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  • FdI lugt in Bruneck aus dem Schafspelz.

    Der faschistische Koalitionspartner der SVP auf Landesebene, Fratelli d’Italia, zeigt auch in Bruneck sein wahres Gesicht: Wie die TAZ berichtet, drehte Gemeinderatskandidat Emanuele Di Marcantonio (Polo – Lista Civica) am faschistischen Alpini-Denkmal des Pustertaler Hauptorts gemeinsam mit EU-Parlamentarierin Elena Donazzan (FdI) ein Wahlwerbevideo mit ultranationalistischer Schlagseite.

    Di Marcantonio sei ein Bezugspunkt der Italianität in Bruneck, so Donazzan in der Wahlwerbung. Italien werde hier von denen repräsentiert, die eine Uniform tragen, katholisch und seit Generationen italienisch sind und von den Lehrkräften, die unterrichten, wie schön die italienische Kultur und wie italienisch dieses Land in seiner Geschichte und in seinen Traditionen sei.

    Im Original:

    Emanuele [Di Marcantonio] è un riferimento per l’italianità qui a Brunico.

    – Elena Donazzan

    Qui l’Italia è rappresentata da chi veste la divisa, da chi è cattolico, da chi è italiano da generazioni, da quei docenti che insegnano quanto è bella la cultura italiana e quanto questa terra sia italiana nella sua storia e nella sua tradizione.

    – Elena Donazzan

    Transkriptionen von mir

    Mit diesem Auftritt, urteilt die TAZ, werde die »Wolf-im-Schafspelz-These« bestätigt. Die Botschaft sei klar: »Siamo in Italia.«

    Die Rolle von Uniformträgerinnen und Lehrkräften ist aus Sicht der Rechtsextremen klar. Sie sollen die Speerspitze einer weiteren Italianisierung und Kolonialisierung dieses Landes sein. Wer FdI wählt, darf noch immer auf die Assimilierung und Entnationalisierung der deutschsprachigen Bevölkerung hoffen — und wer mit der Meloni-Partei koaliert, macht sich zum Werkzeug dieser Pläne.

    Donazzan selbst ist kein unbeschriebenes Blatt. Nur ein paar Beispiele: Im Jahr 2010 hatte das ehemalige MSI-Mitglied prominent an einer Gedenkveranstaltung zu Ehren der X Mas von Benito Mussolinis sogenannter Sozialrepublik teilgenommen. Im Jahr 2021 stimmte sie in der Radiosendung La Zanzara von Giuseppe Cruciani die faschistische Hymne Faccetta nera an. Und in den sozialen Medien veröffentlichte sie unter ihrem eigenen Profilbild 2020 den — ebenso faschistischen — Slogan »Boia chi molla!« als Antwort auf einen Kommentar. All das geschah, während sie Bildungsassessorin der Region Venetien (2005-2024) war.

    Herr Di Marcantonio, der sich für die Wahlen eine solche Unterstützerin geholt hat, darf sich aber trotzdem berechtigte Hoffnungen machen, an der Seite der SVP in den Gemeindeausschuss von Bruneck einzuziehen, falls er gewählt wird.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Italienische Post: Unverschämte Minderheitenfeindlichkeit.

    Gerade war ich wegen einer Rücksendung im Postamt von Schabs. Die Kommunikation mit dem einzigen Bediensteten war auf Deutsch nicht möglich, mehr noch: weder ein Guten Tag!, Bitte!, Danke! oder Auf Wiedersehen! hat der junge Herr herausgebracht, obwohl ich beim Betreten und beim Verlassen des Postamts auf Deutsch gegrüßt habe. Von Offre active natürlich keine Spur.

    Als hätte es niemals eine Zweisprachigkeitspflicht gegeben.

    Totale Fehlleistungen dieser Art werden uns ja häufig mit dem Personalmangel erklärt — wobei man ein Bitte! und ein Danke! ja wohl in wenigen Minuten lernt, was zumindest von etwas gutem Willen zeugen würde.

    Von gutem Willen würde es aber auch zeugen, wenn wenigstens die schriftlichen Unterlagen zweisprachig wären, wie es das Gesetz verlangt. Doch am Ende der kurzen Prozedur wurde mir folgende Quittung ausgehändigt:

    Quittung – Schwärzungen von mir

    Auch hier wieder, als hätte es niemals eine Zweisprachigkeitspflicht gegeben. Der Wisch sieht (bis auf die Bezeichnung des Postamts) nicht anders aus, als wenn er von einem Postamt in Rom ausgegeben worden wäre.

