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  • Gewaltprävention geht Deutschsprachige nichts an.
    Staatspolizei

    Die italienische Staatspolizei macht in Bozen Präventions- und Sensibilisierungsarbeit zu Gewalt gegen Frauen. Dies teilte sie heute auf ihrer Website wieder einmal ausschließlich in italienischer Sprache mit.

    Dazu wurde dieses Bild mit dem Polizeipräsidenten Paolo Sartori veröffentlicht:

    Bildquelle: Staatspolizei

    Vor einem Stand am Bozner Waltherplatz, an dem die einsprachige Beschriftung Polizia di Stato prangt, posieren (neben dem sogenannten Quästor) acht Beamte, auf deren Uniform — wie auf dem Kennzeichen des daneben stehenden Fahrzeugs — einsprachig Polizia steht. Im Rahmen der Kampagne Questo non è amore 2024 wurde von den Polizistinnen die einsprachig italienische Broschüre Questo non è amore verteilt, in der nützliche Ratschläge zur Vorbeugung häuslicher Gewalt enthalten sind.

    Die Verachtung und Geringschätzung der Landessprache Deutsch sowie der gesetzlichen Zweisprachigkeitspflicht kann man nicht offensichtlicher zur Schau stellen. Ist Gewalt gegen Frauen ein Thema, das die deutschsprachige Bevölkerung nicht betrifft? Oder fühlt sich die Polizei nur für einen Teil der hier lebenden Menschen zuständig? Ein niederschwelliger Zugang zu Informationen und Unterstützung in potenziell lebensbedrohlichen Lagen sieht so jedenfalls nicht aus.

    Vor einigen Jahren hatten die Dolomiten die Forderung nach einer Landespolizei mit der Bemerkung verhöhnt, dass die Zweisprachigkeit bei der Verbrechensbekämpfung — haha! — ja wohl das Um und Auf sei. Da hat man wohl »vergessen«, dass Polizistinnen auch andere Aufgaben haben, als sich mit (offenbar allesamt italienischsprachigen) Kriminellen herumzuschlagen.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 05 || 01



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  • Das ›Tempesti‹-Hotel in Corvara.

    Das Land baut dem italienischen Heer nicht nur Kasernen, sondern auch Ferienressorts für allerlei privilegierte Prominenz. Den Besatzern soll es an nichts fehlen, dafür wird mit dem Steuergeld der Südtirolerinnen schon gesorgt. Medienberichten der letzten Wochen war zu entnehmen, dass in der Tempesti-Kaserne von Corvara, die eigentlich ein »logistisches Ausbildungszentrum« sein sollte, auch kostenlose Skipässe, die für Soldatinnen gedacht waren, zweckentfremdet und Luxusgästen wie Ministern, Staatsanwälten und hohen Militärs für ihre Billigurlaube zur Verfügung gestellt worden seien. Dies und mehr gelangte an die Öffentlichkeit, weil die Staatsanwaltschaft Bozen gegen den Leiter des Luxusressorts der Kaserne ermittelt, der seine Untergebenen seit dem Amtsantritt 2021 massiv gemobbt, beleidigt, bedroht und zu erniedrigenden Diensten gezwungen haben soll. Eine Soldatin soll der herrische Oberfeldwebel sogar gegen ihren Willen zu seiner Privatmasseuse gemacht haben und für die Inanspruchnahme ihrer Dienste einen Bereich in Beschlag genommen haben, der eigentlich als Trainingsraum für Athletinnen gedacht war.

    Wenig überraschend soll der Leiter der Tempesti übereinstimmenden Berichten zufolge auch Skulpturen von Liktorenbündeln in seinem Büro aufgestellt haben (vgl. 01 02). Kein Geringerer als der Generalstabschef des Heeres — einer der gern gesehenen Gäste im angeblichen Ausbildungszentrum — habe seine schützende Hand über ihn gehalten und sogar dafür gesorgt, dass jene, die sich an der Zurschaustellung faschistischer Devotionalien störten, versetzt wurden.

    Die von den Südtirolerinnen gestiftete Kaserne beherbergt übrigens auch den ersten Ausstellungsraum des sogenannten Zona-Militare-Club, wo in grünweißroter Atmosphäre alle erdenklichen Militärprodukte erworben werden können. Dass ausgerechnet hierzulande der erste Showroom dieser Art errichtet wurde, zeugt auch von der besonderen Sensibilität und Rücksichtnahme der Verantwortlichen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Nix ›Tschüss Genderstern!‹.
    Zürich

    Die Stadt Zürich hat seit 30 Jahren Regeln für die sprachliche Gleichstellung, im Juni 2022 wurden die entsprechenden Richtlinien dahingehend angepasst, dass Stadtbehörden Frauen, Männer und nicht binäre Personen gleichermaßen berücksichtigen müssen. Konkret heißt das, dass Beamtinnen verpflichtet sind, den sogenannten Genderstern zu verwenden.

