Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Achammers Dementi.

    Phillip Achammer, Parteiobmann der SVP und Landesrat der Südtiroler Landesregierung, dementiert eine Abkehr vom Ziel der Vollautonomie. berichtete am 18. Jänner 2015 über eine Veranstaltung in der Cusanus-Akademie in Brixen, wo Landeshauptmann Kompatscher laut Tageszeitung A. Adige die Vollautonomie als Illusion bezeichnete.

    Wir nehmen das Dementi zur Kenntnis und bedauern das Missverständnis. Laut Achammer sei Kompatschers Aussage aus dem Zusammenhang gerissen worden. Hierzu folgendes:

    Es ist zwar für die Richtigkeit unserer Schlussfolgerungen, im Prinzip aber nicht für die reale Politik der SVP ausschlaggebend, ob der Landeshauptmann nun eine völlige Abkehr von der Vollautonomie gemeint hat oder dieses Ziel für die SVP weiterhin aktuell bleibt. Die SVP hält ja in bestimmter Weise auch an der Selbstbestimmung fest, da diese als abstrakter Begriff immer noch Teil des Parteistatutes ist. Je nach Anlass greift man auf dieses Prinzip zurück, ohne dass dies jemals konkrete Auswirkungen hätte.

    Welche Auswirkungen hat es nun auf die konkrete Politik, wenn die SVP zumindest offiziell keine Abkehr vom Ziel Vollautonomie vollzieht? Gemessen an den Ergebnissen der letzen vier Jahre: Keine. Man war bisher nicht einmal in der Lage ein ernstzunehmendes Arbeitspapier zum Thema Vollautonomie bzw. Autonomieausbau auf die Beine zu stellen. Zudem wurde in Rom anscheinend noch nie über das Ziel Vollautonomie verhandelt. So gesehen wäre eine Abkehr von der Vollautonomie zumindest konsequenter gewesen.

    In seiner Stellungnahme bedient sich Achammer zudem einer etwas sonderbaren Rhetorik. Hier ein Auszug aus SüdtirolNews vom 21.01.2015:

    Bei einer Veranstaltung des Brixner PD zur Autonomie vergangene Woche hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher auf die Frage des Moderators, ab wann Südtirol alles entscheiden könne, geantwortet, dass man nie wird alles entscheiden können. Auch die EU-Mitgliedsstaaten könnten nicht alles entscheiden. Und wenn man die Vollautonomie in diesem Sinne verstehen wolle, dann werde es diese nie geben. Sehr wohl würde Südtirol aber die größtmögliche Entscheidungskompetenz im Rahmen des europäischen Mehrebenensystems und somit auch einen möglichst weiten Autonomierahmen anstreben.

    Diesbezüglich einige Festestellungen:

    • Es ist völlig klar, dass souveräne, unabhängige Staaten niemals völlig losgelöst von internationalen Abkommen, Verträgen und Mitgliedschaften agieren können. Trotz diesen Einschränkungen der staatlichen Souveränität verfügen unabhängige Staaten in jedem Falle über mehr Gestaltungsspielraum, als jede Art von Vollautonomie jemals bieten kann. Zudem verfügen souveräne Staaten in den meisten internationalen Gremien, die gleichzeitig Einschränkungen der staatlichen Souveränität bedingen, wenigstens über ein Mitspracherecht auf Augenhöhe. Nicht umsonst unterstrich Prof. Nagel von der Universität Barcelona am 3. Oktober 2014 an der Eurac in Bozen, dass Katalonien spätestens im Zuge der Finanzkrise schmerzlich feststellen musste, dass an allen wichtigen Verhandlungen nur souveräne Staaten gleichberechtigt mitreden durften.
    • Das Prinzip der Einschränkung der staatlichen Souveränität wird dazu verwendet, um damit das Prinzip der Vollautonomie einzuschränken. Abgesehen davon, dass jede Art von Vollautonomie immer weniger Einfluss bedeuten wird als staatliche Souveräntät — und dies wohl auch jedem klar ist — kommt es darauf an, was die SVP unter größmöglicher Entscheidungskompetenz versteht. Ersetzen die Begriffe wie “größtmögliche Entscheidungskompetenz” und “europäisches Mehrebenensystem” den Begriff “Vollautonomie”?
    • Unabhängig von Stellungnahmen und tagespolitischen Statements zählen glaubwürdige Projekte und Ergebnisse. Was versteht die SVP unter größtmöglicher Entscheidungskompetenz? Welche Zuständigkeiten strebt die SVP im Rahmen der größtmöglichen Entscheidungskompetenz an? Wer sorgt in Europa dafür, dass das sogenannte Mehrebenenmodell, ich gehe davon aus, darunter versteht man die drei Ebenen EU – Nationalstaat – Region, mit Leben erfüllt wird? Anzeichen, dass die Ebene der Region im europäischen Kontext aufgewertet wird gibt es leider nicht. Ganz im Gegenteil. In Frankreich, immerhin einem der wichtigsten EU-Mitgliedsstaaten, sollen Regionen ohne jegliche Rücksicht auf historische Tradition oder Bevölkerungswillen zu Großregionen zusammengelegt werden.


