Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Catalunya en Comú fürs Referendum.

    Catalunya en Comú, der katalanische Zusammenschluss von Podem, Grünen, Vereinigten Linken (Esquerra Unida), Barcelona en Comù und Equo, der über die Wahlallianz Catalunya sí que es pot (CSQP) elf Abgeordnete zum katalanischen Parlament sowie die Bürgermeisterin der Hauptstadt Barcelona stellt, hat nun beschlossen, am Selbstbestimmungsreferendum vom 1. Oktober teilzunehmen und alle Bürgerinnen zur Beteiligung aufzurufen. Von Anfang an hatte sich CSQP für das Entscheidungsrecht ausgesprochen, ohne eine der Abstimmungsoptionen zu favorisieren.

    Die Sprecherin von Catalunya en Comú, Elisenda Alamany, betonte heute in einer eigens einberufenen Pressekonferenz, dass die Plattform das Referendum als politische Willensbekundung versteht. Außerdem kritisierte sie die vom Zentralstaat eingeleitete »Welle der Repression« und warnte davor, »sich dieser Angststrategie zu beugen«. Der Positionierung von Catalunya en Comù, die auf eine Mitgliederbefragung zurückgeht, war gestern die Ankündigung von Bürgermeisterin Ada Colau vorangegangen, dass sie die Abhaltung des Referendums in Barcelona garantieren würde.

    Siehe auch: 01



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  • Rigurgiti estremisti.
    Quotation

    A partire da questi sforzi e da queste crepe nasce la vera sfida di Merano a divenire Capitale Italiana della cultura 2020.

    1. uno scambio tra gruppi che non sia privilegio di alcune fasce sociali della popolazione;
    2. la creazione di percorsi per i quali le opportunità di impiego e di futuro dei nostri giovani non siano affidate alla differente appartenenza linguistica, ma siano sfidanti e qualificanti;
    3. la messa a tacere dei rigurgiti estremisti di coloro che cavalcano vuoi la separazione delle due comunità, vuoi l’autodecisione del territorio, vuoi infine addirittura il riposizionamento dei confini nazionali.
    4. consolidare e lasciare alla città progetti culturali importanti che rispecchino i valori che ha ereditato dalla sua storia.

    Dalla bozza ufficiale della candidatura a «Capitale italiana della cultura» 2020 di Merano; evidenziamento in grassetto: .

    Dunque chi ha redatto il testo ritiene che la candidatura possa essere un «antidoto» all’autodecisione e alla messa in forse dei (sacri) confini della patria — progetti politici pienamente legittimi, ma definiti «rigurgiti estremisti». E quindi, senza mezzi termini, la candidatura sarebbe rivolta contro le idee democratiche di una parte della popolazione, con lo scopo dichiarato di metterle, addirittura, «a tacere».

    Vedi anche: 01 || 01 02



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  • ‘Incriminate’ oltre 700 sindache.

    La procura generale catalana ha convocato per interrogatorio centinaia di sindache in merito al referendum indipendentista programmato per l’1 di ottobre e sospeso cautelarmente dalla Corte costituzionale spagnola. L’invito è accompagnato da un’espressa minaccia d’arresto per chi si negasse a deporre o a presentarsi ai magistrati.

    Le capocomune colpite dal provvedimento sono le stesse che dopo la sospensione della consultazione si sono impegnate per iscritto, nei confronti del Governo della Generalitat, di mettere a disposizione gli spazi necessari alla realizzazione del referendum — e rappresentano 712 dei 948 comuni catalani.

    Al contempo le magistrature delle quattro province catalane (Barcellona, Girona, Lleida e Tarragona) hanno fatto uso della loro facoltà di attribuire funzioni di polizia giudiziaria anche alle polizie locali, imponendo loro di partecipare alla «caccia all’urna» iniziata martedì con l’impartizione di istruzioni analoghe a Polizia Nazionale, Guardia Civil e Mossos d’Esquadra.

    Vedi anche: 01



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  • The duty to make it great.
    Quotation

    In this context of ever sharper conflict, it will hopefully become clear to all supporters of the Catalan right to self-determination that the best guarantee of a viable referendum will not come from international agencies but from a high level of popular participation.

    It would surely be the duty of any force calling itself left to help make that participation as great as possible.

    Green Left Weekly, Australia

    See also: 01 02 03 04



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  • Mit Polizeigewalt gegen Wahlurnen.

