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  • Die Autonomie — des Verfassungsgerichts.
    Primarstellen

    Das Arbeitsgericht in Trient gab dieser Tage einem Primariatsanwärter recht, der eine Stelle in Bozen nicht bekommen hatte, und verurteilte das Land Südtirol unter anderem dazu, ihm 37.950 Euro Schadenersatz plus 3.450 Euro monatlich bis zur Wiederholung des Stellenwettbewerbs zu zahlen. In erster Instanz war der Arzt mit seinem Rekurs noch abgeblitzt.

    Der Fall zeigt, welch unberechenbare Zeitbombe das italienische Verfassungsgericht, bei dem Südtirol keinerlei Repräsentanz hat (vgl. 01), sowie die Damoklesschwerter der »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« (primäre Zuständigkeiten) bzw. der »grundlegenden Prinzipien« (sekundäre Zuständigkeiten) darstellen.

    In einem Präzedenzfall1Verfassungsgerichtsurteil Nr. 139/2022 war das traditionell zentralistisch urteilende Verfassungsgericht nämlich 2022 zum Schluss gelangt, dass das in Südtirol übergangsweise geltende Verfahren zur Vergabe von Primariaten2seit 2021 gilt ein neues Verfahren (gem. DLH 29/2021) nicht rechtens sei — und auf dieser Grundlage urteilte nun auch das Trienter Arbeitsgericht.

    Doch warum hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass das damalige Verfahren nicht in Ordnung war? Nicht etwa, weil die Südtiroler Norm an sich klar verfassungswidrig gewesen wäre. Dies bestätigten die Richter um Giuliano Amato in ihrem Urteil sogar ausdrücklich. Stattdessen beschloss das Gericht kurzerhand, dass das staatsweit geltende Auswahlverfahren ein »grundlegendes Prinzip« darstelle — und ein solches »sticht« per Definition jede autonome Kompetenz aus.

    Eine Krux dabei ist, dass diese »grundlegenden Prinzipien« keine bestimmte Form aufweisen müssen. Es steht da also nirgends drauf: »dies stellt ein grundlegendes Prinzip dar« — und somit der Landesgesetzgeber auch wenig Anhaltspunkte hat, sich diesbezüglich von vorn herein unterordnen (!) zu können, wie es von ihm verlangt wird.

    Vielmehr kann sich das zentralistisch ausgerichtete Verfassungsgericht bei der Beurteilung von Landesgesetzen aus den Fingern saugen, ob das jeweilige Staatsgesetz (bzw. Teile davon), von dem sie abweichen, eines oder mehrere »grundlegende Prinzipien« beinhaltet. Auch das stellten die Richter in oben genannten Urteil3mit Verweis auf weitere Urteile, z.B. Nr. 170/2001 ausdrücklich fest. Genauso übrigens hat sich das Verfassungsgericht die sogenannten staatlichen »Querschnittkompetenzen« aus den Fingern gesaugt, mit denen es die Zuständigkeiten von Regionen und Ländern (zum Beispiel im Umweltbereich) im Laufe der Jahre auf eigene Faust massiv ausgehöhlt hat. Für die Rechtssicherheit ist diese unvorhersehbare Praxis fatal, und Einspruchmöglichkeit gegen eine einseitige Einstufung als »grundlegendes Prinzip« bzw. als »grundlegende Bestimmung« gibt es keine.

    Wenn das eine Autonomie ist, dann vor allem eine des Verfassungsgerichts gegenüber allem und jedem.

    Cëla enghe: 01 02 || 01 02 03

    • 1
      Verfassungsgerichtsurteil Nr. 139/2022
    • 2
      seit 2021 gilt ein neues Verfahren (gem. DLH 29/2021)
    • 3
      mit Verweis auf weitere Urteile, z.B. Nr. 170/2001


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  • Integration… im Alpenzoo.

    Neulich waren wir mit der ukrainischen Frau und ihren beiden Kindern im Pflichtschulalter, die im Frühling 2022 vom Krieg nach Südtirol geflüchtet waren und über die ich hier ab und an geschrieben habe, in Innsbruck.