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  • Freudentag für die Autonomie?

    Was ist geschehen? Südtirol erhält nun eine eigene Landespolizei, eine weitreichende Sportautonomie, die vollständige Finanzhoheit und zudem soll das Land eine militärfreie Zone werden? Natürlich ist nichts von alldem eingetreten. Um von einem Freudentag für die Autonomie zu reden bedarf es in Südtirol mittlerweile sehr wenig.

    Der Ex Staatspräsident Giorgio Napolitano ist der Autonomiegruppe beigetreten. Derselbe Staatspräsident, der unter den Regierungen Renzi, Letta und Monti noch jedes Gesetz, das die Autonomie aushöhlte, unterschrieben hat, den Südtirolern gar unterstellte, dass sie sich für Italien entschieden hätten, als Wächter über die Verfassung natürlich auch den Artikel 5 (Unteilbarkeit des Staates) verteidigt und anläßlich der 150-Jahr-Feiern zur Identifikation mit der Nation aufgerufen hat.

    Karl Zeller zeigt sich euphorisch. Von einer großen Ehre wird gesprochen und von einem großen Freund Südtirols, der sich immer für die Belange der sprachlichen Minderheiten eingesetzt habe.
    Noch Mitte Dezember hat Karl Zeller im Morgentelefon von RAI Südtirol davon gesprochen, dass man sich derzeit in Italien autonomiepolitisch nicht allzuviel erwarten könne.

    Zeitlich fällt der Beitritt Napolitanos in die Autonomiegruppe mit einer Aussage des Landeshauptmanns zusammen, der sich von der Illusion Vollautonomie verabschiedet. Die nächste “SVP-Illusion”, die nun beworben wird ist die Europaregion Tirol und die europäische Dimension der Autonomie innerhalb eines europäischen Mehrebenensystems. Damit dürfte man rhetorisch wieder gerüstet sein den SüdtirolerInnen einige Jährchen ein kuscheliges Gefühl zu vermitteln, dass alles in bester Ordnung sei.

    Welche Schlüsse kann man von den letzten Entwicklungen ziehen? Autonomiepolitisch kann man sich von dieser SVP wenig bis gar nichts erwarten. Nachdem man sich partout weigert im Rahmen einer ergebnisoffenen, gesellschaftlich breit angelegten Diskussion einen Plan B auszuarbeiten, entpuppt sich nun, dass man auch über keinen Plan A (Ausbau der Autonomie) verfügt.
    In diesem Zusammenhang ist es nur logisch, dass der Beitritt von Ex-Staatspräsident Napolitano in die Autonomiegruppe Freude auslöst. Irgendwelche politischen Schritte, die Napolitano Bauchschmerzen bereiten könnten, sind von dieser SVP kaum zu erwarten. Man hat sich innerhalb der nationalstaatlichen Logik gut eingerichtet und verfügt immer weniger über das entsprechende Potential aus der autonomiepolitschen Abwärtsspirale auszubrechen.

    Mittlerweile hat laut der Onlineausgabe der Südtiroler Tageszeitung vom 21.01.2015, sogar Ex-Ministerpräsident Monti Interesse bekundet der Autonomiegruppe beizutreten. Mal sehen, wie die Entscheidung ausfällt. Vielleicht ist Südtirol bald wieder um einen großen Freund reicher?



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  • Mals: Erneut wohltuende Argumente.

    Schon im September letzten Jahres war in der ff ein Leitartikel von Georg Mair erschienen, in dem er bezüglich der Malser Volksabstimmung wohltuende Argumente vorbrachte. So kritisierte er unter anderem, dass sich die Gegnerinnen eines Pestizidverbots hinter juristischen Spitzfindigkeiten verschanzten und forderte mehr Respekt für das Volk. Wir hatten dies honoriert, jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei anderen Themen — allen voran die Selbstbestimmung — selten derart redlich diskutiert wird.

    In der aktuellen ff-Ausgabe widmet sich Mair anlässlich der fehlenden Umsetzung des Volkswillens erneut der Abstimmung in Mals — und wieder kommen im Leitartikel jede Menge Argumente vor, die wir sonst oft vermisst haben:

    Die Volksabstimmung von Mals und ihre Folgen erzählen viel über Südtirol, über Mut und Wut, über Angst und Aufbruch, über Veränderung und starres Festhalten an der Tradition, über Gemeinsinn und Eigennutz, über römisch-zentralistische Einstellungen in Bozen und Selbstbestimmung in der Gemeinde, über den Wert von Gesundheit und den Wert des Geldes.

