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  • Die FPÖ und das Nazi-Begräbnis.

    Am Freitag wurde Walter Sucher, früherer FPÖ-Politiker und ‘Alter Herr’ der Burschenschaft Olympia, in Wien zu Grabe getragen. Mit dabei: mehrere FPÖ-Kandidaten der heutigen Nationalratswahl (einschließlich des Wiener Landeslistenführers Harald Stefan), der Nationalratsabgeordnete Martin Graf oder Ibiza-Einzelfall Johann Gudenus. Wie ein Video beweist, wurde bei der Trauerfeier Und wenn alle untreu werden, das »Treuelied« der Verbrecherorganisation SS angestimmt. Es ist zwar nicht zu erkennen, ob die FPÖler mitgesungen haben, doch niemand hat das Lied zum Anlass genommen, die Veranstaltung zu verlassen oder sich auch nur nachträglich ausdrücklich davon zu distanzieren. Stattdessen spricht die Kickl-Partei allen Ernstes von einer »Pietätlosigkeit«, weil der schockierende Vorfall thematisiert wurde — und nicht etwa, weil ein Nazilied angestimmt wurde.

    Die Jüdische HochschülerInnenschaft hat gegen die Teilnehmenden Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Wiederbetätigung eingeleitet.

    Im Vorfeld der Nationalratswahl hatte auch die STF, die — wenn es um den italienischen Faschismus geht — immer wieder Antifaschismus heuchelt, zur Wahl der Kickl’schen Kellernazis aufgerufen. Vielleicht hat ja wenigstens sie etwas zum SS-Lied zu sagen? Achso… wohl eher nicht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Proporz und Zweisprachigkeit aufgeweicht.
    Sechserkommission

    Während sich die Wiederherstellung der Autonomie verzögert, schreitet die Außerkraftsetzung von Minderheitenschutzrechten beständig voran. Jetzt hat die Sechserkommission unter dem Vorsitz von Rechtsaußen Alessandro Urzì (FdI) mit Zustimmung der SVP beschlossen, den Proporz und die Zweisprachigkeitsbestimmungen (vgl. 01) für befristete staatliche Stellen außer Kraft zu setzen, weil angeblich nicht genügend Personal gefunden wird.

    So werden zu Lasten der Minderheiten regelmäßig Schutzregelungen geändert oder aufgehoben, ohne dies — wenigstens teilweise — mit anderen Maßnahmen zu kompensieren und ohne im Gegenzug einen echten Autonomieausbau zu forcieren. Strukturelle Änderungen, um die Attraktivität von öffentlichen Stellen gerade auch für Deutsch- und Ladinischsprachige zu erhöhen, scheinen auch nicht ergriffen zu werden, weil es bequemer (und wohl auch genehmer) ist, immer und immer wieder den Minderheitenschutz aufzuweichen.

    Auch ohne diese Aufweichung hat der italienische Staat den Minderheitenschutz schon systematisch unterwandert und ad absurdum geführt. Jahrzehnte nach Einführung des Sprachgruppenproporzes sind anteilsmäßig viel zu viele staatliche Stellen von Angehörigen der italienischen Sprachgruppe besetzt, während die Lokalverwaltungen gezeigt haben, dass es möglich ist, das angepeilte Verhältnis ziemlich genau zu erreichen. Das deutet darauf hin, dass der Wille, die Vorgaben einzuhalten, beim Staat nie wirklich bestanden hat.

    Dies hat sich stets auch auf die Einhaltung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache ausgewirkt — und zwar einseitig zu Lasten der Bürgerinnen deutscher und ladinischer Sprache.

    Um mehr deutsch- und ladinischsprachige Bürgerinnen in den Staatsdienst zu locken, müsste ein explizit minderheitenfreundliches Arbeitsumfeld geschaffen werden, zum Beispiel auch mit der tatsächlichen Möglichkeit, zumindest Deutsch als gleichwertige Arbeitssprache zu etablieren, wie dies vom Gesetz1DPR Nr. 574/1988, Art. 11 eigentlich vorgesehen wäre. Außerdem müssten deutsch- und ladinischsprachige Mitarbeitende entsprechend wertgeschätzt (und nicht diskriminiert) werden.

