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RU-486: Zwangsaufenthalt abgeschafft.

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Erst im Jahr 2010 war in Italien das sogenannte Präparat RU-486 zugelassen worden, mit dem ein schonenderer Schwangerschaftsabbruch herbeigeführt werden kann. Das war 22 Jahre später als Frankreich und elf Jahre später als die meisten anderen Länder Westeuropas (einschließlich Deutschland, Österreich und die Schweiz), die ihm bis spätestens 1999 die Zulassung gewährten.

Eine italienische Besonderheit war, dass die damalige Regierung von Silvio Berlusconi eine Art Strafklausel einführte, aufgrund derer Frauen, die sich für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch entschieden, — ohne jede medizinische Indikation — ein dreitägiger Krankenhausaufenthalt aufgezwungen wurde.

Der Südtiroler Beirat für Chancengleichheit bezeichnete diese Vorgabe damals als »eine Farce und eine Bestrafung der Frau«.

Anders als Südtirol scherten mehrere italienische Regionen (Toskana, Emilia Romagna, Ligurien, Umbrien, Latium…) bald aus und ließen aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnisse in Gesundheitsbelangen eine Verabreichung ohne Krankenhausaufenthalt zu.

Doch erst jetzt beendete der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza (LeU) — mit Verweis auf Empfehlungen der WHO und auf die Erfahrung in anderen Ländern — die demütigende Praxis ganz. Gleichzeitig wurde der Einsatz des Präparats von der siebten bis auf die neunte Schwangerschaftswoche ausgedehnt.

Vermutlich hat auch die Corona-Pandemie ihren Teil dazu beigetragen, dass der ideologisch motivierte Zwangsaufenthalt nach einem Jahrzehnt endlich gefallen ist: ein unnötiger Krankenhausaufenthalt stellt in dieser Zeit ein völlig verzichtbares Gesundheitsrisiko für die Frau und nicht zuletzt für das Krankenhauspersonal dar.



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