Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten.
— Art. 6 der italienischen Verfassung
Wie berichtet hatte die Mittelinksregierung um Romano Prodi kurz vor ihrem Untergang einen vielbeachteten Vorstoß in Sachen Minderheitenschutz beschlossen. In einem ihrer letzten Akte einigte sie sich auf Betreiben von Regionenministerin (!) Linda Lanzillotta darauf, das friaulische Sprachgesetz vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Gleich mehrere wichtige Punkte beanstandete die Zentralregierung an diesem Gesetz, das eine ebenfalls mittelinke Regionalregierung um Riccardo Illy erlassen hatte.
Am 22. Mai hat nun das Verfassungsgericht sein Urteil gesprochen und der Zentralregierung Recht gegeben. Obwohl die im Sprachgesetz enthaltenen Förderungsmechanismen im Vergleich zu unseren mehr als bescheiden — ich würde sagen völlig unzureichend — sind, widersprechen sie angeblich der vielgepriesenen italienischen Verfassung und müssen zurückgenommen werden.
Unter anderem heißt dies, dass:
- die eine (einzige!) geplante Wochenstunde in friaulischer Sprache an öffentlichen Schulen nicht stattfinden wird, obwohl sogar (wie beim Religionsunterricht) die Abmeldemöglichkeit vorgesehen war. Hirnrissig: Religion und Englisch ja, eigene Landessprache nein;
- die Bürgerinnen sich nicht auf Friaulisch an die Regionalregierung wenden dürfen;
- die Kommunen Orts- und Flurnamen nicht in die friaulische Version zurückführen dürfen.
Friaulisch ist genauso wie Sardisch, Katalanisch oder Deutsch eine wissenschaftlich anerkannte Sprache und eng mit dem Dolomitenladinischen verwandt. Das Urteil bezeichnete der ehemalige Regionalassessor Antonaz (Mittelinks) als »faschistisch«.
Dass das Verfassungsgericht der Anfechtung stattgegeben hat, zeigt einmal mehr, welch eine Ausnahme der Südtiroler Minderheitenschutz im italienischen System darstellt. Anders ausgedrückt: wie sehr wir die Schutzmechanismen der Autonomie den internationalen Verträgen, der Schutzmachtfunktion Österreichs und dem Einsatz der gesamten Bevölkerung, und wie wenig wir sie der italienischen Verfassung verdanken, die nach Auslegung des Gerichtes nicht einmal eine einzige Pflichtstunde in der Minderheitensprache hergibt.
Damit positioniert sich Italien auch im Minderheitenschutz am unteren Ende der internationalen Skala. Die Europäische Charta der Minderheitensprachen, von Italien unterzeichnet (aber wohl nicht ohne Grund nie ratifiziert) würde das Land zu wesentlich konkreteren Schritten zwingen, als sie das Verfassungsgericht jetzt zurückgewiesen hat [vergleiche].
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