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Das Kündigungsrecht.
Eine Sezession muss keine Kettenreaktion auslösen und wenn doch, wäre es nicht weiter schlimm

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ai

Ein Argument, das neben jenem der „Verfassungswidrigkeit“ stets gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung – und nicht nur gegen diese – ins Treffen geführt wird, ist der befürchtete Dominoeffekt. „Wenn wir die Sezession erlauben, würden andere folgen und viele Staaten würden zerfallen“. Auf dieses Argument hätte ich zwei mögliche Antworten parat:

Antwort 1

„Na und? Wo liegt das Problem?“ Wenn wir alle eine konsequent demokratische Einstellung an den Tag legen und den Mehrheitswillen von Bewohnern nach Selbstbestimmung trachtender Territorien anerkennen, können wir Sezessionen doch ganz entspannt sehen. Die „Einheit der Nation“ ist ja kein physikalisches Gesetz, noch berührt sie irgendwelche Grundreche. Staatsgrenzen verändern sich laufend und warum sollten die meist durch Kriege entstandenen Verwaltungsgrenzen im 21. Jahrhundert in einem vereinten Europa nicht demokratisch festgelegt werden? Auch die Angst vor einem Rückfall in die mittelalterliche Kleinstaaterei wäre unbegründet, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich die neuen (Klein)-Staaten angesichts der Globalisierung in irgendeiner Weise isolieren würden. Vielmehr haben sie ein verstärktes Interesse an einer auf den Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität basierenden europäischen Integration als die großen Flächenstaaten, die bis zu einem gewissen Grad auch alleine überleben können. Die Europäische Union sollte solch „internen Erweiterungen“ also positiv gegenüberstehen, die Entwicklung als Chance gegen die derzeitige institutionelle Krise begreifen und die neuen Staaten umgehend als Mitglieder anerkennen (falls diese das möchten). Deren Bewohner sind ja bereits EU-Bürger, sie verwenden den Euro und sämtliches EU-Recht ist bereits umgesetzt. Es gibt keinen Grund für langwierige Beitrittsverhandlungen. Die EU bräuchte lediglich ein standardisiertes Prozedere.

Antwort 2

„Ein garantiertes Sezessionsrecht auf allen Ebenen ist ein guter Garant für stabil funktionierende Staaten und sozialen Frieden.“ Was auf den ersten Blick etwas paradox klingt, ist bei genauerer Betrachtung völlig logisch und in anderen Bereichen unseres Zusammenlebens (Ehe, Wirtschaft, Gesellschaftsleben usw.) längst umgesetzt. Die Feststellung beruht auf der in unseren Breiten gängigen Annahme, dass Zwang auf Dauer demotivierend und kontraproduktiv ist.

Stellen wir uns ein Unternehmen vor, in dem die Mitarbeiter zur Arbeit gezwungen werden und sie jeden noch so niedrigen Lohn sowie sämtliche widrigen Arbeitsumstände akzeptieren müssen, weil es kein Kündigungsrecht gibt. Mehr noch, sie sind vertraglich gezwungen, ihr ganzes Leben für dieses Unternehmen zu arbeiten.

Wie motiviert würden die Arbeiter in einem solchen Betrieb wohl zu Werke gehen? Welche „Incentives“ hätte die Unternehmensführung angesichts ihrer Machtposition ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen oder den Arbeitnehmern entgegenzukommen, wo sie doch stets nur darauf verweisen muss, dass der Arbeiter nicht kündigen kann? Würde es früher oder später nicht zu Aufständen kommen?

Was die Staatsorganisation betrifft, folgen wir somit einer Logik aus vorindustriellen Zeiten, in denen die nunmehrigen Errungenschaften der Arbeiterbewegung als herannahender Untergang interpretiert wurden.