    Quittung (Rückseite) – banaler grünweißroter Nationalismus darf auch nicht fehlen

    Das lässt sich alles mit Personalmangel definitiv nicht mehr erklären, sondern nur noch mit offener Verachtung für den Minderheitenschutz und die einschlägigen Regeln. Beharrlich. Systematisch. In der Gewissheit, dies ungestraft tun zu können.

    Aber Südtirol lässt sich ja offenbar auch noch gerne auf den Kopf schei**en: In diesem Bereich ist es sogar noch eklatanter als in anderen, da das Land der Post für ihr jahrzehntelanges unverschämt koloniales Agieren auch noch jährlich freiwillig Millionen in den Rachen schiebt.


    Die Aufweichung von Minderheitenschutzrechten, wie etwa die der Ansässigkeitsklausel im Zuge der Autonomiereform, sehe ich bekanntlich kritisch. Doch wie auch immer man dazu steht, ein unverrückbares Prinzip sollte eigentlich immer gelten: Bevor — wenn überhaupt — Zugeständnisse zu Lasten der Minderheiten gemacht werden, müssen die bestehenden Rechte eingehalten und in vollem Umfang gewährleistet werden. Solange das nicht der Fall ist, brauchen wir über die Schwächung irgendwelcher anderer Maßnahmen gar nicht erst zu reden. Aber auch das ist offenbar nicht Konsens.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 | 08 09



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  • Die åländische ›Ansässigkeitsklausel‹.
    Ein Vergleich

    In Südtirol soll die sogenannte Ansässigkeitsklausel mit der anstehenden Autonomiereform von vier auf zwei Jahre halbiert werden. Der Landeshauptmann sagt, sie wurde »erneuert, zeitgemäßer geschrieben und nicht irgendetwas einer Sprachgruppe gegeben.«

    Auch auf Åland gibt es eine Art Ansässigkeitsklausel, die dort Hembygdsrätt (Heimat- oder Ansässigkeitsrecht) heißt. Finnische Bürgerinnen dürfen sich zwar ohne Einschränkungen auf Åland niederlassen, das passive und aktive Wahlrecht sowie eine Landerwerbsgenehmigung und das Gewerberecht erhalten sie in der Regel erst mit dem Hembygdsrätt. Zudem sind Personen, die das Heimatrecht vor Vollendung ihres zwölften Lebensjahres erwerben, von der Wehrpflicht befreit.

    Die offizielle Internetseite der Regierung von Åland klärt über die komplexe Regelung auf:

    • Kinder erwerben das Recht mit der Geburt, sofern ihre Wohnsitzgemeinde in Åland liegt und mindestens ein Elternteil bereits das Hembygdsrätt besitzt.
    • Personen unter 18 Jahren, bei denen mindestens ein Elternteil das Hembygdsrätt besitzt, erwerben das Recht ebenfalls automatisch.
    • Andere finnische Staatsbürgerinnen können das Recht nur auf Antrag erwerben, wenn sie ausreichende Schwedischkenntnisse nachweisen können und ihren Wohnsitz auf Åland haben. Grundsätzlich sind mindestens fünf Jahre ununterbrochene Ansässigkeit notwendig, doch es gibt auch Ausnahmen:
      • Wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist, beträgt die Frist drei Jahre:
        • Die antragstellende Person hatte schon einmal das Hembygdsrätt.
        • Die antragstellende Person hatte bereits zuvor einmal fünf Jahre lang ununterbrochen auf Åland gelebt.
        • Die antragstellende Person hatte schon insgesamt mindestens sieben Jahre ihren Wohnsitz auf Åland (also auch mit Unterbrechungen).
        • Mindestens ein Elternteil der antragstellenden Person hat oder hatte das Recht auf ein Eigenheim.
      • Sofort nach dem Umzug auf Åland kann das Hembygdsrätt beantragen, wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt:
        • Insgesamt mindestens zwölf Jahre Wohnsitz auf Åland (also auch mit Unterbrechungen).
        • Insgesamt mindestens zehn Jahre Wohnsitz auf Åland (also auch mit Unterbrechungen), falls die antragstellende Person schon einmal das Hembygdsrätt besaß.
      • Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen bei der Landesregierung von Åland eine Sonderprüfung beantragt werden. Personen, die mindestens ein Jahr auf Åland gelebt haben, kann das Hembygdsrätt auch gewährt werden, wenn eine signifikante und langjährige Verbindung zu Åland nachgewiesen werden kann.
    • Wer fünf oder mehr Jahre nicht mehr auf Åland gelebt hat, verliert das Hembygdsrätt wieder. Diese Frist kann nur durch eine Rückkehr von mindestens sechs Monaten unterbrochen werden. Studierende können das Hembygdsrätt während ihres Studiums nicht verlieren, wenn sie eine åländische Studienbeihilfe erhalten oder wenn sie ihr Studium den Behörden melden.
    • Nach vier Jahren der Abwesenheit von Åland, die nicht von einer Rückkehr von mindestens sechs Monaten unterbrochen wurde, erhalten Inhaberinnen des Hembygdsrätts von den åländischen Behörden eine Mitteilung über den drohenden Verlust ihrer Rechte. Der Brief enthält auch Informationen über den spätestmöglichen Rückzug, um den Anspruch auf das Hembygdsrätt nicht zu verlieren und über die etwaige Meldung ihres Studiums.