    Den Rechten und insbesondere der Schweizerischen Volkspartei (SVP), passt das naturgemäß ganz und gar nicht, weshalb sie dagegen die Volksinitiative »Tschüss Genderstern!« ergriffen hat. Die Stadt sollte von der Stimmbevölkerung dazu angehalten werden, auf den Genderstern und andere Sonderzeichen innerhalb von Wörtern zu verzichten. Gendern ohne Sonderzeichen wollte aber auch die SVP nicht untersagen.

    Die vorgeschobenen Gründe gegen den Genderstern oder den Doppelpunkt kennt man: Sie machten behördliche Texte unverständlich, führten zu grammatisch falschen Formen (Ärzt*in, Bäuer:in etc.) und sogar zu Rechtsunsicherheit. Außerdem solle Sprache nicht als politisches Instrument sowie zur Spaltung »missbraucht« werden.

    Als wäre Nichtgendern unpolitisch.

    Stadtrat und Gemeinderat empfahlen eine klare Ablehnung der Initiative und verzichteten darauf, Gegenvorschläge zu unterbreiten.

    So kam es, dass die Zürcher Stimmbevölkerung den Rechtspopulist*innen und ihrem Ansinnen gestern eine klare Abfuhr erteilten: 57,3 Prozent der Abstimmenden wollten nichts davon wissen, sich vom Genderstern zu vertschüssen. Dabei heißt es regelmäßig, nur ein kleiner Teil der Bevölkerung befürworte eine geschlechtergerechte Sprache, allen anderen werde sie aufgezwungen.

    Die, die gerne vorgeben, »das Volk« zu sein, müssen nun aber einsehen, dass sie selbst nur eine Minderheit sind — wenigstens in der größten Stadt der Schweiz. Und gesagt hat ihnen das nicht irgendeine links-grüne Elite, sondern: »das Volk«.

    Der Genderstern bleibt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05 || 01



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  • In Spagna i tribunali diventano plurilingui.

    Grazie anche all’instancabile impegno di associazioni della società civile, che si battono per i diritti delle lingue minoritarie, la nuova legge spagnola sul diritto alla difesa (legge organica 5/2024) prevede una sensibile espansione dei diritti linguistici a livello statale: i processi giudiziari che hanno avuto inizio in un territorio in cui è riconosciuta una lingua ufficiale diversa dallo spagnolo (castigliano) dovranno proseguire in lingua minoritaria anche laddove giungano dinanzi a istanze di ambito statale. Il Tribunal Supremo o l’Audiencia Nacional, per esempio, saranno tenuti a inviare in basco, catalano/valenciano, galiziano o occitano i documenti relativi ai procedimenti in cui una parte ne faccia richiesta e le parti avranno il diritto a esprimersi nella lingua che preferiscono. Inoltre, un cittadino proveniente da un territorio con più lingue ufficiali, potrà utilizzare tale lingua anche se coinvolto in un procedimento in un’altra regione spagnola, in cui quella lingua non è ufficiale. In tal caso, i tribunali su richiesta dovranno mettergli a disposizione un interprete o un traduttore, in modo che possa difendersi nel modo migliore.

    Per quanto concerne le istanze superiori di un procedimento, i diritti linguistici non sono «recessivi» ma «espansivi», nel senso che le lingue a disposizione saranno quelle del territorio in cui si è svolta l’istanza precedente, ma anche quella di residenza delle parti. Così un cittadino basco che sia stato processato in Catalogna, quando giunge all’istanza di ambito statale ha il diritto a utilizzare il basco, il catalano o lo spagnolo (castigliano) e che tutta la documentazione gli venga messa a disposizione in quella lingua. Oltre alla persona imputata e a quella offesa, però, gli stessi diritti varranno anche, e indipendentemente tra di loro, per i difensori, i testimoni e i periti.

