Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Lettera di Puigdemont a Rajoy.

    In data odierna il presidente catalano Carles Puigdemont ha inviato la seguente lettera al primo ministro spagnolo, Mariano Rajoy:

    Stimato Presidente,

    come Le ho esposto personalmente e abbiamo ripetutamente espresso pubblicamente, il Governo della Generalitat ha la massima volontà di cercare una soluzione politica concordata che dia una risposta alla richiesta della cittadinanza catalana di poter decidere in merito al proprio futuro. Anche il Governo spagnolo ha riconosciuto che la questione catalana è un affare di Stato che necessita di massima attenzione. In questo senso, crediamo che sia arrivato il momento imprescindibile perché i due Governi si possano sedere a un tavolo per dialogare.

    In questo senso le allego l’Accordo che il Governo della Generalitat ha approvato ieri, mediante il quale si sollecita il Governo spagnolo a iniziare i negoziati relativi ai termini e alle condizioni del referendum in cui le cittadine e i cittadini della Catalogna potranno decidere il futuro politico del paese con il proprio voto.

    Le allego anche la Mozione che il Parlamento catalano ha approvato lo scorso 18 maggio, in cui viene ribadita la volontà  del Governo della Generalitat a celebrare questo referendum in maniera concordata con il Governo spagnolo e conformemente alle condizioni stabilite dalla Commissione di Venezia.

    Rimaniamo in attesa della sua risposta per dare inizio quanto prima a questo dialogo.

    Cordiali saluti

    Carles Puigdemont i Casamajó

    Traduzione:

    Vedi anche: 01 02 03



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  • Kolipsi II — endlich.

    Heute wurden an der Eurac die Ergebnisse der zweiten Kolipsi-Studie über die Zweitsprachkenntnisse Südtiroler Schülerinnen vorgestellt.

    Erste Bemerkungen dazu:

    • Hurra, endlich gibt es »vergleichbare« Daten! Über Jahre hatten wir immer und immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass es sinnlos ist, über die Entwicklung der Zweitsprachkenntnisse in Südtirol (Verbesserung? Verschlechterung?) zu diskutieren, wenn keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Und vor allem: Dass es hanebüchen sei, Schulpolitik nicht aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen, sondern aufgrund von Mutmaßungen und Mythen zu machen.
    • Für ein mehrsprachiges Land wie Südtirol ist es wahrlich eine Schande, dass im Jahr 2017 erstmals Daten zur zeitlichen Entwicklung von Zweitsprachkenntnissen vorliegen, die nicht auf Selbsteinschätzung der Befragten beruhen. Und sie liegen noch immer nur für eine spezielle Gruppe (Oberschülerinnen der 4. Klasse der Schuljahre 2007/08 und 2014/15) vor. Zudem gibt es m. W. nach wie vor keine Vergleichsdaten über die Erstsprachkenntnisse.
    • Wie wichtig solche Erhebungen sind, zeigt sich dadurch umso klarer, dass die Ergebnisse vielem von dem, was während der letzten Jahre gemutmaßt wurde, widersprechen.

    • Dass die Zweitsprachkenntnisse, die ich schon 2009 ernüchternd fand, in einem mehrsprachigen Land wie unserem weiter abgenommen haben, halte ich für eine extrem schlechte Nachricht.
      • Die Sprachkenntnisse nahmen bei den deutschsprachigen Schülerinnen deutlicher ab, als bei den italienischsprachigen. Bei ersteren gab es allerdings auch eine größere Fallhöhe.
      • Die absoluten Sprachkenntnisse der deutschsprachigen Schülerinnen sind dennoch nach wie vor klar besser, als die der italienischsprachigen.
    • Content and language integrated learning (CLIL), das vor allem in den italienischen Schulen massiv gefördert wurde, scheint nicht die erhoffte — und übrigens auch von mir erwartete — positive Auswirkung auf die individuellen Zweitsprachkenntnisse zu haben. Die sogenannte Evaluation hatte erste Hinweise in diese Richtung gegeben.
    • Angeblich ist — vor allem bei deutschsprachigen Schülerinnen — ein deutlicher Zusammenhang zwischen (außerschulischem) aktivem Gebrauch und Beherrschung der Zweitsprache erkennbar.
    • Bei Italienischsprachigen soll vor allem die Beherrschung des Südtiroler Dialekts für gute Deutschkenntnisse verantwortlich sein (wobei ich mich frage, ob erforscht wurde, welches die Ursache und welches die Wirkung ist).
    • Eine provokante Frage drängt sich mir auf: War früher alles besser? — Sprich: Warum waren die Zweitsprachkenntnisse besser, bevor begonnen wurde, ihren Ausbau immer hysterischer zu forcieren?
    • Vielleicht wäre es nun gut, bevor man von dieser Studie politische Forderungen ableitet, einen Schritt zurück zu machen, tief durchzuatmen und — endlich — besonnen nach Lösungen zu suchen.