    Es geht dabei um jene Frau, die vom italienischen Staat bis Ende Oktober 2022 genau 900 Euro an finanzieller Unterstützung erhalten hatte, obschon ihr 1.800 Euro zugestanden hätten. Nicht monatlich, sondern in Summe wohlgemerkt. Inzwischen sind auch die fehlenden 900 Euro eingetroffen, womit sich die Unterstützung auf schwindelerregende 42,86 Euro im Monat (1.800 Euro ÷ 14 Monate ÷ 3 Personen) beläuft.

    Dass mit diesem Budget keine großen Sprünge möglich sind, selbst wenn die Unterkunft kostenlos ist und der in der Ukraine nach wie vor einer Arbeit nachgehende Ehemann und Vater finanziell unterstützen kann, liegt auf der Hand.

    Alpenzoo

    Mehrmals konnten wir sie wenigstens zu Ausflügen überreden — so wie diesmal eben nach Innsbruck, wo wir den Kindern unter anderem den Alpenzoo zeigen wollten.

    Als wir dort an der Kassa die Eintritte bezahlen wollten, fragte die freundliche Angestellte nach dem Alter der Kinder. Da selbst der Jüngere knapp über der Altersgrenze für eine Ermäßigung lag1was ich bei nachträglicher Überprüfung auf der Webseite des Alpenzoos nicht nachvollziehen kann, fiel mir noch ein, zu erwähnen, dass sie ukrainische Flüchtlinge sind.

    Wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis dabei hätten — und das hatten sie — gäbe es da schon was. »Sie leben aber in Südtirol«, wandte ich noch ein, doch das erwies sich als unerheblich: die Mutter und beide Kinder konnten völlig kostenlos in den Zoo. Mit einem strahlenden Gesicht wie in diesem Moment habe ich die Mutter in diesen Monaten entsetzlicher Anspannung und Ungewissheit noch selten gesehen.

    Sie hat uns dann noch mehrmals erzählt, wo in Südtirol sie schon überall nach einer Ermäßigung — von einem vollständigen Preisnachlass gar nicht zu reden — gefragt und nicht erhalten hatte. In der Gemeinde, in der sie in Südtirol gemeldet ist, hat sie meist noch nicht einmal Zugang zu den Ermäßigungen, die grundsätzlich allen Ansässigen zustehen. Als ihr einmal trotzdem eine gewährt wurde, hat man ihr sogar ins Gewissen geredet, dass das Geld jetzt für andere fehlen würde.

    Diese Knausrigkeit hier bei uns finde ich beschämend und im Vergleich zur unbürokratischen Großzügigkeit, die wir in Innsbruck erleben durften (wiewohl sie vielleicht nicht repräsentativ ist), herzzerreißend.

    Wieder einmal habe ich mich aufrichtig für unser Land geschämt.

    Der kleinere Sohn hat irgendwann gefragt, ob Nordtirol viel reicher sei als Südtirol, weil sie »eingeladen« worden seien. Dies ist zwar auf dem Papier nicht der Fall, doch die Institutionen in Südtirol scheinen mir in vielen Fällen tatsächlich häufiger von Gier und Kaltherzigkeit geleitet zu sein.

    Ein Land, dem bewusst ist, dass die Teilhabe aller am kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben für eine funktionierende Gemeinschaft essenziell ist, macht hingegen schon vieles richtig. Und spart vielleicht unterm Strich sogar noch Geld.

    Cëla enghe: 01 02 03

    • 1
      was ich bei nachträglicher Überprüfung auf der Webseite des Alpenzoos nicht nachvollziehen kann


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  • EU: Audiovisuelle Vielfalt umfasst Minderheitensprachen.

    Kürzlich hat das EU-Parlament eine Entschließung zur Umsetzung der 2018 aktualisierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Der genehmigte Text beinhaltet auch mehrere Punkte, die für Sprachiminderheiten von Interesse sind.

    Nicht nur wird in den Prämissen der Entschließung ausdrücklich auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats Bezug genommen, die von mehreren Mitgliedsstaaten — einschließlich Italien — nie ratifiziert wurde. Auch im Beschließenden Teil sind Forderungen enthalten, die im Falle ihrer Umsetzung konkrete Fortschritte mit sich bringen würden.