    Warum kritisiert die ff römisch-zentralistische Einstellungen, wenn sie von Bozen gegen die Selbstbestimmung einer Gemeinde vorgebracht werden, tut dies aber nie, wenn römisch-zentralistische Einstellungen aus Rom gegen die Selbstbestimmung unseres Landes wirken? Im Gegenteil: Die Selbstbestimmung Südtirols wird vom Wochenblatt recht häufig als grundsätzlich gefährlich und hinterwäldlerisch dargestellt (siehe 01 02).

    Mair schlussfolgert in seinem Leitartikel:

    Was die rechtliche Seite der Volksabstimmung angeht, gibt es bestimmt Unklarheiten. Aber wenn man nicht spitzfindig argumentiert, könnte man sagen, dass das Recht auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt ein anderes Gewicht hat, auch juridisch, als das Recht des Bauern, Spritzmittel auszubringen. Man könnte ebenso daran erinnern, dass die Genehmigungspraxis der Europäischen Union für Pestizide fragwürdig ist, dass sie zum Beispiel überhaupt nicht in Rechnung stellt, wie verschiedene Mittel in Kombination wirken. Man könnte einwenden, dass bestimmte Mittel in anderen Ländern schon verboten sind und dass man immer wieder Spritzmittel aus dem Verkehr zieht, die bei der Einführung als modern galten. Doch darüber wollen weder Landespolitik noch Bauernbund ernsthaft diskutieren, man beruft sich lieber auf den Buchstaben des Gesetzes.
    […] Die Menschen haben ein Recht darauf, ernst genommen zu werden.

    Man könnte ohne große argumentative Verrenkungen auch schreiben:

    Was die rechtliche Seite der Unabhängigkeit angeht, gibt es bestimmt Unklarheiten. Aber wenn man nicht spitzfindig argumentiert, könnte man sagen, dass das Recht auf Selbstbestimmung ein anderes Gewicht hat, auch juridisch, als das Recht des Staates, ein Gebiet zu besitzen. Man könnte ebenso daran erinnern, dass die Annexion fragwürdig war, dass sie zum Beispiel überhaupt nicht in Rechnung stellte, was die Bevölkerung wünschte. Man könnte einwenden, dass die Selbstbestimmung in anderen Ländern schon gewährt wurde und dass immer wieder neue Staaten entstehen, deren Gründung vorher als unrealistisch galt. Doch darüber wollen weder Staats- noch Landespolitik ernsthaft diskutieren, man beruft sich lieber auf den Buchstaben des Gesetzes. […] Die Menschen haben ein Recht darauf, ernst genommen zu werden.



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  • Treccani, Tolomei und Aufarbeitung.

    Während einer Recherche bin ich gestern zufällig auf den Eintrag gestoßen, den die wohl renommierteste italienische Enzyklopädie — Treccani — dem sogenannten »Totengräber Südtirols«, Ettore Tolomei widmet. Die durch und durch euphemistische und verharmlosende Formulierung, die den wahren politischen Geist des Mannes sowie seine Absichten und Untaten völlig verschleiert, ist beängstigendes Symptom einer unkritischen Geschichtsbetrachtung:

    Treccani: Tolomei.

    Tolomei hat sich also lediglich für die Verbreitung der italienischen Kultur in Südtirol verwendet, für die Brennergrenze gekämpft und die Umwandlung von Orts- und Familiennamen ins Italienische gefördert.

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • LH Kompatscher gibt Vollautonomie auf.

    Vollautonomüll.Im Jahr 2011 legte die SVP erstmals ein (unausgegorenes) Konzeptpapier zur sogenannten Vollautonomie vor, bei der es sich eigentlich um eine stärkere Form von Teilnautonomie handelt. Es sollte den Unabhängigkeitsbefürwortern den Wind aus den Segeln nehmen, der VP im Diskurs um den Autonomieausbau wieder eine Führungsrolle verleihen und — in den Augen der Partei — der »unrealistischen« Eigenstaatlichkeit die »realistische« Idee der inneren Selbstbestimmung entgegensetzen. Noch bevor Mario Monti Ende Jahres an die Macht kam fragte , auf welchem Planeten die VP die Vollautonomie umsetzen wolle, denn die Erde könne wohl kaum gemeint sein. Monti begann in der Folge eine Demontage unserer Autonomie, die den SüdtirolerInnen die Hilflosigkeit unserer Selbstverwaltung gegenüber zentralistischer Willkür vor Augen führte. Trotzdem hielt die SVP auch weiterhin an ihrem angeblichen Ziel fest, ohne jedoch jemals ein klares Ergebnis erzielen zu können, das eindeutig in diese Richtung gezeigt hätte. Stattdessen wurden mit Parteien und Regierungen in Rom Abkommen über Abkommen unterzeichnet, die nicht das Papier wert waren, auf denen sie geschrieben standen.

