Am 17. Dezember hat die französische Nationalversammlung ein Gesetz zur Restitution von 27 Kulturgütern an Benin und Senegal beschlossen. Die Abgeordneten haben dabei vom »Recht des letzten Wortes« Gebrauch gemacht, um sich über einen gegenteiligen Entscheid des Senats hinwegzusetzen.
Die Rückgabe umfasst einerseits 26 Werke des sogenannten Béhanzin-Schatzes, die derzeit im Musée du quai Branly – Jacques Chirac in Paris aufbewahrt und seit 2016 von Benin beansprucht werden. Andererseits einen wertvollen Säbel, der sich bislang im Eigentum des Musée de l’Armée befand, aber schon seit Ende 2018 im Museum der Schwarzen Zivilisationen in Dakar ausgestellt ist. Er wird von Senegal seit Juli 2019 reklamiert.
Laut dem nun beschlossenen Gesetz haben die zuständigen Stellen jetzt ein Jahr Zeit, um die 27 Gegenstände an die beiden afrikanischen Länder zurückzugeben. Dort waren sie im Krieg erbeutet worden. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine nur punktuelle Ausnahme vom Unveräußerlichkeitsgrundsatz, der in Frankreich allgemein für Kollektionen in öffentlichem Besitz gilt.
Letzteres ist auch die Schwachstelle des nunmehr gefassten Rückgabebeschlusses, da er zwar einen politischen, aber keinen juristischen Präzedenzfall bildet.
Zahlreiche andere afrikanische Länder haben ebenfalls ihren Anspruch auf erbeutete Kulturgüter angemeldet — allein im Musée du quai Branly sind mehrere tausend Ausstellungsstücke betroffen. Eine Restitution weiterer Objekte wäre dann aber allenfalls auf der Grundlage weiterer Gesetze zulässig, denn Gerichten wird es nicht gestattet sein, den Geltungsbereich der jetzt verabschiedeten Norm auf weitere Güter auszuweiten und anzuwenden.
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