    Con queste nuove regole, che entreranno in vigore già in dicembre, i diritti delle comunità linguistiche minoritarie in Spagna ottengono un’estensione notevole, che in ambito giuridico raggiunge livelli vicini a quelli della Svizzera. Pochi mesi fa, la pressione dei partiti baschi, galiciani e soprattutto catalani aveva già portato all’introduzione delle lingue minoritarie al Congresso dei Deputati, con importanti effetti sulla visibilità e l’accettazione del plurilinguismo a livello statale.

    Per le minoranze dello stato italiano, diritti simili — con buona pace dell’articolo 6 della Costituzione — non esistono, e questo vale anche per le lingue tutelate un po’ meglio delle altre (tedesca, slovena, francese e ladina). La minoranza ladina con 30-40 mila locutrici, supera di molto quella di lingua occitana in Spagna (4-5 mila), che però a differenza della prima viene parlata al Congresso e si vedrà ora riconosciuti gli stessi diritti delle altre lingue dinanzi ai tribunali di tutto l’ambito statale.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 07 08 09 10



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  • Trickst Südtirol bei der Kfz-Steuer?

    In der SWZ-Ausgabe vom 15. November thematisierte Chefredakteur Christian Pfeifer einen angeblichen »Trick«, der Südtirol zum »Steuerparadies für Italiens große Autovermieter« mache. Vier Großstädte hätten nun bei der Zentralregierung gegen die »autonome Extrawurst« interveniert.

    Doch worum geht es hier eigentlich? Die Grundlagen der Kfz-Steuer legt der italienische Staat zentral fest, Regionen und die Länder Südtirol und Trient legen sogenannte Koeffizienten fest, mit denen die Leistung der Fahrzeuge multipliziert wird, um die Höhe der Steuer zu ermitteln. Das ist eine milde Form von Steuerautonomie bzw. Steuerföderalismus. Südtirol, Trentino und Aosta haben die niedrigsten Koeffizienten und somit auch die niedrigsten Kfz-Steuern.

    Einige staatsweit agierende Autovermietungen haben deshalb ihren Steuersitz nach Aosta, Südtirol oder ins Trentino verlegt, um Steuern zu sparen. Die drei Länder profitieren davon, weil zusätzliche Kfz-Steuern und Zulassungsgebühren in ihre Kassen fließen.

    Sonderbares Framing

    Ist das ein Trick? Eine »autonome Extrawurst«, für die man ein schlechtes Gewissen haben müsste? Wohl kaum, auch weil sämtliche Regionen bzw. Länder hier genau dieselben Befugnisse haben. Alle könnten es Aosta, Trient und Südtirol gleichtun, wenn sie wollten.

    In einem föderal organisierten System wird eine Steuer immer irgendwo höher und woanders niedriger (also auch irgendwo am niedrigsten) sein. Nur weil wir das nicht gewohnt sind, ist das noch lange weder ein Trick noch eine Extrawurst. Von autonomistischer Gesinnung oder föderalistischem Bewusstsein zeugen unnötige Vorwürfe wie jene der SWZ da jedenfalls nicht.

    Dass nun nach Gegenmaßnahmen gesucht wird, um Autovermietungen dazu anzuhalten, die Steuern dort zu zahlen, wo die Fahrzeuge tatsächlich gefahren bzw. vermietet werden, finde ich hingegen legitim.

    Übrigens: Für bestimmte Fahrzeugarten sehen Regionen und Länder auch Minderungen und Ausnahmen vor. E-Fahrzeuge zahlen auf dem gesamten Staatsgebiet einheitlich die ersten fünf Jahre keine Kfz-Steuer, anschließend bleibt sie in Südtirol und mehreren italienischen Regionen auf 25% reduziert. Ausgerechnet in zwei Regionen mit Normalstatut — Lombardei und Piemont — zahlen E-Autos hingegen auch nach den ersten fünf Jahren nichts. Ist das dann auch ein fieser Trick?

    Hinweis: In diesem Beitrag geht es ausdrücklich nicht darum, ob in Südtirol eine höhere Kfz-Steuer sinnvoll wäre, etwa um den Fahrzeugbesitz weniger attraktiv zu machen. Diese Debatte kann und muss (zum Beispiel im Landtag) geführt werden, hat jedoch mit dem Vorwurf der Trickserei nichts zu tun.



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  • Die Streaming-App der RAS.
    Geoblocking

    Die Südtiroler Rundfunkanstalt RAS hat heute eine neue Smartphone-App vorgestellt, mit der sich in Südtirol ab sofort öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme aus dem deutschen Sprachraum live übers Internet streamen lassen. Damit kann das Geoblocking , das den Abruf vieler Sendungen über das Internet bislang verhindert hatte, erstmals völlig legal umgangen werden.