    So wird darin hervorgehoben

    wie wichtig es ist, die Zugänglichkeit (Synchronisation, Untertitel, Audiodeskriptionen und andere) in allen Sprachen des Gebiets zu erleichtern, in denen der audiovisuelle Mediendienst erbracht wird[.]

    – Punkt 16 der Entschließung

    Hervorhebung von mir

    Der darauffolgende Punkt stellt klar, dass die audiovisuelle Vielfalt auch die Minderheitensprachen umfasst:

    [Das EU-Parlament] fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbreitung europäischer Werke, die die gesamte Bandbreite der europäischen Sprachenvielfalt repräsentieren, wobei sowohl die Amtssprachen als auch die Regional- und Minderheitensprachen berücksichtigt werden sollten; hält es daher für unerlässlich, Daten über die sprachliche Verbreitung audiovisueller Mediendienste zu erheben, einschließlich Informationen über die sprachliche Vielfalt bei der Synchronisation, Untertitelung und Audiodeskription, die damit verbunden sind und zusammen mit diesen Diensten zur Verfügung gestellt werden, um gezielter handeln zu können[.]

    – Punkt 17 der Entschließung

    Hervorhebungen von mir

    Beide Punkte gehen in dieser Form auf Änderungsanträge der katalanischen EU-Abgeordneten Diana Riba i Giner (ERCGrüne/EFA) zurück. Ob sie von Kommission und Rat, an die die Entschließung gerichtet ist, beziehungsweise von den Mitgliedsstaaten in irgendeiner Form berücksichtigt werden, bleibt fraglich. Das EU-Parlament hatte sich zum Beispiel auch in Bezug auf die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) deutlich minderheitenfreundlicher gezeigt, als es die Kommission letztendlich war.

    Bei den audiovisuellen Mediendiensten, mit denen sich die Richtlinie befasst, geht es neben klassischen TV-Angeboten unter anderem auch um Streamingdienste wie Netflix, Apple TV oder Amazon.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Rom legt Abfallgebühren auch für Südtirol fest.

    So eine Autonomie, die man bei der UNO in New York als Musterbeispiel für Minderheitenschutz und Selbstverwaltung vorstellen darf, ist wirklich was Feines. Damit einher geht — selbstverständlich — eine weitgehende Steuerhoheit. Gut: Eigentlich ist sie nicht so weitgehend, und es ist auch keine Steuerhoheit. Doch bei lokalen Steuern und Gebühren: da kann man gestalten und Akzente setzen.

    Bei den Abfallgebühren zum Beispiel, so berichtet der Corriere in seiner heutigen Südtirolbeilage, sind dem Bürgermeister der Landeshauptstadt die Hände gebunden. Komponenten und Berechnungsmethode werden nun nämlich direkt von der zentralstaatlichen, nicht gewählten Regulierungsbehörde ARERA festgelegt und die Kommunen — auch im autonomen Südtirol — haben sie im Großen und Ganzen einfach anzuwenden. Dabei kommt in Bozen eine Steigerung von fünf Prozent heraus, die aber, wegen der Nähe zum Verbrennungsofen, laut Bürgermeister Renzo Caramaschi (und ARERA) noch immer eine deutlich geringere Gebühr ergibt als etwa in Trient.

    Die Tarife sind nicht mehr Zuständigkeit der Gemeinden. […] Wir mussten uns an das neue, auf Staatsebene geltende System anpassen, jetzt entscheidet ARERA über die Komponenten. Auf diese Normen können wir nicht einwirken, ob sie uns gefallen oder nicht.

    – BM Renzo Caramaschi

    Bisher hatte die Gemeinde die vollständige Zuständigkeit zur Festlegung der Tarife, womit der erforderliche Ermessensspielraum vor Ort gegeben war. Jetzt werden die Lokalkörperschaften entmachtet.

    – Giulio Angelucci, Direktor des Amtes für Abfallwirtschaft beim Land

    Übersetzungen von mir – Quelle: Corriere

    Subsidiaritätsprinzip — was ist das?

    Das mit den autonomen Steuern und Gebühren war also nix, aber wer möchte schon das unfassbare Glück missen, dass sich die von römischen Bürokratinnen erdachten Regeln zufällig »zu unseren Gunsten« auswirken?