Stellen wir uns nun ein zweites Unternehmen vor, in dem die Mitarbeiter freiwillig zur Arbeit kommen und jederzeit von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Sie haben die Möglichkeit zu einem anderen Betrieb zu wechseln oder sich selbstständig zu machen.
Wäre dieses Unternehmen nicht wesentlich produktiver und auch stabiler als das erste, da alle Seiten im Gegensatz zum Zwangsbetrieb ein inhärentes Interesse an konstruktiver Zusammenarbeit haben? Würde es je zu Rebellionen gegen die Unternehmensführung kommen? Wäre es nicht sogar wahrscheinlicher, dass in einem solchen Unternehmen die Mitarbeiter viel loyaler sind und auch einmal freiwillig Überstunden leisten, um für einen Kollegen einzuspringen oder eine Zeit lang auf Teile ihres Lohnes verzichten, wenn es im Unternehmen einmal nicht so gut laufen sollte?

Gleichzeitig wäre ein allgemeines Sezessionsrecht auch ein guter Parameter wo die Schmerzgrenze für eine konstruktive Kooperation liegt. Sollten sich die Partner trotz guter struktureller Voraussetzungen dennoch überworfen oder entfremdet haben – was durchaus passieren kann und nicht „Schuld“ einer Seite sein muss, macht es in letzter Konsequenz nämlich wenig Sinn, sie durch (einseitigen) Zwang beisammen zu halten. Dann wäre es Zeit für eine organisierte Scheidung.

Cëla enghe: 01 02 03



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Comentârs

3 responses to “Das Kündigungsrecht.
Eine Sezession muss keine Kettenreaktion auslösen und wenn doch, wäre es nicht weiter schlimm

  1. Sabina avatar
    Sabina

    Der hier schon öfters vorgebrachte Vergleich mit einer Ehe(scheidung) hinkt meiner Ansicht nach in mehrerlei Hinsicht.

    Oder anders gesagt: Das Ergebnis des Vergleichs ist das Sichtbarwerden von einigen wesentlichen Unterschieden.

    Ehe = bewusst gebildete Schnittmenge zwischen zwei voneinander unabhängigen Mengen

    Region = Teilmenge eines Staates

    Scheidung: Einigung zwischen zwei Einzelpersonen, die ihre Schnittmenge (manchmal auch eine Vereinigungsmenge) wieder auflösen. Im Falle von Kindern behalten sie – hoffentlich – die gemeinsame Verantwortung bei, „handhaben“ diese jedoch getrennt voneinander (man verzeihe mir die saloppe Darstellung, es geht nur um den Vergleich). Die Trennung von „Tisch und Bett“ zwischen zwei Einzelsubjekten wird in aller Regel vollständig vollzogen.

    Sezession: Regelung für das Herauslösen einer Teilmenge aus der Gesamtmenge. Vor allem aber handelt es sich um die Trennung von kollektiven Subjekten. Die einzelnen Menschen der Teilmenge hingegen, mit ihren jeweils unterschiedlichen (es sei denn wir haben es mit der unwahrscheinlichen Situation einer 100%igen Zustimmung zu tun) Vorstellungen darüber, ob sie weiterhin Teilmenge bleiben oder selbst eine unabhängige Menge werden wollen, müssen auch weiterhin „Tisch und Bett“ teilen. Mit entsprechend weiterbestehenden Konflikten.

    Auch der Vergleich mit einem Unternehmen und der Möglichkeit für einzelne ArbeitnehmerInnen zu kündigen, macht wesentliche Unterschiede sichtbar, weil es auch in diesem Fall um Einzelsubjekte und nicht um kollektive Subjekte geht. Einzelne ArbeitnehmerInnen entscheiden für sich zu bleiben oder zu gehen. Es wird nicht mehrheitlich entschieden, ob alle (Mitarbeitenden einer Abteilung) bleiben oder gehen (müssen).

    Ganz unabhängig davon, ob man Sezession grundsätzlich oder unter bestimmten Umständen oder gar nicht für legitim hält, finde ich es wichtig, sich diese Unterschiede zu vergegenwärtigen, um sie auch entsprechend adressieren zu können. Und selbstverständlich spricht nichts dagegen, auf demokratischem Wege rechtliche Regelwerke dafür zu entwickeln, wie kollektive Subjekte sich voneinander trennen können.