    Vier lange Jahre vergeudet.

    Nun wissen wir: Die SVP hat den SüdtirolerInnen einen Bären aufgebunden, auf dem Planeten Erde wird es definitiv keine Vollautonomie geben. Landeshauptmann Kompatscher gestand — wie das Tagblatt A. Adige berichtet — gestern bei einer Autonomieveranstaltung in der Brixner Cusanus-Akademie, die von der Demokratischen Partei (PD) organisiert worden war, dass die Vollautonomie gescheitert ist.

    Non voglio illudere i sudtirolesi ma la Vollautonomie non ci sarà .

    Das Land Südtirol ist also in einer bewegten Zeit, als mehrere Zeitfenster für Zukunftsentwicklungen offenstanden (und teils nach wie vor offenstehen), vier lange Jahre einer Idee nachgelaufen, die nun sang- und klanglos im Mülleimer der Geschichte landen wird. Dass gerade im Vorfeld der anstehenden Autonomiereform kommuniziert wird, dass es einen »vollen« Ausbau (was auch immer dies bedeuten mag) nicht geben wird, ist ein nicht wirklich beruhigendes Signal.

    Ein vielsagender Rückblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

    • Im Jänner 2011 kritisierte Philipp Achammer die selbstverwaltere Volksbefragung der STF im Ahrntal mit den Worten:

      Diese Initiative ist unrealistisch und unbegründet und weckt falsche Erwartungen.

      und empfahl stattdessen:

      Vollautonomie und Europaregion anstatt irgendwelche Experimente.

      Nun wissen wir, dass die Vollautonomie unrealistisch war und falsche Erwartungen geweckt hat.

    • Im Herbst 2011 machte SVP-Vizeobmann Thomas Widmann den Vorschlag, Italien die Vollautonomie abzukaufen. Ungefähr zeitgleich legte Obmann Theiner das magere Konzeptpapier zur Vollautonomie vor.
    • Im November 2011 schrieb der Brixner SVP-Gemeinderat Ingo Dejaco in seinem Blog:

      Die Vollautonomie erscheint in meinen Augen als gangbarere (sic) und realistischer Weg für eine eigenständige Zukunft unseres Landes, ganz im Unterschied zu den vollutopistischen Geplänkeln so mancher Oppositionsparteien.

    • Im Februar 2012 gastierte der ehemalige bayrische Ministerpräsident Günther Beckstein in Südtirol, um im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zur Vollautonomie über innere Sicherheit zu referieren.
    • Die 58. Landesversammlung der SVP im Frühjahr 2012 war dem Thema Vollautonomie gewidmet. Der damalige Landessekretär Achammer sagte:

      Die Vollautonomie ist gewissermaßen eine Baustelle. Sie ist eine Aufforderung an uns, gemeinsam daran zu arbeiten, an unserer Autonomie weiterzubauen.

      Richard Theiner wurde mit dem Thema Vollautonomie als Obmann bestätigt.

    • Schon vor der letzten Landtagswahl prognostizierte ein SVP-Bürgermeister gegenüber , dass sich nach der Wahl niemand mehr an eine Vollautonomie erinnern werde.
    • Noch im Mai 2014 sagte Außenminister Sebastian Kurz, die Vollautonomie sei der einzig sinnvolle Weg (!) für Südtirol.
    • Während des Runden Tisches in Rai Südtirol (06.11.14) verteidigte Senator Karl Zeller die Vollautonomie gegenüber weiterreichenden Forderungen.


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  • Der Prophet und die Rindviecher.

    “Je suis Charlie”. “Ich bin nicht Charlie”. “Helden der Meinungsfreiheit”. “Selber schuld”. Mannigfaltig waren die Reaktionen auf die abscheuliche Terrorwelle mit 17 Toten in Frankreich. Übrigens weit weniger mannigfaltig waren die Reaktionen auf ein Massaker der Boko Haram mit geschätzten 2000 Opfern, das nahezu zeitgleich in Nigeria stattfand. Aber das nur am Rande.

    Stutzig wurde ich hingegen, als Yussif al-Qaradawi, Präsident des Weltverbandes der muslimischen Religionsgelehrten, in seiner Reaktion auf die neuerliche Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in der “Ausgabe der Überlebenden” von Charlie Hebdo das Wort Logik in den Mund nahm. “Das ist weder sinnvoll, noch logisch, noch klug”, meinte der in Katar ansässige ägyptischstämmige Prediger.