    Jetzt bekommt der Staat stattdessen für die langjährige Benachteiligung der Minderheiten den offiziellen Segen — auch von der SVP. Das Ergebnis dieser gescheiterten Politik lässt sich an den Zahlen (01 02 03) klar ablesen. Und schon stehen die nächsten Schutzmaßnahmen auf der Abschussliste von Urzì.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06

    • 1
      DPR Nr. 574/1988, Art. 11


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  • Partizipation und Ohnmacht.
    Quotation

    Im Anschluss an die Landtagswahl in Brandenburg wurde am Sonntag Abend bei Caren Miosga (ARD) über die Ergebnisse der Wahlen im Osten — Sachsen, Thüringen und Brandenburg — diskutiert, unter anderem mit dem früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck.

    Gegen Ende der Sendung wurden dabei auch Formen der demokratischen Mitbestimmung als Möglichkeit besprochen, Menschen wieder stärker ins politische Leben einzubinden:

    Ich glaube […] nicht, dass wir in ein Zeitalter der Renaissance der alten Parteiendemokratie zurückkommen, wo das ganz normal war, dass man in eine Partei geht […]. Und da müssen wir schon darüber nachdenken, was sind andere Möglichkeiten der Partizipation — auch jenseits der Parteien. Ich bin immer für Bürgerräte oder Bürgerforen, aber es können auch Dialogformate sein; dass man durchs Land geht und die Leute beteiligt. Es darf natürlich nicht nur eine Beteiligungsillusion sein, sondern es müssen Möglichkeiten […] des Mitwirkens [sein], wo man wirklich auch Selbstwirksamkeitserfahrungen macht, die einem woanders versagt sind.

    Steffen Mau, Soziologe und Professor an der Humbold-Universität zu Berlin

    [D]as Entscheidende scheint mir doch zu sein, [es wurde] ja auch die Selbstwirksamkeit erwähnt, dass es sich dann natürlich auch selbstwirksam anfühlen muss. Also man muss auch Erfolge feiern dürfen in diesen Selbstwirksamkeitserfahrungen. Und wenn dann die Empfehlungen des Bürgerrates dankend bei einem Pressetermin mit schicken Fotos entgegengenommen und dann in die Schublade gelegt werden, dann ist das so ziemlich die größte Ohnmachtserfahrung, die man machen kann — wenn jemand sich über Wochen intensiv in einem solchen Format engagiert hat.

    Julia Reuschenbach, Politikwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin

    Auszüge – Transkription von mir

    Ich gebe zu, dass ich kurz an den Südtirolkonvent denken musste.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Amt bescheinigt Noiland mangelnde Italianität.
    Land Südtirol

    Der Verein Noiland hatte Ende Jänner bei der italienischen Kulturabteilung des Landes um einen Beitrag für die Veröffentlichung der italienischen Fassung von Kann Südtirol Staat? angesucht. Ende März traf die von Amtsdirektor Antonio Lampis unterzeichnete Ankündigung ein, dass der Antrag abgelehnt werde.

    Angeführt waren folgende Gründe:

    • Das Amt bevorzuge die Finanzierung von Verlagsprojekten in italienischer Originalsprache oder von Werken mit Beiträgen italienischsprachiger Autorinnen.
    • Wenn der Inhalt politische Themen oder historisch relevante Vorkommnisse betreffe, wie es hier der Fall sei, prüfe das Amt, dass unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigt wurden, die die gesamte Bevölkerung Südtirols und nicht nur einen Teil davon repräsentieren.

