Die höchstmögliche Strafe (von 5 Millionen Euro) hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM gegen die italienische Post verhängt, weil sie ihrer Ansicht nach massiv gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen hat.
Konkret geht es um die Zustellung sowie die elektronische Entgegennahme von eingeschriebener Post, wobei die Behörde einerseits Kundentäuschung und sogar gesetzwidrige Zustellungspraktiken nachweisen konnte, andererseits aber auch eine Schädigung des Justizsystems beklagt. Der Post anzulastende Verspätungen und Zustellungsfehler hätten in vielen Fällen zur Beendigung von Prozessen wegen Überschreitung der Verjährungsfrist geführt.
AGCM selbst beklagt, dass die Höhe der Strafe angesichts eines spezifischen Umsatzes der italienischen Post von 3.492 Millionen (in 2019) keinerlei abschreckende Wirkung haben könne. Der italienische Staat — so die Wettbewerbsbehörde — habe die EU-Richtlinie 2161/2019 nicht umgesetzt, die Strafen bis 4 Prozent des Jahresumsatzes vorsehe. Im vorliegenden Fall wären das 140 statt 5 Millionen Euro.
Cëla enghe: 01
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