    Sogleich schossen mir einige Gedanken zu Sinn, Logik und Klugheit durch den Kopf:

    Das Prinzip der Meinungsfreiheit ist die Voraussetzung, dass es überhaupt Religionsfreiheit gibt. Letztere ist somit ein Resultat der Meinungsfreiheit. Die Regeln, die für eine Religion gelten, können daher nicht auf alle übertragen werden. Das Resultat kann nicht seine eigene Voraussetzung ummanteln. Das wäre nämlich unlogisch.

    Wenn ich Religionsfreiheit für mich einfordere, heißt das nicht nur, dass ich meine Religion frei ausüben darf, sondern dass ich akzeptieren muss, dass meine religiösen Regeln für andere nicht gelten. Anknüpfend an meine Eingangsthese könnte man folgende Analogie bemühen: Wenn Muslime sich beleidigt fühlen wenn ein Christ/Jude/Atheist Mohammed darstellt und sie bisweilen sogar dessen Tod fordern, dann könnte doch ein Hindu genauso gut den Tod eines jeden Moslems fordern, der Rindfleisch isst. Die Kuh wird in der Veda, einem der wichtigsten religösen Texte der Hindus, als Gottheit beschrieben. Das Töten und Verzehren einer Kuh, eines göttlichen Wesens, ist somit Blasphemie.

    Das Darstellungsverbot des Propheten lässt sich überdies meines Wissens nicht einmal durch den Koran legitimieren. Was einigermaßen außergewöhnlich ist, denn normalerweise kann man mit heiligen Schriften so ziemlich alles rechtfertigen. Das Verbot ist vielmehr das Ergebnis einer kulturhistorischen Entwicklung. Es gibt nämlich sogar Mohammend-Darstellungen auf Kunstwerken aus der muslimischen Welt – freilich nicht so provokativ, wie jene in Charlie Hebdo. Einer Usance also eine derartig hohe Bedeutung beizumessen, ist auch nicht gerade logisch.

    Und wie logisch ist es, dass ein allmächtiges Wesen überhaupt durch die Aktionen unwürdiger sündiger Menschen beleidigt werden kann bzw. es der Unwürdigen und Sündigen bedarf, einen Propheten oder eine Gottheit zu verteidigen oder gar zu rächen. Was für eine Anmaßung. Zumindest Letzteres haben die Gelehrten der Al-Azhar-Universität in Kairo erkannt:

    Der Prophet ist zu erhaben, um durch diese hasserfüllte Frivolität Schaden zu erleiden.



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  • Verfassung laut LH »undemokratisch«.

    Zu einer sehr erstaunlichen Einsicht ließ sich Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) bei der Podiumsdiskussion hinreißen, die zum Abschluss der Tagung vom 14. Jänner an der Uni Innsbruck stattgefunden hat: Nachdem der postfaschistische Landtagsabgeordnete Alessandro Urzì unter den Gründen gegen die Selbstbestimmung unseres Landes auch die italienische Verfassung genannt hatte, die in Artikel 5 die Unteilbarkeit des Staates verfüge, meldete sich der kanadische Verfassungs- und Völkerrechtsexperte Daniel Turp zu Wort. Scharfzüngig wandte er ein, dass all die europäischen Verfassungen, die den eigenen Staat als unteilbar definieren, doch eigentlich völlig undemokratisch und damit eigentlich nicht ernstzunehmen seien. Ein Abgeordneter zum kanadischen Parlament, so Turp, habe vor einigen Jahren den Vorschlag eingebracht, auch in dem nordamerikanischen Land die staatliche Einheit als Grundprinzip festzuschreiben; dies sei jedoch von allen — einschließlich des unionistischen Premierministers — als völlig absurd und undemokratisch abgelehnt worden.

    In seiner darauffolgenden Stellungnahme antwortete Landeshauptmann Kompatscher, er stimme Turps Einschätzung, dass das Unteilbarkeitsprinzip undemokratisch sei, zu. Er schränkte jedoch ein, dass er als Politiker mit diesem Verfassungsgrundsatz leben müsse.

    Ich halte Kompatschers Aussagen für äußerst erstaunlich: Erstens natürlich, weil es nicht einer gewissen Sprengkraft entbehrt, wenn der Landeshauptmann die italienische Verfassung wenigstens in Teilen für undemokratisch hält. Zweitens jedoch auch, weil er eine undemokratische Vorschrift in einem demokratischen Rechtsstaat für hinnehm- und rechtfertigbar hält, noch dazu in einem für seine Region so sensiblen Bereich wie die Selbstbestimmung. Nur so kann er nämlich schlussfolgern, dass ihm nichts anderes übrig bleibt, als sich der Vorschrift unterzuordnen. Andernfalls müsste er nämlich — und dieser Meinung ist — an jeder geeigneten Stelle seine Ablehnung artikulieren und entsprechend agieren, um eine Änderung herbeizuführen.

