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BBD Verfassungs-Wiki.

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ai

Für einige Leser dürfte die Information nicht neu sein — schließlich ist das Projekt über die Seitenleiste des Blogs bereits seit mehreren Wochen erreichbar: hat sich eine Wiki gegeben, mittels derer mittelfristig ein möglichst umfassender Verfassungsvorschlag für ein unabhängiges, mehrsprachiges, pluralistisches Südtirol ausgearbeitet werden soll. Neu ist jedoch, dass der Wortlaut der bisher gesammelten Ideen ab sofort ohne Einschränkungen einsehbar ist.

Es muss freilich gesagt werden, dass wir weder Verfassungsexperten, noch Juristen sind. Demnach sind wir uns womöglich nicht aller Auswirkungen und Implikationen bewusst, die einzelne Passagen — so sie in Kraft träten — verursachen würden. Das ist aber zum jetzigen Zeitpunkt auch gar nicht nötig: Einerseits freuen wir uns jederzeit über wertvolle Inputs und konstruktive Kritik, andererseits ist klar, dass der Entwurf, sobald er alle wesentlichen Aspekte beinhaltet, in Zusammenarbeit mit Experten überprüft und überarbeitet werden muss.

Ferner fehlen der Vorlage im Augenblick noch zentrale Teile (etwa zur Gewaltenteilung, zur Versammlungsfreiheit etc.): Dies liegt jedoch selbstverständlich daran, dass es sich um ein Work in Progress (noch dazu im Anfangsstadium) handelt, und bedeutet nicht, dass diesen Aspekten keinen oder einen geringen Wert beimisst.

Gerade zu Spezialthemen (ich denke da zum Beispiel an: Informationsfreiheit, Arbeit, Wirtschaftsmodell, Umwelt etc.) sind innovative Ideenvorschläge, die sich nicht zwangsläufig an bestehenden Verfassungen orientieren, äußerst willkommen. Auch eine direkte, aktive Mitarbeit ist angedacht — unter der Vorgabe, dass das Ziel die Ausarbeitung eines Entwurfes bleibt, der das -Modell konkretisiert.



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Comentârs

7 responses to “BBD Verfassungs-Wiki.”

  1. gorgias avatar
    gorgias

    wie kann man sich anmelden?

  2. pérvasion avatar

    Bislang sind der Wortlaut und das Voranschreiten (bzw. das Nicht-Voranschreiten) der Arbeiten öffentlich, die aktive Bearbeitung ist BBD-Mitgliedern vorbehalten. Vorschläge und Kritik können hier in Form von Kommentaren gepostet werden.

  3. gorgias avatar
    gorgias

    Mir war bis jetzt nicht bewusst dass es bbd-Mitglieder gibt.

    Wie wird man bbd-Mitglied. bzw Welche Kriterien müssen erfüllt sein um einer werden zu können. Ist der bbd jetzt ein Verein?

  4. pérvasion avatar

    Nein, BBD ist kein Verein. Es gibt nur De-Facto-Mitgliedschaften, welche ohne ein definiertes Verfahren zustande gekommen sind und — sehr grob gesagt — die meisten Autoren einschließen.

  5. PV avatar
    PV

    1.Eine solche Arbeit sollte man rechtsvergleichend anstellen.
    Die jüngste europäische Verfassung ist jene des Kosovo, daher vielleicht auch die modernste.
    Das österreichische B-VG 1929 ist eine der nüchternsten Verfassungen (deshalb wurde das B-VG 1929 auch wieder eingeführt, da die seit dem Bürgerkrieg 1934 zerklüftete Gesellschaft auf Konsensbildung aus war; es wird zB auf Präambeln, unscharfe “Gerechtigkeitsbegriffe” und programmatische Artikel verzichtet), während das Deutsche GG 1949 merkbar dem Naturrecht verpflichtet ist, was wiederum mit den geschichtlichen Erfahrungen zusammenhängt (nach dem 2. WK ist man demnach nicht zur Weimarerverfassung zurückgekehrt).
    Das heißt, man müsste sich zunächst für einen Stil entscheiden.

    2. Die Frage der Grundrechte und demnach auch der hier angesprochenen Versammlungsfreiheit wird in der EMRK 1950 geregelt, die in den europäischen Staaten in Verfassungsrang steht. Man könnte sich daher (auch durchaus wörtlich) an diesem Regelwerk orientieren oder auf dieses verweisen.

    http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm

    3. Zur Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Judikative lautet es etwa lapidar in Art 94 B-VG: “Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.” Die Legislative wiederum ist eigentlich den beiden anderen Gewalten übergeordnet (siehe 4.).

    4. Eine der zentralsten Bestimmungen einer Verfassung ist das Legalitätsprinzip. Der Grundsatz, dass alles Verwaltungshandeln und die Rechtsprechung in Vollziehung der Gesetze geschehen muss (zB.: Art. 18 B-VG 1929).

    5. Eine Verfassung muss bestimmte Mindestanforderungen aufweisen.
    Der VfGH hat befunden, dass einer Verfassung bestimmte Grundprinzipien zu Grunde liegen, die sich aus ihr selbst ergeben. Diese Verfassungsbausteine können in Österreich neben der Erfüllung besonderer Quoren nur nach einer Volksabstimmung berührt werden (Art 44 Abs 3 B-VG). In Deutschland gibt es sogar einen ewigen Verfassungskern, der nie abgeändert werden kann.

    http://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/GRUND/

    6. Hier das B-VG 1929 (das durch einzelne BVG (ohne “-”); die EMRK 1950 und das StGG 1867 ergänzt wird. Es gibt folglich in Österreich keine einheitliche Verfassungskodifikation; andere Länder wie England wiederum haben überhaupt keine geschriebene Verfassung):

    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

  6. pérvasion avatar

    Da ja kritisiert wurde, dass im vorläufig erstgereihten »Artikel« des Verfassungsvorschlags geschrieben steht, dass Südtirol »eine demokratische Republik innerhalb der Europäischen Union« ist (Südtirol habe nämlich u.U. kein Recht auf Fortbestand der Mitgliedschaft):

    1. soll das ja zeigen, dass es laut BBD Südtirols Anspruch sein muss, eine Republik zu gründen, die ihrem Selbstverständnis nach die EU-Mitgliedschaft anstrebt bzw. deren Beibehalt wünscht.

    2. gehen auch die Schotten davon aus, dass sie in der EU bleiben können, wenn sie sich von Großbritannien lösen.

    3. wird Italien selbst — im Falle einer Abtrennung Südtirols, und für das Eintreffen dieser Möglichkeit ist ja der Entwurf gedacht — darauf pochen, dass Südtirol in der EU bleibt. Andernfalls wäre Italien durch die Schweiz und eben Südtirol an zwei Hauptachsen vom kontinentalen Binnenmarkt abgetrennt.

    Aber noch einmal: Der Entwurf soll mittels eines juristischen Konzeptes ein Gesellschafts- und Zukunftsmodell für Südtirol konkretisieren und aufzeigen, wie man mittels eines solchen Textes die Bedenken, Südtirol könne im Falle der Unabhängigkeit ein neuer Nationalstaat werden, ernsthaft entkräften könnte. Wie hier immer gesagt wurde, müsste ein entsprechend ausverhandelter und austarierter Verfassungsentwurf bei einem etwaigen Unabhängigkeitsreferendum mit zur Abstimmung kommen.

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