Die Freiheitlichen haben vor wenigen Tagen einen Verfassungsentwurf für einen unabhängigen Südtiroler Staat vorgestellt, den in ihrem Auftrag em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler ausgearbeitet hat. Vom Inhalt kann man halten was man will, man muss den Blauen jedoch anrechnen, dass sie als erste Partei einen konkreten Vorschlag unterbreitet haben, wie sie sich die Zukunft dieses Landes vorstellen. SVP (Vollautonomie) und Süd-Tiroler Freiheit (keine Aussage) lassen ein ähnliches Papier bislang vermissen.
Darüberhinaus muss man anerkennen, dass der Verfassungsvorschlag der Freiheitlichen nicht auf Revanchismus, sondern auf Partnerschaft zwischen den Sprachgruppen basiert, auf den ersten Blick keine ausländerfeindlichen oder egoistischen Züge aufweist und auch ausdrücklich die Unabhängigkeit von Staat und Religionen garantiert. Lediglich in der Präambel ist von Gott (nicht aber von christlichen Wurzeln o.ä.) die Rede. Das sind für die Blauen durchaus Fortschritte, im Vergleich zur gegenwärtigen Situation ergeben sich dadurch jedoch keine wesentlichen Verbesserungen. Im großen und ganzen beschränken sich die Vorteile gegenüber dem status quo auf die — nicht unerhebliche — Übernahme sämtlicher Zuständigkeiten von Italien, die mit einer Staatsgründung selbstverständlich einhergeht.
Der neue Spielraum wird jedoch nicht genutzt, um ein neues Miteinander zu versuchen, vielmehr werden alte Rezepte bestätigt, die sich bereits heute überlebt haben — allerdings im Rahmen eines Nationalstaats nur unter großem Risiko beseitigt oder reformiert werden können. Einen postethnischen Ansatz vermisst man: Nach wie vor ist von Sprachgruppen (oder Sprachgemeinschaften) die Rede, die das Staatsvolk bilden, deren Mitglieder gezählt werden müssen und die über gewisse Rechte verfügen. Noch schlimmer, der ethnische Proporz soll erhalten bleiben und über die Vergabe öffentlicher Stellen und die Zusammensetzung der Staatsregierung entscheiden. Die Ladiner bleiben benachteiligt: Prozesse in ihrer Muttersprache finden nicht statt, den Parlamentspräsidenten können sie nur stellen, wenn ein Deutscher oder ein Italiener ausdrücklich zu ihren Gunsten verzichtet. Bloß um eine Volksabstimmung zu beantragen, sind weniger Unterschriften von Ladinern erforderlich, als von Deutschen oder Italienern. Wobei unklar bleibt, wie es mit dem Datenschutz vereinbar sein soll, dass offensichtlich jeder Unterzeichner seine Sprachgruppenzugehörigkeit offenlegen muss.
Selbst an nach Sprachgruppen getrennten Schulen (in denen Kinder unter anderem zur »Heimatliebe« erzogen werden sollen) wollen die Freiheitlichen festhalten; der Zweitsprachunterricht soll erst ab der zweiten oder dritten Grundschulklasse beginnen. In den ladinischen Ortschaften wird die rätoromanische Muttersprache zwar (nur in der Grundschule!) in gleichem Ausmaß und mit gleichem Enderfolg wie die anderen Sprachen unterrichtet, zu einer richtigen scola ladina wie in Graubünden konnte man sich aber nicht durchringen. Von Ladinisch in nichtladinischen Ortschaften ist nicht die Rede.
Es ist völlig unverständlich, warum ein unabhängiges Südtirol an Maßnahmen festhalten sollte, die für eine Minderheit in einem Nationalstaat ersonnen wurden. Dem freiheitlichen Projekt fehlt jede Vision, wie mit den neu erlangten Spielräumen von einer dreigeteilten zu einer gemeinsamen, mehrsprachigen und gleichberechtigten Südtiroler Gesellschaft übergegangen werden soll, welche der Ethnie die untergeordnete Rolle zurückgibt, die ihr gebührt.
Dass grenzüberschreitende Beziehungen der Sprachgruppen zu ihrem »Muttervolk« [sic] gefördert werden sollen und Italien als Schutzmacht für die italienischen Mitbürger dienen soll, verdeutlicht, dass auch den Nationalstaaten nicht grundsätzlich eine Absage erteilt wird.
Darüberhinaus enthält der Verfassungsentwurf noch weitere Punkte, die kritisch zu hinterfragen sind: So ist etwa eine weitreichende parlamentarische Immunität geplant, die heute nicht mehr zeitgemäß erscheint. Der Landtag nimmt die Wahlprüfung vor und entscheidet, ob ein Abgeordneter sein Mandat verliert — eine schon heute bestehende, nicht nachvollziehbare politische Einmischung in eine juristische Frage. Und nicht zuletzt sind Steuern und Gehälter — anders als etwa in der Schweiz — grundsätzlich von Volksabstimmungen ausgeschlossen.
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