    Die Staatsanwaltschaft hat am gestrigen Vormittag die Chefs von Staatspolizei und Guardia Civil in Katalonien sowie den Leiter der Landespolizei Mossos d’Esquadra, Major Trapero, einberufen und beauftragt, gegen das geplante Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober vorzugehen. Von Generalstaatsanwalt José María Romero wurde ihnen hierzu eine schriftliche Anweisung übergeben, deren Forderung unter anderem auf vorbeugende Beschlagnahme sämtlichen Materials lautet, das mit der Abstimmung in Verbindung stehen könnte.

    Medienberichten zufolge soll die Staatsanwaltschaft ausdrücklich auch die Absicht geäußert haben, Mossos, Guardia Civil und Policía Nacional am Abstimmungstag in die Wahllokale zu schicken, um Urnen zu beschlagnahmen. Gegen den Protest der anwesenden Abstimmungswilligen wird dies unter Umständen mit polizeilicher Gewalt geschehen müssen.

    Es könnte also durchaus sein, dass wir — im Europa des 21. Jahrhunderts — tatsächlich Zeugen eines wenig erbaulichen »Demokratiesturms« werden, in dessen Zuge nicht bloß die Umsetzung des etwaigen Mehrheitswillens verweigert, sondern allein schon seine friedliche Äußerung kriminalisiert wird. Es schien unvorstellbar.

    Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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  • Die Verfassungsbrecher.

    In Artikel 2 der spanischen Verfassung heißt es nahezu analog zu Artikel 5 der italienischen Verfassung: „La Constitución se fundamenta en la indisoluble unidad de la Nación española, patria común e indivisible de todos los españoles, […].“ (Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier). In Italien hat das Verfassungsgericht eigenmächtig und ohne Einbindung des Parlamentes über diesen Unteilbarkeitspassus sogar noch eine Ewigkeitsklausel verhängt. Das heißt, Artikel 5 kann auf demokratische Weise nicht mehr abgeändert werden.

    Womit wir bei der Frage wären: Wie rechtstreu muss eine demokratische Gesellschaft angesichts undemokratischen Rechts sein? Wir kennen dieses Dilemma, mit dem sich die katalanische Unabhängigkeitsbewegung gegenwärtig konfrontiert sieht, nur zu gut bezüglich der Frage nach dem Maß an Toleranz gegenüber Intoleranz in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Und so wie ich der Überzeugung bin, dass Rassismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist und sich die Toleranz gegenüber Nazis und Faschisten demnach in Grenzen halten sollte, so denke ich, dass die demokratische Willensbekundung – solange sie keine Grundrechte antastet – über undemokratischem Recht steht. Gemäß einem Motto der katalanischen Grünen: „Legalität ist nicht unveränderlich und hat sich dem demokratischen Willen anzupassen und nicht umgekehrt“. Wesensmerkmal einer Demokratie ist die Veränderbarkeit von Regelungen. Lediglich Grundwerte wie das Recht auf Leben, die Gleichheit aller Menschen usw. stehen nicht zur Disposition. Die Zugehörigkeit zu einer Verwaltungseinheit (=Staat oder Staatengemeinschaft) tastet jedoch nicht im Geringsten Grundrechte an und kann somit selbstverständlich jederzeit einer demokratischen Entscheidung unterzogen werden.

    Eine Unteilbarkeitsklausel in einer Verfassung ist somit ein – wie auch Landeshauptmann Arno Kompatscher bekennt – undemokratisches Recht. Ganz egal, ob es auf demokratische Art zustande gekommen ist oder nicht. Die Vergangenheit hat oft genug bewiesen, dass demokratische Entscheidungen nicht notwendigerweise demokratische Regeln nach sich ziehen müssen. So mancher Diktator ist perfekt demokratisch an die Macht gekommen. Sollte ein Land demokratisch beschließen, den Frauen das Wahlrecht zu entziehen und dies in seine Verfassung aufnehmen, wäre es für mich somit auch legitim, wenn dann eine Region oder ein Bundesland dieses Staates demokratisch entscheidet, Frauen dennoch wählen zu lassen.