    Nur gibt es dabei beachtliche Unterschiede zu einer Ehescheidung oder einer Kündigung.

    1. Harald Knoflach avatar
      Harald Knoflach

      freilich gibt es diese unterschiede. das ist mir schon klar.
      dennoch denke ich, dass es treffende vergleiche sind, da
      – zum einen die region nicht immer eine “teilmenge eines staates” sein muss, sondern der staat auch durch die vereinigung zweier oder mehrerer gleichberechtigter partner zustandegekommen sein kann.
      – ich glaube, dass auch das zustandekommen von staaten analog zur ehe passieren sollte. somit würde man die region nicht notwendigerweise als teilmenge sondern als vertragspartner sehen. das gilt gerade für regionen wie zum beispiel südtirol, die ja nie darüber befinden durften, wessen teil sie sein möchten. (die eu hingegen funktioniert nach diesem selbstverantwortlichen vertragspartner-prinzip, das ich auch für staaten gut fände).
      – zwar selbstverständlich individuen innerhalb des kollektivs anderer auffassung sein können und dennoch weiterhin “tisch und bett” teilen müssen, wir uns aber in einer demokratie schon darauf geeinigt haben, den mehrheitswillen umzusetzen. denn genauso gut könnte man umgekehrt argumentieren, dass diejenigen, die für die sezession sind uns sie nicht bekommen, die krot schlucken und “tisch und bett” mit jemanden teilen müssen, mit dem sie das nicht wollen.

      1. Sabina avatar
        Sabina

        zum einen die region nicht immer eine “teilmenge eines staates” sein muss, sondern der staat auch durch die vereinigung zweier oder mehrerer gleichberechtigter partner zustandegekommen sein kann.

        Eine Region (als Überbegriff) ist immer die Teilmenge eines Staates, ganz unabhängig davon, wie dieser entstanden ist und wie er verfasst ist bzw. wie umfangreich die autonomen Befugnisse der einzelnen Region sind: Das gilt für die amerikanischen Bundesstaaten genauso wie für die österreichischen Bundesländer oder die italienischen Regionen und autonomen Provinzen.

        ich glaube, dass auch das zustandekommen von staaten analog zur ehe passieren sollte. somit würde man die region nicht notwendigerweise als teilmenge sondern als vertragspartner sehen. das gilt gerade für regionen wie zum beispiel südtirol, die ja nie darüber befinden durften, wessen teil sie sein möchten. (die eu hingegen funktioniert nach diesem selbstverantwortlichen vertragspartner-prinzip, das ich auch für staaten gut fände).

        Das kann durchaus wünschenswert sein, allerdings wäre eine Region dann trotzdem eine Teilmenge des Staates. Ist ja nicht automatisch gleichbedeutend mit unterjocht. Und wir haben nicht vom Zustandekommen, sondern vom Trennen gesprochen.

        zwar selbstverständlich individuen innerhalb des kollektivs anderer auffassung sein können und dennoch weiterhin “tisch und bett” teilen müssen, wir uns aber in einer demokratie schon darauf geeinigt haben, den mehrheitswillen umzusetzen. denn genauso gut könnte man umgekehrt argumentieren, dass diejenigen, die für die sezession sind uns sie nicht bekommen, die krot schlucken und “tisch und bett” mit jemanden teilen müssen, mit dem sie das nicht wollen.

        Natürlich ist auch die Beibehaltung des Status Quo mit Konflikten behaftet, nur ist auch die Veränderung nicht automatisch konfliktlösend. Deshalb schreibe ich ja, dass Konflikte explizit adressiert werden müssen. Und dass der Unterschied zu einer Ehe oder einem Arbeitsverhältnis darin liegt, dass ich als Einzelperson bei Scheidung oder Kündigung eben nicht mehr “Tisch und Bett” bzw. “Schreibtisch und Unternehmenskultur” teilen muss.

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