    Ich sag mal so: Hauptsache in New York (und beim Kompetenzzentrum für weltbeste Autonomien in Bozen) kriegen sie keinen Wind von dieser kleinen Peinlichkeit. So wie sie auch das mit der Bushaltestelle nicht unbedingt wissen sollten. Sonst ist womöglich Schluss mit dem Tokenismus — und das wäre freilich äußerst schade.

    Cëla enghe: 01 02 || 01



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  • Nach rechts verschobene Politlandschaft.
    Quotation

    Schlein spricht mit viel mehr Glaubwürdigkeit über Ökologie und Feminismus als es Matteo Renzi tat, der so weit gegangen ist zu sagen, dass die Umweltschützer übertreiben und den Fortschritt aufhalten — und sich selbst als Anführer der ersten feministischen Partei Italiens bezeichnet hatte. Schlein verteidigt auch ohne Vorbehalte die Rechte der LGBTI-Gemeinschaft (der sie angehört). Das scheint eine Mindestvoraussetzung [für eine Linke] zu sein, ist es aber in Italien nicht, wo es selbst bei Mittelinks keinen Konsens zur Ehe für alle gibt. In der Tat hat es Jahrzehnte gedauert, um zu einer gemeinsamen Linie zu finden, damit gleichgeschlechtliche Paare [wenigstens] nichteheliche Lebensgemeinschaften eingehen — das heißt: rechtlich existieren — konnten. Diese Herausforderung wurde 2016 gemeistert und ist durch die Regierung von Giorgia Meloni [FdI] wieder in Gefahr. Bei Mittelinks gibt es auch keinen Konsens zum Adoptionsrecht homosexueller Paare — das derzeit in Italien nicht existiert.

    Schlein, die von Prekariat und Arbeitsrechten spricht und — eine weitere Neuheit — einen Mindestlohn vorschlägt, ist eine moderate Progressistin, die die PD an die übrigen europäischen sozialdemokratischen Parteien wie die PSOE annähern will. Die italienische Politlandschaft ist aber so weit nach rechts verschoben, dass sowohl die Medien als auch ihre eigenen Parteigenossen sie als eine Radikale darstellen. In Wirklichkeit definieren sie ihre politischen Vorbilder ideologisch ziemlich gut: Barack Obama und Romano Prodi.

    Auszug aus Digues alguna cosa que soni d’esquerres von Alba Sidera, erschienen in der katalanischen Tageszeitung El Punt Avui (23. Mai 2023). Sidera, Journalistin und Expertin für Rechtsextremismus, lebt seit 2007 als Korrespondentin in Rom. Übersetzung von mir.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Lokalwahl: Erdrutschsieg für Sinn Féin.
    Nordirland

    Zum ersten Mal überhaupt errang die irisch-republikanische Sinn Féin diese Woche bei Lokalwahlen in Nordirland die meisten Sitze — und ist somit sowohl im Landesparlament (seit 2022) als auch in den elf Verwaltungsbezirken stärkste Partei. Die jetzt erzielten Zugewinne sind spektakulär: von 23,2% in 2019 legte die Partei um gut ein Drittel auf 30,9% (+7,7 Punkte) zu. Die Anzahl ihrer Sitze erhöhte sich von insgesamt 105 um 39 auf nunmehr 144, womit sie die unionistische DUP (mit unverändert 122 Sitzen) deutlich hinter sich ließ.

    Die sozialdemokratische Sinn Féin, die sowohl in Nordirland als auch in der angrenzenden Republik vertreten ist, tritt für die Wiedervereinigung der beiden Landesteile ein. Dass die Stimmung auch in der Bevölkerung in diese Richtung gekippt ist, bringen Beobachterinnen unter anderem mit dem Brexit und den langwierigen Verhandlungen um den Status von Nordirland in Verbindung. Zudem boykottiert die unionistische DUP seit den Wahlen zum Landesparlament vom Mai 2022 die Regierungsbildung und bringt somit — aus Protest gegen das Handelsabkommen mit der EU — faktisch die gesamte Landespolitik zum Erliegen. Die Macht, dies zu tun, verleiht ihr die besondere Gesetzeslage in Nordirland, die eine Zusammenarbeit zwischen unionistischen und republikanischen Kräften nach dem Konkordanzprinzip vorschreibt.