    Siehe auch: 01 || 01 02 03



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  • Uni Ibk: Autonomie & Selbstbestimmung.

    An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck fand am 14.01.2015 eine Tagung zum Thema “Autonomie und Selbstbestimmung in Europa und im internationalen Vergleich” statt.

    Für verfolgten Simon Constantini und der Autor des Artikels die Veranstaltung.

    Mit einer bestimmten Verwunderung vernahm man am 15.01.2015 die selektive Berichterstattung von RAI Südtirol über die von Prof. Peter Hilpold organisierte Tagung.

    Das Modell der Autonomie zur Lösung von Minderheitenfragen erfährt international wachsende Akzeptanz. Hingegen sind Versuche, Grenzen zu verschieben und neue Staaten, unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht, zu bilden, wenig erfolgreich.
    Das war der Tenor einer hochkarätig besetzten Tagung von Völkerrechtsexperten an der Universität Innsbruck, zu der auch das Südtiroler Bildungszentrum geladen hat.

    Benedikt Sauer hat für den Bericht mit dem Völkerrechtler Prof. Hans-Joachim Heintze -  Universität Bochum und Prof. Peter Hilpold – Universität Innsbruck gesprochen. In den Fernsehnachrichten von RAI Südtirol wird zudem Eugenia Lopez-Jacoiste – Universität Navarra erwähnt.

    Interessanterweise werden in den Berichten ausschließlich zwei Referenten erwähnt, die eine durchwegs traditionelle, ja beinahe statische Auffassung des Völkerrechts vertreten. Zudem sollte Prof. Peter Hilpold, der als Moderator durch die Veranstaltung führte, das Ergebnis in den Medien doch etwas differenzierter darstellen. Vom oben wiedergegebenen Tenor kann in dieser Art und Weise nicht die Rede sein.

    Beobachtungen und Feststellungen:

    • Einige Referenten vertraten eine sehr traditionelle und dogmatische Auffassung des Selbstbestimmungsrechtes (Prof. Hans-Joachim Heintze – Universität Bochum, Eugenia López-Jacoiste – Universität Navarra, Prof. Stefan Oeter – Universität Hamburg)
    • Interessanterweise werden im Bericht von RAI Südtirol ausschließlich zwei “Traditionalisten” zitiert.
    • Prof. Daniel Turp – Universität Montréal, widersprach dieser traditionellen Auffassung und im Referat von Prof. Xabier Arzoz – Universität des Baskenlandes und Mitglied des Spanischen Verfassungsgerichtshofes, ließen sich höchst interessante Zwischentöne heraushören, die für die zukünftigen Entwicklungen in Spanien von größter Bedeutung sein könnten.
    • Einige Referenten schienen zum eigentlichen Thema nicht allzuviel beitragen zu können, wie etwa Prof. Marco Pertile – Universität Trient und Prof. Giuseppe Nesi – Universität Trient. Mit ihrer Anwesenheit wollte man wohl dem Anspruch einer Veranstaltung der Europaregion Tirol gerecht werden.
    • Kurioserweise wurden bei der Tagung keine Belege vorgebracht, dass das Modell der Autonomie international wachsende Akzeptanz erfährt. Es wurden weder existierende Autonomiemodelle vorgestellt, noch Regionen erwähnt, wo man diesbezüglich vor neuen Durchbrüchen stünde. So stellt Prof. Peter Oeter – Universität Hamburg einschränkend fest, dass die Kurden kein prinzipielles Recht auf Selbstbestimmung hätten. In wichtigen Ländern (Türkei) sei wohl nur ein ausgebauter und institutionell abgesicherter Minderheitenschutz denkbar. Dies klingt jedenfalls nicht nach einer international wachsenden Akzeptanz für Autonomie, den man als Tenor der Tagung feststellen wollte.
    • Christoph Perathoner referierte über die Südtirol-Autonomie. Der Referent beschränkte sich weitgehend auf die allseits bekannte Modellautonomie-These. Für eine wissenschaftliche Tagung wäre es zumindest interessant gewesen, stärker auf die aktuellen Zentralisierungstendenzen in Rom und die damit zusammenhängende Krise der Südtirolautonomie einzugehen. Zudem enthielt der Beitrag keinerlei vergleichende Ansätze mit anderen Autonomien Europas. Die These der Vorzeigeautonomie schränkte in der anschließenden Diskussion sogar LH-Kompatscher ein, der ausdrücklich lediglich von einem Beispiel sprechen wollte.
    • Prof. Peter Hilpold betonte im Beitrag von RAI Südtirol besonders die Rolle der Europaregion Tirol. Kurioserweise war dies bei der Tagung in Innsbruck in keiner Weise ein Thema. Weder wurden Europaregionen vorgestellt, noch wurde erörtert, ob sich innerhalb der EU überhaupt Tendenzen in Richtung Regionalisierung feststellen lassen.
    • Last but not least hätte es der Tagung nicht geschadet, wenn der Moderator Prof. Peter Hilpold mit etwas weniger Lobhudelei, die teils fast ein wenig peinlich wirkte, und mehr wissenschaftlicher Gediegenheit durch die Veranstaltung geführt hätte.