    Das Hembygdsrätt ist die einzige Möglichkeit, das passive und aktive Wahlrecht auf Åland zu erwerben. Mit ihm erwirbt man zwar auch eine Landerwerbsgenehmigung und das Gewerberecht, doch es gibt auch andere Wege, diese zu erlangen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Foppa bezeichnet Italienerinnen als Minderheit.

    Astrid Tötsch berichtet für Salto, dass der zuständige Sonderausschuss des Landtags der Autonomiereform zugestimmt hat. Sie weist dabei unter anderem darauf hin, dass die Möglichkeit, die Landesregierung fortan nach dem Bevölkerungsproporz zusammenzusetzen, von manchen Parteien kritisch gesehen wird. Brigitte Foppa von den Grünen wird folgendermaßen zitiert:

    Nicht, weil wir nicht hinter einer stärkeren Repräsentanz der italienischsprachigen Minderheit stehen – ganz im Gegenteil. Doch wir befürchten, dass diese Regelung der SVP zu viel politischen Spielraum für fragwürdige Absprachen eröffnen könnte.

    – Brigitte Foppa (Grüne)

    Es ist zum Haareraufen. Jetzt verbreiten auch schon die Grünen die aberwitzige Mär von der Titularnation als Sprachminderheit im eigenen Staat. Implizit wird damit auch die Grundlage der Südtirolautonomie — der Schutz der deutschen und der ladinischen Minderheit — in Frage und auf den Kopf gestellt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 07 08



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  • Ausschuss winkt Autonomiereform durch.

    Am 22. April war es beim Sonderlandtag über die Autonomiereform zum Eklat gekommen, weil Landtagspräsident Arnold Schuler (SVP) keine Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Entwurfs zulassen wollte. Die gesamte Opposition hatte deshalb den Saal verlassen — womit die Sitzung zu Ende war, noch bevor sie richtig begonnen hatte.

    Keine Auflagen

    Tags darauf war der Sonderausschuss des Landtags einberufen, der die Aufgabe hatte, die offizielle Stellungnahme zur Reform für das Plenum vom 6. Mai vorzubereiten. Doch die Mehrheit aus SVP und Rechten machte unmissverständlich klar, dass es sich bei dem Entwurf um ein fertiges Verhandlungsergebnis handle und sie deshalb — nach dem Motto »Vogel friss oder stirb« — keinen Auflagen zustimmen werde, obwohl sie dem Landtag sehr wohl zustehen würden.

    Der Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber hat auf der Website der Freien Fraktion die von ihm eingebrachten Änderungsvorschläge veröffentlicht. Sie hätten folgende Punkte umfasst und wurden allesamt niedergestimmt:

    • Buchstabe q) des Entwurfs: nach dem »Autonomieniveau« (it. livelli di autonomia) sollte auch ein Verweis auf den Minderheitenschutz (it. tutela delle minoranze) eingefügt werden;
    • Buchstabe r) des Entwurfs: nach den »besonderen Autonomiebedingungen« (it. particolari condizioni di autonomia) sollte auch hier der Minderheitenschutz (it. tutela delle minoranze) erwähnt werden;
    • Buchstabe s) des Entwurfs: die Bezeichnung »Trentino-Südtirol« statt »Trentino-Südtirol/Alto Adige« in der deutschen Übersetzung sollte beibehalten werden (vgl.).