    Bei den soeben abgehaltenen Lokalwahlen konnten die Kräfte, die eine Wiedervereinigung des Nordens mit Restirland wünschen, insgesamt 185 (+16) und die unionistischen Parteien 177 (-23) Mandate erringen.

    Ein Plus von 14 Sitzen verzeichnete außerdem die liberale APNI, die fortan 67 Rätinnen stellt, während die Grünen in Nordirland1ein Ableger der irischen Grünen von 7 auf 5 (-2) Sitze schrumpften. Zur territorialen Zugehörigkeit äußern sich APNI und Grüne nicht, weil sie die Bevölkerung darüber in einem allfälligen Referendum frei entscheiden lassen möchten.

    Als besonders überraschend strichen Medien und politische Beobachterinnen nicht nur das Ausmaß der Zugewinne der Sinn Féin hervor, das so nicht vorhergesagt worden war, sondern insbesondere die Tatsache, dass sie Durchbrüche auch in Gebieten verzeichnen konnte, in denen traditionell das unionistische Lager stark war.

    Die Abstimmung über eine Wiedervereinigung mit dem Rest der Insel steht Nordirland übrigens aufgrund des sogenannten Karfreitagsabkommens zu.

    • 1
      ein Ableger der irischen Grünen


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  • UNO verurteilt Absetzung von Puigdemont.

    Spanien hat die politischen Rechte des vorzeitig abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) verletzt. Dies entschied der UN-Menschenrechtsausschuss auf der Grundlage des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).

    Insbesondere sei gegen den zentralen Artikel 25 des Zivilpakts verstoßen worden, als Puigdemont im Juli 2018 nach seiner Wiederwahl ins katalanische Parlament seines Amtes als Abgeordneter enthoben wurde, als gegen ihn Anklage wegen Rebellion erhoben worden war.

    Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2 genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen

    1. an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen;
    2. bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden
    3. unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang zu haben.

    – Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)

    In seiner Beurteilung weist der Ausschuss darauf hin, dass es in Artikel 25 um das Wesen der Demokratie geht, da er das Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin anerkenne und schütze, sich an der Ausrichtung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden sowie Zugang zu öffentlichen Ämtern zu erhalten. Jede diesbezügliche Einschränkung müsse strenge Bedingungen erfüllen.

    Im vorliegenden Fall sei der spanische Staat jedoch nicht in der Lage gewesen, vor dem Menschenrechtsausschuss die Konformität der Absetzung mit dem Zivilpakt nachzuweisen. Der ehemalige katalanische Präsident sei im Zuge der Anklageerhebung abgesetzt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die Justiz seine etwaige Schuld noch gar nicht festgestellt gestellt haben konnte. Während eine derartige vorzeitige Amtsenthebung zwar grundsätzlich möglich sei, müssten in einem solchen Fall noch strengere Maßstäbe angelegt werden.

    Doch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei von der spanischen Justiz erst gar nicht überprüft worden, da die Absetzung als eine Art Automatismus mit dem Rebellionsvorwurf einherging.

    Der Vollständigkeit halber sei hier zudem erwähnt, dass Puigdemont letztendlich wegen Aufruhrs verurteilt wurde und nicht wegen Rebellion. Hätte die Anklage von Anfang an auf Aufruhr gelautet, wäre es nicht zur Absetzung gekommen.

    Vom Menschenrechtsausschuss, den die Vertragsstaaten als Instanz zur Überwachung des Zivilpakts und seiner Anwendung ausdrücklich anerkennen, wurde Spanien für die Verletzung der politischen Rechte von Puigdemont nun gerügt. Das Land muss jedoch ferner binnen 180 Tagen Maßnahmen ergreifen, um zu sicherzustellen, dass sich ein solcher Fall in Zukunft nicht wiederholen kann — und das Urteil der breiten Öffentlichkeit bekanntgeben.

    Dass ein EU-Mitgliedsstaat so weit geht, wesentliche demokratische Grundrechte zu verletzen, um die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung zu verhindern, ist eine rechtsstaatliche Sauerei.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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