    Dogmatisches Festhalten an Definitionen

    Fast symptomatisch scheint bei einigen Völkerrechtlern die Suche nach exakten Definitionen zu sein. So etwa auch bei Prof. Hans-Joachim Heintze. Häufig Definitionen von Sachverhalten, die sich gar nicht in dieser Art und Weise exakt definieren lassen und somit die Wirklichkeit nur ungenügend abbilden. Ein klassisches Beispiel ist der Versuch den Begriff Volk zu definieren.

    Die Anerkennung als Volk ist die Voraussetzung des Selbstbestimmungsrechts. Aus dieser Definition leitet sich das Konzept der nationalen Minderheit ab. Bei der Gründung von neuen Staaten würden neue Minderheitensituationen entstehen. Dies wird von einigen Referenten (Prof. Hans-Joachim Heintze – Universität Bochum, Prof. Rein Müllerson – Universität Tallinn und Prof. Stefan Oeter – Universität Hamburg) als höchst problematisch betrachtet.

    Auf den Ansatz territorialer, nicht nach nationalstaatlichen und “völkischen” Kritierien organisierten Staaten kommen diese Referenten nicht oder nur am Rande. Dies scheint sich derzeit noch außerhalb der völkerrechtlichen Dogmatik zu bewegen.

    Fast schon amüsant in diesem Zusammenhang die Feststellung von Prof. Hans-Joachim Heintze, dass man im Zuge der deutschen Wiedervereinigung in rechtswissenschaftlichen Kreisen darüber diskutierte, ob es sich um ein Volk oder zwei verschiedene Völker handelte. Was hat das eigentlich zur Sache? Hätte man zuerst diese Frage klären müssen, bevor es zur Wiedervereinigung kam?

    Prof. Thomas Burri – Dozent für Völker- und europäisches Recht der Universität St. Gallen, wohnte der Tagung als Hörer bei und war über den Definitionszwang, der häufig die Sicht auf praktisch sinnvolle und anwendbare Lösungen vernebelt, ebenfalls verwundert.

    Prof. Daniel Turp widerspricht der traditionellen Interpretation des Selbstbestimmungsrechts

    Prof. Daniel Turp – Universität Montréal, widersprach einigen Argumenten. So wird laut traditioneller Doktrin das Recht auf Selbstbestimmung vom Prinzip der terrtorialen Intergrität eingeschränkt.

    Laut Prof. Turp ist dies nicht korrekt. Die territoriale Intergrität bezieht sich auf das Verhältnis von souveränen Staaten untereinander um Agressionen zu vermeiden, nicht jedoch auf Unabhängigkeitsbestrebungen innerhalb von Staaten.

    Auch der Internationale Gerichtshof habe diese Auffassung bestätigt. Von Turp, in einer Zwischendiskussion angesprochen, bestätigte auch Hans-Joachim Heintze diesen Sachverhalt.

    Auch in Südtirol wird dieses Argument häufig vorgebracht. Es scheint aber Konsens darüber zu geben, dass das sogenannte Prinzip der territorialen Intergrität das Selbstbestimmungsrecht nicht einschränkt.

    Prof. Daniel Turp betonte zudem, dass eine Grundlage des Rechts auf Selbstbestimmung das Prinzip der Demokratie sei. Dies habe auch der Oberste Gerichtshof von Kanada festgehalten, als man Québec prinzipiell ein Recht auf Selbstbestimmung einräumte. Der Oberste Gerichtshof von Kanada berief sich auf zwei Grundprinzipien: das Prinzip der Demokratie und das Prinzip nach Föderalismus.

    Prof. Xabier Arzoz: Insiderinformationen aus Spanien

    Xabier Arzoz – Universität des Baskenlandes und Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes, referierte über die Entwicklungen und Möglichkeiten, die sich im Zuge der Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien ergeben.

    Laut Prof. Arzoz bestehe die Notwendigkeit einer Verfassungsreform, um Spanien in einen multinationalen Staat umzuwandeln, den autonomen Gemeinschaften das Recht auf Volksbefragungen zu gewähren oder das Recht auf Selbstbestimmung einschließlich der Trennung von Spanien zu ermöglichen.

    Laut ihm sei man in einer verfassungsrechtlichen Sackgasse angelangt, da die Minderheitenregionen, die eine Verfassungsänderung vornehmen möchten, ohne die Unterstützung der beiden großen nationalen Parteien nie die notwendigen Mehrheiten erreichen.