    Jenseits der Ablehnung an sich ist es unerhört, dass sich das Land damit anmaßt, Italianitätspatente auszustellen: Selbst dort wo in Südtirol proportionale Quoten (Arbeitsplätze, Sozialwohnungen etc.) vorgesehen sind — und das ist bei Beiträgen der Kulturabteilungen nicht der Fall —, beruht das Prinzip stets auf der Sprachgruppenerklärung, also auf einer Selbstzuordnung. Dass ein Amt, das keinen Zugriff auf die Zugehörigkeitserklärungen hat, Mutmaßungen über die Italianität der Autorinnen anstellt und damit sogar offiziell die Ablehnung eines Beitrags begründet, ist ein Skandal. Auf welcher Grundlage die Zuordnung zu einer Sprachgruppe erfolgt sein mag (Name, politische Beurteilung…?) ist nicht ersichtlich.

    Auszug aus dem Ablehnungsschreiben vom März 2024

    Diese äußerst fragwürdige Vorgehensweise widerspricht übrigens auch dem international anerkannten Grundsatz, dass Minderheitenschutzregelungen niemals so interpretiert (bzw. missbraucht) werden dürfen, dass dies Mitgliedern der Minderheitsgesellschaft Nachteile verschafft. Selbst im illiberalen Italien muss man bislang wohl nirgendwo die eigene Italianität nachweisen, um in den Genuss eines Beitrags zu kommen — dafür aber in Südtirol.

    Dass zudem ausgerechnet politische Publikationen Gesichtspunkte berücksichtigen sollen, die die Gesamtbevölkerung repräsentieren, ist unsinnig. Ein derartiges Kriterium könnte sich zwar problemlos über die gesamte Fördertätigkeit des Amtes erstrecken (möglichst unterschiedliche Werke unterstützen, die in ihrer Gesamtheit möglichst in die Breite gehen), doch jedes einzelne Werk kann wohl kaum so viele Meinungen in sich vereinigen, wie sie in der Gesamtbevölkerung vorhanden sind. Und es erscheint auch gar nicht sinnvoll, wenn man sich nicht der Beliebigkeit hingeben will.

    Schwer vorstellbar auch, dass dieser Kann Südtirol Staat? angelegte Maßstab bei den anderen vom Amt geförderten Werken erfüllt wurde.

    Man wird das Gefühl nicht los, dass die wenig haltbaren Ablehnungsgründe nur vorgeschoben wurden, weil die Annahme des Förderantrags dem politischen Willen des zuständigen Landesrats widerspräche.

    Auf die Nachfrage von Noiland, wie — und auf welcher gesetzlichen Grundlage — denn die Italianität der Autorinnen festgestellt worden sei1da man die Einschätzung des Amtes, ohne die zugrundeliegenden Kriterien zu kennen, auf dem Einspruchsweg nur schwer entkräften könne, folgte eine abermals von Herrn Lampis unterzeichnete Antwort, in der darauf jedoch nicht näher eingegangen wurde.

    Stattdessen wurde ein weiterer Grund für die Abweisung hinzugefügt: Jahrzehntelanger Erfahrung (!) zufolge sei das Zielpublikum eines solchen Werkes in der Lage, es in der Originalsprache zu lesen. Eine weitere Unterstellung. Und die ist schon deshalb erstaunlich, weil das Buch ein völlig neues, inklusives Konzept verfolgt, das auch Menschen außerhalb der üblichen Bubble sprachgruppenübergreifend ansprechen soll — und weil sich außerdem bei Noiland die Anfragen bezüglich einer italienischen Fassung häufen. Ob es die Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung ist, aufgrund angeblicher Erfahrungen zu prognostizieren, ob eine Übersetzung überhaupt nötig ist, darf wohl in Frage gestellt werden.

    Insgesamt scheinen die angewandten Kriterien leider recht wenig mit einer objektiven, transparenten und nachvollziehbaren Bewertung des Antrags zu tun zu haben.

