Wie die Tageszeitung A. Adige in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gibt es in Rom wieder einmal einige Schwierigkeiten und Rückschläge bezüglich neuer Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut. Beim Übergang der Zuständigkeiten zum Nationalpark Stilfser Joch an die Länder hatte sich das Umweltministerium quergelegt, daher wird offenbar an einer neuen Lösung gebastelt. Dass wir auch für den lombardischen Teil des Parks bezahlen dürfen/müssen, darüber hatten wir bereits berichtet. Bei Gebäudeabständen, Justiz und Ortsnamen gibt es laut A. Adige ebenfalls kaum Fortschritte.
Erst neulich hatte LH Kompatscher die Südtiroler Selbstregierung wie in alten Zeiten zur GröAZ (Größten Autonomie aller Zeiten) erklärt und behauptet, auch die Katalanen würden uns darum beneiden. Deshalb hatte ich schon — ohne Anspruch auf Vollständigkeit — eine vergleichende Aufstellung veröffentlicht. Dass Katalonien die ausschließliche Zuständigkeit für die Toponomastik besitzt und diese auch im Sinne der historischen Ortsnamen genutzt hat, wissen wir schon.
Nun also zur Justiz. Der A. Adige schreibt heute:
Si è discusso anche del trasferimento alla Regione delle competenze sul personale amministrativo [!] della Giustizia. A riguardo appare difficile la concessione di una sub-delega alla Provincia.
Ich zitiere im folgenden aus dem geltenden katalanischen Autonomiestatut, offizielle deutsche Übersetzung der Generalitat — und man wird sehen: Ja, die Katalanen beneiden uns auch in diesem Bereich »ganz bestimmt« um unsere (nicht existierende) Autonomie. Dass das Zitat etwas länger ausfällt, wofür ich mich entschuldige, liegt an den mannigfaltigen Kompetenzen der Katalanen im Unterschied zu uns Südtirolern. Liej inant / Weiterlesen / Continua →