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • Urzì gegen Sèn Jan.
    Entlarvende Forderung

    Im November letzten Jahres segneten die Stimmbürgerinnen von Vich und Poza im Fassatal die Fusion ihrer beiden Gemeinden ab. Daraus soll die neue Gemeinde Sèn Jan hervorgehen — deren Ortsname dem postfaschistischen Südtiroler Landtagsabgeordneten Alessandro Urzì (AAnC) aber ein Dorn im Auge ist.

    Er ruft die Verantwortlichen dazu auf, die neue Verwaltungseinheit in bester tolomeischer Tradition »San Giovanni – Sèn Jan« zu taufen, obschon es im Trentino gar keine Vorschrift gibt, Ortsnamen »zweisprachig« anzuführen. Urzìs verräterische Begründung: Sèn Jan könnte auch für andere Ortschaften in der Region einen Präzedenzfall darstellen. Wenn etwa Graun und Mals fusionierten, führt er gegenüber dem stramm rechten Secolo Trentino aus, könnten sie sich — einnamig — »Gemeinde St. Valentin auf der Heide« nennen. Ganz schlimm.

    Doch im Grunde ein guter Tipp, den Urzì da gibt — dessen Umsetzbarkeit (im Fall von Gemeindefusionen in Südtirol) wohl kaum vom Präzedenzfall Sèn Jan abhängen wird.

    Mit seiner anachronistischen Aufforderung entlarvt sich der umtriebige Postfaschist jedenfalls selbst: Das gängige Argument ist, dass Tolomei zwar einen Fehler gemacht, sich sein Werk jedoch im Laufe der Jahrzehnte durchgesetzt habe und nun — leiderleider — nicht mehr abgeschafft werden könne, ohne den Italienerinnen einen Teil ihrer Idenität zu rauben.

    Die lächerliche Forderung, Sèn Jan zu übersetzen, ist aber nichts anderes als die uneinsichtige Fortsetzung des Werks von Tolomei.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Digitale Grenzen etwas abgeschwächt.
    Nationalstaatlicher Geist bleibt allerdings erhalten

    Die EU bringt das sogenannte Geoblocking teils zu Fall, digitale Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten werden ab 2018 endlich etwas durchlässiger. Ein richtiger Durchbruch ist die nun beschlossene Maßnahme jedoch nicht: EU-Bürgerinnen können ihre kostenpflichtigen Streamingabos (zum Beispiel Netflix) zeitlich befristet (zum Beispiel im Urlaub) auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten nutzen. Zugang zu Onlinediensten aus dem EU-Ausland wird es aber nach wie vor nicht geben, wie Verbraucherschützerinnen bemängeln.

    Für Südtirol, wo aufgrund von Geoblocking häufig nur für Italien bestimmte Inhalte — zumeist in italienischer Sprache — verfügbar sind, ändern die jetzigen Neuerungen kaum etwas ins Positive. Angebote aus dem deutschen Sprachraum können weiterhin eingeschränkt werden, während Südtirolerinnen fortan die Möglichkeit haben werden, ihre italienischen Abos ins (deutschsprachige und nicht-deutschsprachige) EU-Ausland mitzunehmen. Hinsichtlich der Gleichberechtigung zwischen den Landessprachen Deutsch und Italienisch ist dies sogar eine weitere Verschlechterung.

