Bereits kurz nach seiner Vereidigung focht Montis Kabinett — unmittelbar vor Weihnachten — das Südtiroler Zuwanderungsgesetz vor dem Verfassungsgericht an. Seitdem hat sich die autonomiefeindliche Gesinnung der angeblich technischen Regierung in zahlreichen Akten bestätigt. Nun wurde sogar beschlossen, gegen einige Punkte des Südtiroler Jagdgesetzes vor das Höchstgericht zu ziehen, weil es den staatlichen Normen widerspricht. So ist in Südtirol die Taubenjagd in den Städten untersagt, einzelne Jagdperioden unterscheiden sich von denen auf dem übrigen Staatsgebiet. Diese Anfechtung ist ein erneuter Qualitätssprung in der römischen Autonomiebelagerung: Schließlich hat Südtirol, anders als etwa bei der Zuwanderung, auf dem Gebiet der Jagd primäre Gesetzgebungsbefugnis, die Zentralregierung hätte somit kein Mitspracherecht. Selbst wenn das Verfassungsgericht dem Land Recht gibt, kommen in Form von Anwaltsspesen erneut Kosten auf den Südtiroler Steuerzahler zu, der von Rom per Sparpaket bereits über Gebühr zur Kasse gebeten wird.
*) Andererseits wurde hier bereits bemängelt, dass selbst diese Befugnisse ausgehöhlt werden können, wenn Rom ein nationales Interesse nachweisen kann. Völlig anachronistisch.
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