    Zumindest die beiden ersten Punkte hätte man durchaus als nötige und hoffentlich unstrittige Präzisierung statt als inhaltliche Abänderung verstehen können, doch wurden sie beide mit 18 zu 17 Stimmen abgelehnt. Auch SVP und F wollten also — im Unterschied zur gesamten Opposition! — nicht ausdrücklich und rechtsverbindlich im Text festhalten lassen, dass bei einseitigen Änderungen des Autonomiestatuts durch den Zentralstaat neben dem Autonomie- auch das Minderheitenschutzniveau beizubehalten ist.

    Leiter Reber macht auf das nicht unwesentliche Detail aufmerksam, dass bei diesem Abstimmungsergebnis nur 14 Abgeordnete der Sprachminderheiten dagegen- und 16 dafürgestimmt haben.

    (Ich weiß nicht, ob das in diesem Fall möglich ist, aber vielleicht sollte ja im Plenum vom 3. Mai die nach Sprachgruppen getrennte Abstimmung gemäß Artikel 56 des Autonomiestatuts angedacht werden?)

    Nur Bemerkungen

    Angenommen wurden vom Sonderausschuss lediglich unverbindliche »Bemerkungen«, von denen auf der Website der Freien Fraktion ebenfalls einige nachzulesen sind. Dabei sind die von der Regierungsmehrheit eingebrachten und genehmigten Bemerkungen größtenteils peinliches Eigenlob. So wurde festgehalten, dass

    • die vorgeschlagenen Änderungen des Autonomiestatuts in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen und begrüßenswerten Fortschritt für die Entwicklung der Autonomie darstellen;
    • mit den vorgeschlagenen Änderungen des Autonomiestatuts wichtige Schritte im Sinne der Wiederherstellung bzw. Rückgewinnung der durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes geschmälerten Gesetzgebungsbefugnisse gesetzt werden;
    • die Anpassungen im Bereich der Sprachgruppenvertretung in den Exekutivorganen und in Bezug auf die Mindestansässigkeitsdauer für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes mit der Zielsetzung des Minderheitenschutzes vereinbar und in deren Lichte auszulegen und anzuwenden sind;
    • die vorgeschlagene Präzisierung hinsichtlich der Rolle der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut deren Funktion zur dynamischen Anpassung und Weiterentwicklung der Autonomie stärkt;
    • für künftige Änderungen des Autonomiestatuts auch innerstaatlich ein Einvernehmensprinzip zum Schutze und zur Wahrung des geltenden Autonomieniveaus eingeführt wird;
    • mit dem gegenständlichen Verfassungsentwurf keine vollständige Anpassung des Autonomiestatuts an die Verfassungsreform von 2001 erfolgt und die Besserstellungsklausel gemäß Artikel 10 des Verfassungsgesetzes Nr. 3/2001 in Bezug auf die im Verfassungsgesetzentwurf nicht explizit geregelten Bereiche weiterhin Anwendung findet;
    • die vorgeschlagenen Änderungen eine Reihe von Maßnahmen des »Südtirol-Paketes« betreffen, so dass der Verfassungsgesetzentwurf aus diesem Grund und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis der einvernehmlichen bilateralen Vorgangsweise auch an die Republik Österreich zu übermitteln ist.

    Etwas Substanz haben höchstens die beiden letzten Punkte, doch damit sie irgendeine Wirkung entfalten, hätten sie in den Reformentwurf (oder zumindest in den offiziellen Begleitbericht) gehört. Als »Bemerkung« sind sie ein zahnloser Tiger.

    Genauso zahnlos übrigens wie jetzt die Feststellung, dass der Staat bei einseitigen Abänderungen des Autonomiestatuts neben dem Autonomie- auch das Minderheitenschutzniveau einhalten sollte. Dieser Punkt wurde schlussendlich nämlich doch genehmigt, aber lediglich als »Bemerkung« anstatt als Auflage. Damit wischt sich das Verfassungsgericht im Zweifelsfall höchstens den Allerwertesten ab.

    Insgesamt wurde der unabänderliche Reformentwurf mit 28 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheißen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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