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • Zur Impfpflicht…

    Die italienische Regierung hat zwölf Impfungen verpflichtend gemacht, was wohl trotz Autonomie auch für Südtirol gilt. Obschon ich Impfungen grundsätzlich befürworte, sehe ich diese paternalistische Maßnahme sehr kritisch

    • weil sie — ganz besonders im beschlossenen Umfang, der in Europa seinesgleichen sucht— dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und gesundheitliche Selbstbestimmung widerspricht;
    • weil für die Einzelne eine Abwägung zwischen Risiko und Nutzen möglich sein muss;
    • weil die drakonischen Strafen (dem Vernehmen nach: Bußgelder bis 7.500€ und u. U. Entziehung des Sorgerechts) jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen;
    • weil die Verknüpfung mit dem Recht auf Besuch einer Kita oder eines Kindergartens wohl dazu führen wird, dass viele Kinder zuhause bleiben;
    • weil es, zumindest für diese Anzahl an Impfungen, keinen akuten Notstand gibt, der eine allgemeine (aber womöglich zeitlich beschränkte) Impfpflicht als verhältnismäßig erscheinen ließe;
    • weil die Maßnahme die Fronten zwischen Impfbefürworter- und -gegnerinnen weiter verhärten könnte;
    • weil die für den allgemeinen Schutz (sog. Herdenimmunität) erforderlichen Durchimpfungsraten, die teils deutlich unter 100% liegen, wohl auch durch Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen erreicht werden könnten.

    Die Diskussion ist eröffnet.

    Siehe auch: 01



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  • K33: Ladinien und Präambel.
    Selbstbestimmungsrecht in beiden Vorschlägen enthalten

    In der Sitzung des K33 vom 19.5.17 wurden die Vorschläge Christoph Perathoners (SVP) zu Ladinien und zur Präambel für das neue Autonomiestatut behandelt.

    Der Katalog, den Perathoner präsentierte, war sehr umfangreich und zielte darauf ab, die Rechte der Ladiner zu stärken und Anomalien zu beseitigen. Die Ladiner sind für ihn eine “Minderheit in der Minderheit”, die es besonders zu schützen gilt. Aus diesem Grund sollten alle bestehenden Diskriminierungen beseitigt werden. Als Beispiele nannte er, dass ein Ladiner im restlichen Staatsgebiet Verwaltungsricher werden kann, nur nicht in Südtirol; in der 6er-Kommission keine Ladinervertretung vorgesehen ist und dass ein Ladiner nicht Landeshauptmann-Stellvertreter werden kann.

    Weitere Forderungen zielten darauf ab, die Bezeichnung des Landes Südtirol stets dreisprachig zu publizieren, eine ladinische Einheitssprache festzuschreiben, ladinischen SchülerInnen die Möglichkeit zu gewähren, auch außerhalb des ladinische Siedlungsgebietes eine Schule zu besuchen, wo die ladinische Sprache erlernt werden kann. Ladinische Exonyme sollten überall sichtbar gemacht werden, wie beispielsweise Bulsan, Tluses, Bornech. Umstritten war die Forderung, dass den Ladinern zumindest zwei Landtagsmandate garantiert werden sollen — Luis Durnwalder (SVP) bemerkte zu Recht an, dass damit die Ladiner strategische wählen könnten, da sie einem Nicht-Ladiner ihre Stimme geben könnten, mit der Sicherheit, dass ladinische Kandidaten sowieso in den Landtag gewählt würden. Diesen Punkt griffen natürlich sofort die italienischen Landtagsvertreter auf, die damit die Chance sahen, auch den Italienern eine Mindestzahl an Vertretern zu garantieren. Ich finde dies demokratiepolitisch äußerst fragwürdig, weil der Wählerwille unter Umständen nicht respektiert wäre. Ebenso umstritten war der Vorschlag, dass die Proporzregelung, wie von Perathoner und Edith Ploner (SVP) gefordert, zu Gunsten der Ladiner aufgeweicht werden sollte. Auch hier sahen die italienischsprachigen Vertreter und Riccardo Dello Sbarba (Grüne) die Chance, den Proporz im Ganzen in Frage zu stellen. Eine Dreisprachigkeitszulage für all jene öffentlichen Bediensteten, die die ladinische Sprache beherrschen, könnte als Förderung der Sprache auch für Nichtladiner angesehen werden. Ich finde den Vorschlag interessant, allerdings müsste die Finanzierbarkeit geprüft werden. Ein weiteres interessantes Detail förderte Perathoner zu Tage: So können LadinerInnen bei Gericht in ihrer Muttersprache verhört werden, das Protokoll wird aber in der Prozesssprache (Deutsch oder Italienisch) abgefasst, hingegen kann beispielsweise ein Türke in einem Prozess fordern, dass das Protokoll auf Türkisch verfasst wird. Das Anliegen der Ladiner von Col, Anpezo und Fodom wurde auch diskutiert, hier betonte Durnwalder, dass wir nicht von den anderen Regionen fordern können, dass diese Gemeinden abgetreten werden, allerdings sollte ein klares Signal an diese LadinerInnen gerichtet werden, dass wir sie mit offenen Armen empfangen würden. Die ladinischen Anliegen wurden insgesamt sehr positiv aufgenommen, die zum Teil berechtigten Einwände sollen in einen überarbeiteten Vorschlag eingearbeitet werden. Perathoner und Ploner werden diese Aufgabe übernehmen.

