jetzt fast alle [am Podium und im Publikum] für das Menschenrecht auf Selbstbestimmung ausgesprochen. Ich möchte daher daran erinnern, dass vor einer Woche im Landtag ein Beschlussantrag Punkt für Punkt abgelehnt wurde, der sich auch damit befasst. Unter anderem wurde folgender Passus abgelehnt, ich zitiere: »Der Süd-Tiroler Landtag bekennt sich zu den UNO-Menschenrechtspakten und bekräftigt das in Artikel 1 der UNO-Menschenrechtspakte verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für Süd-Tirol«, das heißt nicht, dass das Recht jetzt in Anspruch genommen werden soll, sondern, dass es grundsätzlich auch für Südtirol gilt. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Landtag lehnt ein Menschenrecht ab. Natürlich muss man auch den Einbringern einen Vorwurf machen, weil sie ein so wichtiges und sensibles Thema verheizt haben, nur um gegen die Alpini Stimmung zu machen. [Frau Klotz widerspricht] Doch, Herr Knoll hat ausdrücklich gesagt, dass das mit den Alpini in Zusammenhang stand.
Roland Tinkhauser (F) wollte das Ganze etwas relativieren, indem er behauptete, dass man sich im Landtag eben manchmal etwas »zu fleiß« tut und deshalb auch das Verhalten von SVP und Grünen verständlich sei. Ich bin im Laufe der Diskussion nicht mehr dazu gekommen, ihn zu fragen, ob denn der Landtag ein Parlament oder eine Würstelbude sei. Schließlich könnte sich jetzt — zum Beispiel — China auf dieses Votum berufen und den dortigen Minderheiten sagen, dass dieses Menschenrecht selbst von einer Minderheit grundsätzlich abgelehnt wurde, die sich in einem demokratischen Rechtsstaat befindet.
Hans Heiss hat mich (aus dem Publikum) gefragt, aus welchem Grund wir der Meinung sind, dass unser Modell nicht auch im Rahmen der Autonomie umgesetzt werden könnte. Meine Antwort darauf:
Ich will vorausschicken, dass bei uns selbstverständlich immer auch eine Vision für Europa mitschwingt, ein Europa der Regionen, das dem Subsidiaritätsprinzip folgt. Natürlich entscheiden nicht wir hier in Südtirol, wie das Europa von morgen aussieht, aber wir entscheiden mit, wie alle anderen.
Wie schon gesagt, glauben wir nicht, dass wir als Minderheit in einem Nationalstaat jemals ohne Risiken auf die erforderlichen Schutzmechanismen verzichten können.
Zudem gibt es diesen ständigen Rechtfertigungsdruck, der uns dazu »zwingt«, unsere Andersartigkeit zu unterstreichen.
Um ein neues Gesellschaftsmodell umzusetzen, brauchen wir überdies den nötigen Handlungsspielraum direkt vor Ort — doch die Autonomie benötigt, wie auch Thomas Benedikter in seinem einleitenden Vortrag beschrieben hat, immer eine übergeordnete Absicherung.
Absicherung bedeutet im Gegenzug ja auch Starrheit, und das kennen wir doch schon heute: Wenn wir auch alle im Lande einverstanden sind, wir können nichts selbst ändern, wir können auch nicht die nötige Feinjustierung [an unserer »Verfassung«] vornehmen, wenn nicht Rom und Wien zustimmen.Nicht zuletzt — doch das ist nur eine symbolische Überlegung — sind funktionierende Autonomien auch noch eine Rechtfertigung für den Fortbestand von Nationalstaaten. Daran möchten wir uns lieber nicht beteiligen.
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