    Konkret sind in der App folgende Sender verfügbar, die die RAS in Südtirol bereits über ihre terrestrischen Anlagen verbreitet: ORF 1, 2, III und Sport+, ARD, ZDF, ZDFneo, Arte, BR, 3sat und Kika. Nicht dabei sind derzeit noch die Schweizer Programme der SRG, womit die ladinische Sprachgruppe vorerst unberücksichtigt bleibt.

    Die letztendlich erfolgreichen Verhandlungen mit den Sendeanstalten waren laut den Verantwortlichen der RAS schwierig. Aus rechtlichen Gründen nicht möglich war offenbar, auch die zeitversetzte Nutzung sowie die Mediatheken anzubieten. Das bleibt ein großes Manko. Darüber hinaus fehlt der App auch die Teletextfunktion.

    Wie die Zuständigkeit der RAS ist auch die Nutzung der App auf Südtirol beschränkt. Ob sich die Seherinnen tatsächlich im Lande aufhalten, wird über die GPS-Funktion des Smartphones ermittelt. Die Freigabe der eigenen Position ist somit unumgänglich.

    Über das Streaming hinaus bietet die App einen Programmführer, die Live-Bilder aller 81 Wetterwebcams der RAS sowie einen Wetter-Zeitraffer. Sie ist jeweils kostenlos im App-Store (für iPhone und iPad) sowie im Google-Play-Store verfügbar.

    Obwohl nur deutschsprachige Programme angeboten werden, bietet die App auch eine englische und eine italienische Sprachfunktion. Währenddessen gehört Ladinisch nicht zum Umfang, obschon die RAS ihrem Auftrag nach der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe dient.

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  • Höhere Strafen bringen wenig.
    Quotation

    Wieder einmal erhöht Rom die Verkehrsstrafen, obwohl sie im internationalen Vergleich schon sehr hoch sind. Rai Südtirol hat dazu mit einem Verkehrspsychologen gesprochen, der unter anderem Folgendes sagt:

    In Italien denkt man immer, durch eine bloße [Erhöhung] der Strafen erreiche man eine Verhaltensänderung. Dies ist aber — das weiß man — nicht der Fall. Es bräuchte viel viel mehr Kontrollen im Bereich der Verkehrssicherheit: Geschwindigkeit, Alkohol, Sicherheitsabstand und so weiter.

    Also in Italien ist es sehr schwierig, Geschwindigkeitskontrollen effizient durchzuführen: die müssen angekündigt werden und wo die Kameras aufgestellt werden [dürfen], ist auch sehr komplex.

    Max Dorfer, Verkehrspsychologe, in der heutigen Tagesschau von Rai Südtirol. Transkription von mir.

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  • Sartori in die Schranken gewiesen.
    Verwaltungsgericht

    Einem obdachlosen Arbeiter ausländischer Herkunft war im April von Polizeipräsident Paolo Sartori ein Aufenthaltsverbot erteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm nichts weniger, als sich längere Zeit im Kapuziner- und Bahnhofspark aufgehalten, Müll zurückgelassen und den »Anstand« und die »öffentliche Ruhe« verletzt zu haben. Durch sein Herumlungern habe er das Recht anderer Bürgerinnen eingeschränkt, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten und zu bewegen.

    Obwohl der Mann nichts Strafbares gemacht hatte, erkannte Sartori eine »Gefährdung der öffentlichen Sicherheit« und verfügte die Einschränkung seiner Grundrechte.

    Das mit Hilfe von Bozen Solidale angerufene Südtiroler Verwaltungsgericht hob die polizeiliche Maßnahme nun auf, da die sie viel zu allgemein und »apodiktisch« begründet gewesen sei. Für die angebliche Gefährlichkeit des Mannes hätten keinerlei konkrete Beweise vorgelegen.

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der sogenannte Quästor hat Befugnisse, die in einem Rechtsstaat (nicht von ungefähr) quasi einmalig sind. Doch anstatt sie mit Bedacht einzusetzen, schafft er es, die ihm ganz und gar nicht eng gesetzten Grenzen auch noch zu überschreiten.

    Jemanden ohne Verfahren und ohne handfeste Beweise seiner Freiheit zu berauben, ist keine Bagatelle, sondern — anders als »Herumlungern« — eine potenzielle Gefahr für unsere demokratische Grundordnung. Umso mehr, als Einspruchsmöglichkeiten aufwändig und langwierig sind.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09



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