    Der zweite Teil der Sitzung sollte sich mit der Präambel für das neue Autonomiestatut beschäftigen, wobei hier allerdings die Zeit fehlte, eingehender darauf einzugehen. Bei der nächsten Sitzung sollte der Diskurs vertieft werden. Es wurden zwei Vorschläge eingereicht, einen davon habe auch ich im Vorfeld unterstützt — er wurde von Florian von Ach an das Präsidium übermittelt.

    Das Land Südtirol bekennt sich

    • zur Freiheit und Würde des Menschen;
    • zu den jüdisch-christlichen Traditionen des Landes im Geiste von Aufklärung, Humanismus und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung;
    • zum mehrsprachigen Charakter Südtirols mit seinen drei autochthonen historischen Landesprachen und zum friedlichen Zusammenleben;
    • zum besonderen Minderheitenschutz für die deutsche und die ladinische Volksgruppe;
    • zum Pariser Vertrag, wobei dieses Autonomiestatut einen wesentlichen Durchführungsakt des Pariser Vertrages darstellt;
    • zur Rolle Österreichs als Vaterland und Inhaber der völkerrechtlichen Schutzmachtfunktion für die deutsche und die ladinische Volksgruppe;
    • zu einem freien und vereinten Europa der Regionen, wobei das Eintreten für die Einheit der Tiroler Landesteile ein wesentlicher Ausdruck dieses Bekenntnisses ist;
    • zum Völkerrecht und zum demokratischen Selbstbestimmungsrecht, um über Südtirols politischen Status frei zu entscheiden und frei die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu bestimmen.

    Dieser Vorschlag spiegelt für mich sehr gut den Charakter und die möglichen gesellschaftlichen Ziele unseres Landes wider, einzig auf die Formulierung “zur Rolle Österreichs als Vaterland” hätte ich lieber verzichtet.

    Der zweite Text wurde, nachdem Florian von Ach signalisiert hatte, auch diesen zu unterstützen, eingehender diskutiert. Das Dokument ist juridisch wesentlich ausgefinkelter formuliert und wurde von allen Seiten grundsätzlich positiv aufgenommen, auch wenn Roberto Bizzo (PD) und Dello Sbarba und wahrscheinlich auch alle übrigen italienischsprachigen VertreterInnnen mit Ausnahme von Walter Eccli, den Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht ablehnen. Entgegen anderslautenden Medienberichten kam es im Konvent nicht zu hitzigen Diskussionen, dazu gab es kaum Zeit. Dello Sbarba lehnte auch den Vorschlag ab, einen Verweis auf die “christlich-abendländischen Wurzeln” in das Dokument aufzunehmen. Rechtsexpertin Esther Happacher meinte, dass dieser Entwurf einem Verfassungstext gleiche und fragte in die Runde, ob unser Konvent einen Alleingang ohne Trient beabsichtige.

    Die Präambel hat gefühlt eine enorme Wichtigkeit für den Konvent. Bei der nächsten Sitzung wird weiter diskutiert, vermutlich wird sich alles um die Gretchenfrage drehen, ob das Selbstbestimmungsrecht verankert wird oder nicht.

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