    Es geht hier — wie bereits weiter obeb angedeutet — nicht darum, ob die Veröffentlichung hätte gefördert werden sollen oder müssen, sondern mit welch skandalösen, der öffentlichen Verwaltung unwürdigen Begründungen dies abgelehnt wurde.

    • 1
      da man die Einschätzung des Amtes, ohne die zugrundeliegenden Kriterien zu kennen, auf dem Einspruchsweg nur schwer entkräften könne


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  • Pride e ‹sessualità› nelle scuole.
    Quotation

    La tematica della sessualità è vissuta ancora come un tabù secondo voi?

    So che nelle scuole italiane c’è paura di affrontare l’argomento, anche a causa di pressioni politiche o derivanti dalla dirigenza che spingono chi vorrebbe farlo a lasciar perdere. Le scuole tedesche, invece, mi sembrano meno spaventate.

    Andreas Unterkircher in «Il Pride è un atto politico», Salto, 19 settembre

    La scuola è molto in difficoltà. C’è molta più cultura in questo senso nella scuola di lingua tedesca, mentre nella scuola di lingua italiana è molto, molto, MOLTO difficile. Oggi lo è ancor di più visto il nuovo assessore. Le due scuole, quella di lingua tedesca e quella di lingua italiana, hanno due marce completamente diverse e questo produce una società a due tempi.

    Arianna Miriam Fiumefreddo in «Il pride non deve piacere a tuttə», Salto, 23 giugno

    Pochi giorni fa la Commissione cultura (!) della Camera dei deputati italiana ha accolto una mozione della Lega che prevede di bandire la cosiddetta «teoria del gender» dalle scuole.

    Cëla enghe: 01



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  • Immer autoritärere Entwicklung.
    Italien

    Von einer autoritären Wende kann in diesem Staat kaum noch die Rede sein, da nicht nur spätestens seit Berlusconi immer wieder illiberale Gesetze erlassen wurden, sondern bis heute auch Teile des faschistischen Strafgesetzbuchs (sog. Codice Rocco) gültig sind, die es etwa der italienischen Polizei gestatten, ohne gerichtliche Überprüfung Wegweisungen, Platzverweise und Abschiebungen mit massiven Folgen für die Betroffenen auszusprechen. In Richtung Willkürstaat hat aber auch die jetzige rechtsrechte Zentralregierung bereits vorgelegt, wenn wir nur an das drastische Raveverbot am Anfang der Legislaturperiode oder an die Stärkung der Premierministerin denken.

    Somit ist auch der jetzige massive Eingriff letztendlich nur ein konsequenter, wiewohl beängstigender Schritt: Mit einem Sicherheitsgesetz, das am Mittwoch — mit Enthaltung der SVP — vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, sollen Vorschriften wohl derart verschärft und Strafen ins Unermessliche gesteigert werden, dass selbst Personen, die protestieren oder gar nur passiven Widerstand leisten, schon mit einem Fuß im Gefängnis sitzen. Die damit beabsichtigte Einschüchterung wird de facto zur massiven Einschränkung von Grundfreiheiten (bzw. zum vorauseilenden Verzicht auf deren Ausübung) führen, die eigentlich zu den Grundvoraussetzungen einer freien Demokratie gehören sollten. Wie all das mit den Menschenrechten und vom Staat eingegangenen Verpflichtungen konform gehen soll, ist nicht ersichtlich, doch Italien setzt sich darüber regelmäßig hinweg.

    Vom Senat wurde die Vorlage zwar noch nicht genehmigt, doch große Änderungen oder gar eine Ablehnung sind aufgrund der Mehrheitsverhältnisse eigentlich nicht mehr zu erwarten.