    Eine Unteilbarkeits- und noch mehr eine Ewigkeitsklausel sind gleich aus mehreren Gründen undemokratisch. Zum einen binden sie nachfolgende Generationen an die Entscheidung ihrer Vorfahren und zum anderen widersprechen Knebelverträge unserer gängigen Rechtsauffassung. Eine Abmachung, die auf ewig oder auch nur ungerechtfertigt lange keine Möglichkeit des Ausstieges eines Vertragspartners vorsieht, gilt im Zivilrecht als sittenwidrig. Zu guter Letzt ist die Einheit eines (meiner Meinung nach abstrusen) Konstrukts wie das einer Nation alles andere als ein Grundrecht, das vor einer demokratischen Entscheidung „geschützt“ werden muss. Im Gegenteil. Die meisten Staatsgrenzen in Europa sind Resultat von Kriegen oder absolutistisch-monarchistischen Exzessen. Es wäre höchst an der Zeit, sie demokratisch zu legitimieren, wie wir das mit allem anderen auch tun, was unser Zusammenleben betrifft.

    Verbindungen – sei es zwischen Personen oder Institutionen – werden in demokratischen Ländern einvernehmlich – sprich demokratisch – eingegangen. So müssen beide Ehepartner einer Heirat zustimmen. Und beim Beitritt zur Europäischen Union beispielsweise bedarf es des Einverständnisses sowohl des Beitrittskandidaten als auch der aufnehmenden Institution. Eine Trennung hingegen muss nicht einvernehmlich erfolgen. So wie es also völlig normal ist, dass ein Ehepartner allein die Scheidung einreichen kann, so sollte auch eine demokratische Verwaltungseinheit ihren Austritt aus einer Verbindung selbst entscheiden dürfen. Nicht zuletzt deshalb, weil Organisationen ja auch im Laufe der Zeit Richtungen einschlagen können, die man einfach nicht mehr mittragen möchte.

    Der Brexit (den ich im Übrigen für eine Fehlentscheidung halte, der jedoch als demokratische Willensbekundung zu akzeptieren ist) illustriert dieses Prinzip recht gut. Die Briten haben 1973 entschieden, der damaligen EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) beizutreten, was 1975 noch zusätzlich durch eine Volksabstimmung bestätigt wurde. Auf der anderen Seite musste die Aufnahme von allen damaligen Gemeinschaftsmitgliedern ratifiziert werden. Der nunmehrige Austritt wiederum erfolgt auf einseitigen Wunsch und gegen den Willen der meisten, wenn nicht aller anderen Vertragspartner.

    Wenn wir den Brexit jetzt auf die katalanische Situation umlegen, erkennen wir recht schnell, wie absurd und undemokratisch Unteilbarkeitsklauseln sind. Demnach hätten das Vereinigte Königreich und die EWR 1973 freiwillig und demokratisch entschieden, dass weder das Vereinigte Königreich, noch ein anderes Mitgliedsland je wieder die Union verlassen darf. Höchstens ein Mehrheitsbeschluss aller (die aber mittlerweile nicht mehr die gleichen Personen sind, die damals die Unteilbarkeit beschlossen haben) könnte daran etwas ändern – und analog zum Fall Italien nicht einmal ein solcher. Das heißt über den Brexit hätten nach der spanischen Verfassungslogik nicht nur die Briten, sondern ganz Europa abstimmen müssen. Das ist ungefähr so, wie wenn alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses abstimmen, ob eine Familie aus ihrer Wohnung ausziehen darf, weil das die Urgroßeltern der Mieter irgendwann einmal unumstößlich so beschlossen haben. (Exkurs: Im Falle Südtirols ist die besagte Verfassungsklausel noch absurder und undemokratischer, da unsere Vorfahren am Inkrafttreten der italienischen Verfassung nicht beteiligt waren und in späterer Folge zwangsbeglückt wurden). De facto hätte das Vereinigte Königreich also keine Möglichkeit, selbstverantwortlich und demokratisch über seine Zukunft zu befinden.

    Genau das ist das katalanische Dilemma. Die gegenwärtig von Spanien betriebene Verjudizierung der Angelegenheit halte ich angesichts obiger Analyse für fatal. Rechtssicherheit und Rechtstreue sind zweifellos hohe demokratische Güter. Jedoch dürfen wir in Anbetracht zweifelsfrei undemokratischer Regelungen die politische Dimension von Demokratie nicht außer Acht lassen. Ich verstehe, dass das vielen – Politikern zumal – schwer fällt, weil auch Legislative und Exekutive in den meisten westlichen Demokratien mit überproportional vielen Juristen besetzt sind. Am Ende sind es jedoch immer der politische Prozess respektive die demokratische Willensbekundung, die Recht erst entstehen lassen, die aber auch vor undemokratischem Recht nicht zurückstecken dürfen.

    Siehe auch: 01



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