    Sollte sich die Verfassung zu einem starren Instrument, das von der Mehrheit kontrolliert wird, entwickeln, müssen sich die Minderheitenregionen auf andere Prinzipien berufen, wie zum Beispiel auf das Selbstbestimmungsrecht, auf das Demokratieprinzip oder neue, kreative politische Aktionen, wie dem “Recht zu entscheiden”. Dies liefert dann die Grundlagen entweder für mehr Autonomie oder nach Eigenstaatlichkeit.

    Prof. Xabier Arzoz räumt den gesellschaftlichen Entwicklungen in Katalonien, die sich in Massendemonstrationen oder neuartigen, kreativen Aktionen der Regionalregierung manifestieren höchste Bedeutung ein, die nicht ohne Folgen bleiben werden.

    Im Gegensatz zu anderen Referenten erkennt Prof. Arzoz auch aus praktischer Erfahrung am Verfassungsgericht eine Symbiose zwischen juristischer Ebene und politischer Ebene. Wenn die rechtlichen Rahmen für die Umsetzung einer wünschenswerten gesellschaftlichen Entwicklung nicht gegeben sind, dann muss die Politik kreative Ansätze entwickeln, um den rechtlichen Rahmen zu ändern. Eine Einschätzung, die von den Dogmatikern des Völkerrechts nicht erkannt wird.

    Einen ersten Erfolg konnten die Minderheitenregionen schon erringen. Im Urteil 42/2014 des Verfassungsgerichtshofs spricht man mittlerweile von einem multiregionalen Gebilde. Die “Begleitmusik” zum Urteil war laut Prof. Arzoz wesentlich minderheitenfreundlicher als noch vor wenigen Jahren. Dies sei auch dem Druck der Straße geschuldet.

    In Südtirol heißt es immer, dass bestimmte Forderungen rechtlich nicht möglich seien. Es wird aber auch nichts unternommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. In Katalonien befindet man sich jetzt genau in dieser Phase. Dass die Massendemonstrationen und Entscheidungen der Regionalregierung sehr wohl einen Einfluss auf die Entwicklung des Rechts haben, bestätigt immerhin ein Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes und RAI Südtirol ist dies kein Wort in der Berichterstattung wert.

    Prof. Hannes Hofmeister: In Schottland bald erneutes Unabhängigkeitsreferendum?

    Prof. Hannes Hofmeister von der Universität Bozen erörterte die Schottlandfrage. Er referierte vor allem über die potentiellen Folgen einer schottischen Unabhängigkeit. (möglicher Ausschluss aus der EU usw.). Interessant, dass Prof. Hofmeister zeitnah ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum in Schottland als wahrscheinlich bezeichnete. Entgegen der Auffassung von David Cameron, aber auch Karl Zeller, könnte die Schottlandfrage also sehr rasch wieder auf die politische Tagesordnung kommen.

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ergebnisse der Tagung in Innsbruck wesentlich differenzierter zu betrachten sind, als dies von RAI Südtirol und dem Tagungsmoderator Prof. Peter Hilpold im entsprechenden Bericht dargestellt wurde.

    Die Völkerrechtler, die eher eine traditionelle Auffassung von Selbstbestimmung vertreten, berufen sich vor allem auf vergangene Entwicklungen (Selbstbestimmungsrecht der Völker um die Zeit des 1. Weltkrieges, Dekolonialisierung) und den bestehenden juristischen Status Quo. Ein bestimmter Hang zu dogmatischen Definitionen ist feststellbar.

    Referenten, die die Auffassung vertreten, dass die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes sehr wohl möglich sei, berufen sich, neben juristischen Prinzipien, auf das Prinzip der Demokratie, das Primat der Politik und die Bedeutung von gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen, die letztendlich die Grundlage für eine Neuinterpretation und Änderung von juristischen Rahmenbedingungen sei.

    Südtirol hat bei der Tagung in Innsbruck bis auf die Abschlussdiskussion der Politiker sowie die Referate von Perathoner und Prof. Tancredi – Universität Palermo, keine Rolle gespielt. Entweder bezog man sich auf historische Beispiele von Selbstbestimmung oder auf die Entwicklungen in Schottland, Katalonien oder Québec. Aus den Entwicklungen in Schottland und Katalonien hat man sich in Südtirol ausgeklinkt, da die Mehrheitsparteien selbst eine traditionelle und rückwärtsgewandte Auffassung von Selbstbestimmung vertreten. Anstatt mit politischer Kreativität und dem Beginn einer ergebnisoffenen Diskussion über Südtirols Zukunft an einer Änderung der juristischen Rahmenbedingungen zu arbeiten, beschränkt man sich auf die Zementierung des Status Quo.



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