    Was das Gesetz unter anderem konkret vorsieht:

    • Strafrechtliche Konsequenzen für Straßenblockaden mit dem erschwerenden Umstand, diese mit Einsatz des eigenen Körpers und mit mehreren versammelten Personen durchzuführen. Dies stellt eine massive Behinderung des Streikrechts und der Versammlungsfreiheit zu Kundgebungszwecken dar.
    • Kriminalisierung des Protests gegen Großbauwerke, wie sie in Südtirol der BBT, möglicherweise aber auch die Anlagen für die Olympischen Spiele darstellen könnten.
    • Erhöhung des Strafmaßes für Widerstand gegen die Staatsgewalt um ein Drittel und Verbot für die Richterinnen, mildernde Umstände höher zu gewichten als die erschwerenden.
    • Umwandlung der leichten und sehr leichten Körperverletzung von Polizeibeamten in ein Offizialdelikt, bei dem Freiheitsstrafen von mindestens zwei und höchstens fünf Jahren drohen.
    • Polizeibeamte dürfen außerhalb der Dienstzeiten auch ohne Waffenschein eine Waffe mit sich führen.
    • Kriminalisierung von leichtem Cannabis mit THC unter 0,2 Prozent durch Gleichstellung mit gewöhnlichem Cannabis.
    • Verbot der Ausgabe von SIM-Karten an Ausländerinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
    • Abschaffung des verpflichtenden Strafaufschubs für Schwangere und Mütter von Kindern unter einem Lebensjahr.
    • Strafrechtliche Konsequenzen für Personen, die die Bettelei nicht nur organisieren, sondern Dritte dazu auch nur verleiten.
    • Ausweitung der aus der Faschistenzeit stammenden Polizeibefugnisse, Platzverweise und Wegweisungen auszusprechen.
    • Hausbesetzungen sollen mit Freiheitsentzug zwischen zwei und sieben Jahren belegt werden. Die Maßnahme trifft nicht nur die Hausbesetzerinnen selbst, sondern alle, die mit ihnen kooperieren.
    • Gefängnisrevolten: Alle, die in einer Justizvollzugsanstalt durch Gewaltakte oder Drohungen, aber auch durch passiven Widerstand gegen die Ausführung erteilter Befehle oder durch Fluchtversuche, die von drei oder mehr versammelten Personen gemeinsam begangen werden, einen Aufstand fördern, organisieren oder leiten, werden mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren bestraft. Allein schon die Teilnahme am Aufstand wird mit einem Freiheitsentzug von einem bis fünf Jahren geahndet. Ähnliches wird für Aufstände in Rückführungs- und Aufnahmezentren eingeführt, die immer mehr Gefängnissen gleichgestellt werden. Somit werden Insassen von Justizvollzugsanstalten sowie Rückführungs- und Aufnahmezentren jeglicher Protestmöglichkeit beraubt, selbst wenn die Haftbedingungen — wie es in Italien häufig der Fall ist — unmenschlich sind.
    • Völlige strafrechtliche Immunität für Geheimdienstmitglieder, die als V-Personen nicht nur an Attentaten und Terrorakten beteiligt sind, sondern diese sogar leiten und organisieren, selbst wenn sie damit die demokratische Grundordnung gefährden.

    Die OECD hat in einem einschlägigen Gutachten vom 27. Mai 2024 davor gewarnt, dass diese Maßnahmen die Grundprinzipien des Strafrechts und des Rechtsstaats unterminieren. Doch davon wird sich das neofaschistisch regierte Italien wohl nicht aufhalten lassen, wie schon die Verabschiedung der Reform im Abgeordnetenhaus zeigt.

    Für Südtirol wird die unfreiwillige Mitgliedschaft in diesem Staat immer mehr eine Reise in den Abgrund. Von wegen »es gibt keine Grenzen mehr«. Und von wegen Glück.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 || 01 02 03



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  • Schädliche Standardsprachenideologie.

    Eine gängige Erzählung, die auch im Rahmen der Debatte um die Schule in Südtirol häufig zu vernehmen ist, geht so: Die deutschsprachigen Südtirolerinnen reden Dialekt und das ist schlecht — einmal per se, weil Dialekte minderwertig sind und einmal, weil dadurch die Italienischsprachigen (aber merkwürdigerweise nicht die Ladinischsprachigen) ausgegrenzt werden, die die in der Schule erlernte deutsche »Standardsprache« im Alltag nicht verwenden können. Das geht so weit, dass einzelne Extremistinnen behaupten, die Deutschsprachigen verletzten das Autonomiestatut, von dem ja die deutsche Sprache und nicht der Tiroler Dialekt geschützt werde (01 02 03).

    Und unter »deutscher Sprache« könne man nur die sogenannte »Standardsprache« verstehen. Als wäre die Autonomie nicht speziell als Schutzinstrument der Südtirolerinnen ladinischer und deutscher Zunge ersonnen worden, die seit jeher — also natürlich auch schon als das Gruber-Degasperi-Abkommen unterzeichnet wurde — Dialekt sprechen, sondern zugunsten einer abstrakten und angeblich »reinen« deutschen Sprache bzw. Sprachgemeinschaft.

    Standardismus

    Der Dialekt hat — nicht nur hierzulande — grundsätzlich eine schlechte Presse, ist dabei für manche aber auch eine bequeme Ausrede, um sich der Zweitsprache zu verweigern und überlagert sich in Südtirol zu allem Überfluss mit dem Linguizismus, mit dem minorisierte Sprachen fast immer konfrontiert sind. Dass die Italienischsprachigen in Südtirol historisch bedingt über keinen gemeinsamen Dialekt verfügen, trägt auch nicht dazu bei, dass sie mehr Verständnis für den Dialekt, also die Umgangssprache der Anderen aufbringen.

    All das führt unter anderem dazu, dass der als minderwertig empfundene Dialekt insbesondere in der italienischen Schule weitgehend Tabu ist und auch außerschulisch nicht als Teil der Zweitsprache betrachtet und erlernt wird. Womöglich ziehen es einige sogar vor, gar nicht Deutsch zu sprechen, um ihre mitunter geringen »Standardsprachkenntnisse« vor der Verschmutzung durch den Dialekt zu schützen.

    Es ist natürlich einfacher, darauf zu pochen, dass die Deutschsprachigen ihren Dialekt aufgeben und beginnen, auch miteinander reines Schriftdeutsch zu parlieren — was natürlich nicht eintreten wird. Genauso gut könnte man die vollständige Aufgabe der deutschen Sprache fordern.

    Der beschwerlichere, aber vermutlich einzig zielführende und respektvolle Weg wäre es hingegen, die eigenen Vorurteile gegenüber dem Dialekt zu überdenken und sich seinem Erwerb zu öffnen, und zwar selbstverständlich auch in der Schule. Denn nicht der Dialekt, sondern seine vorurteilsbehaftete Ablehnung führt zur Ausgrenzung.

    Wenn die Titularnation der minorisierten Gemeinschaft vorschreiben will, wie sie zu sprechen hat, ist das eine — im konkreten Fall von Sprachpurismus geleitete — Form von Suprematismus.

    Da die Standardsprachenideologie dem Nationalstaat grundsätzlich inhärent ist, kommt der Sprachkolonialismus auch aus dem deutschen Sprachraum (01 02). In diesem Fall betrifft er neben Südtirol zum Beispiel auch Staaten wie Österreich und die Schweiz, die aber über bessere Mittel verfügen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen, als eine Minderheit, die in ihrer Substanz bzw. Existenz gefährdet ist.


    Viele Ladinerinnen wehren sich übrigens bis heute gegen die Einführung einer Standardsprache, die vieles einfacher machen würde, weil sie befürchten, dass sie dann »gezwungen« sein werden, diese »Kunstsprache« statt ihrer örtlichen Varietäten zu sprechen. Diese Befürchtung ist aufgrund der nach wie vor grassierenden Standardsprachenideologie leider nicht von der Hand zu weisen, wiewohl sie das Ladinische eines wichtigen übergreifenden Kommunikationsinstruments beraubt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 | 07 || 01 02



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