von Andreas Gufler Oberhollenzer
An der Eurac fand am 22. April eine Tagung zum 50-jährigen Bestehen des ethnischen Proporzes statt. Ich habe die Veranstaltung vor allem deshalb besucht, weil ich sehen wollte, wer über den Proporz in Südtirol diskutiert und eben auch, was diskutiert wird. Eines vorweg: Es waren vor allem Akademiker:innen und medial bekannte Personen; die Tagung war sehr zahlen- und statistiklastig.
Im Folgenden möchte ich Teile der Tagung kurz zusammenfassen und manchmal einen kritischen Blick darauf werfen. Insgesamt waren zehn Vorträge zum Proporz geplant, wovon der Vortrag von Karin Ranzi über die »Wahrung der Zwei- und Dreisprachigkeit« krankheitsbedingt ausgefallen ist. Sieben Vorträge waren auf Deutsch, einer auf Englisch und einer auf Italienisch. Die Veranstaltung war in drei Panels aufgebaut, nach denen Teilnehmer:innen der Tagung den Vortragenden Fragen stellen konnten. Am Ende der Tagung war noch eine Diskussionsrunde geplant, bei der ich aber nicht mehr anwesend war.
Marc Röggla eröffnete die Tagung und switchte bei seiner Rede zwischen Italienisch und Deutsch. Er wies auf die Kontroversität des Proporzes in Südtirol hin; früher sei der Proporz besser angesehen gewesen als heute, wo man schnell als »Ewiggestriger« gelte. Auch gab Röggla zu bedenken, dass viele junge Südtiroler:innen gar nicht wüssten, was der Proporz ist. Dies hat sich auch im Publikum gezeigt: Es waren nur sehr wenige junge Menschen anwesend. Röggla wünscht sich, mit dieser Veranstaltung einen Diskussionsraum über den Proporz zu schaffen.
Der Proporz im Laufe der Zeit
Oskar Peterlinis Vortrag begann mit einem Abriss über die steinige Geschichte der Autonomie, beginnend beim Faschismus. Anschließend präsentierte Peterlini die historische Verteilung von öffentlichen Stellen bei Land und Staat, verteilt nach den drei Sprachgruppen, und konstatierte schließlich einen Rückgang von Staatsbediensteten der deutschen und ladinischen Sprachgruppe. Peterlini nannte dabei mögliche und sehr valide Gründe für diese Entwicklung: Braindrain, wirtschaftliche Gründe, Geburtenrückgang, mehr Arbeitsmöglichkeiten deutsch- und ladinischsprachiger Menschen in der Landwirtschaft.
Aber was ist mit strukturellen Gründen, die mit dem Staatsdienst selbst zu tun haben? Sind staatliche Behörden in Südtirol so strukturiert, dass Zwei- bzw. Dreisprachigkeit gewährleistet ist? Sind Computerprogramme und interne Mitteilungen in der jeweiligen Muttersprache verfügbar? Kann man bei Besprechungen oder im Team Deutsch oder Ladinisch reden? Natürlich könnte man einwenden, dass jede:r Staatsbedienstete in Südtirol – wenigstens theoretisch – die Landessprachen Deutsch und Italienisch beherrschen müsse, trotzdem macht es etwas aus, ob man im Arbeitsumfeld seine jeweilige Muttersprache verwenden kann/darf oder eben nicht. Vielleicht könnte das auch ein Grund sein, wieso Deutschsprachige und Ladinischsprachige nicht so gern im Staatsdienst tätig sind.
Die »vorübergehende« Durchführungsbestimmung
Peterlini erwähnte auch die neue, »vorübergehende« Durchführungsbestimmung 97/2025, die es erlaubt, den Proporz bei öffentlichen Stellen zu umgehen und Menschen in Abweichung der Proporzregelungen und dabei auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis befristet anzustellen. Diese Regelung greift, wenn mindestens 10 Prozent Personalmangel vorherrscht, was laut Peterlini aktuell auf jede Behörde zutreffen würde. Kritisch sieht Peterlini vor allem auch, dass es dabei keinen Zweisprachigkeitsnachweis mehr braucht, und beschreibt dies als Rückschritt – zurecht, wie ich finde. Peterlini betonte aber, dass es eine »vorübergehende« Regelung sei, sogar der Landeshauptmann habe ihn am Morgen der Tagung angerufen und gebeten, zu erwähnen, dass diese Regelung »vorübergehend« sei.
Vorübergehend bedeutet in dem Falle wahrscheinlich aber auf unbestimmte Zeit, bis eine neue Regelung verabschiedet wird. Wenn man sich die entsprechende Durchführungsbestimmung 97/2025 anschaut, gibt es kein festgesetztes Datum, ab wann diese ausläuft.
Peterlinis Fazit zum Proporz lautet, dass er heutzutage weniger als Schutzinstrument von Minderheiten dient als früher.
Die Sprachgruppenzählung
Beim Vortrag von Timon Gärtner, Geschäftsführer des ASTAT, ging es um die Sprachgruppenzählungen, die alle zehn Jahre durchgeführt werden müssen, damit der Proporz berechnet werden kann. Gärtner referierte über die administrativen und methodischen Herausforderungen einer solchen Zählung, ferner resümierte er auch positiv über die bei der letzten Zählung erstmals eingeführte Online-Abstimmung. Gärtner gab auch einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Sprachgruppenzählung, die nun, im Gegensatz zu früher, von der allgemeinen Volkszählung entkoppelt wurde und als eigenständige statistische Erhebung durchgeführt wird. Bei der Informationskampagne für die letzte Sprachgruppenzählung, erzählte Gärtner, wäre man bemüht gewesen, in Gherdëina und Val Badia die jeweiligen Informationen auch in den ladinischen Sprachidiomen zur Verfügung zu stellen.
Missbrauchsanfälligkeit der Sprachgruppenzählung
Um bei der Sprachgruppenzählung teilnehmen zu können, braucht man die italienische Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz an einem Stichtag (30. September 2023 bei der letzten Zählung) in Südtirol. Die letzte Voraussetzung scheint mir jedoch sehr anfällig für Missbrauch, und das habe ich bei der anschließenden Diskussion auch angemerkt. Im Gegensatz zur Ansässigkeitsklausel bei Wahlen, die (noch) vier Jahre beträgt, braucht man für die Sprachgruppenzählung lediglich die italienische Staatsangehörigkeit und eine eintägige Ansässigkeit zum Stichtag in Südtirol. Gärtner bestätigte auf meine Nachfrage hin, dass es zu Missbrauch hätte kommen können, vor allem durch die vielen Zweitwohnungen in Südtirol.
Il «disagio» per la proporzionale?
Andrea Carlà, Wissenschaftler an der Eurac, war der Einzige der Vortragenden, der auf Italienisch referierte. Sein Vortrag trägt den Titel »Il ‚disagio‘ per la proporzionale?« und bezog sich beim Begriff des disagio auf den Artikel »Il disagio degli italiani tra retorica e realtà« von Luca Fazzi. Carlà betrachtete den Proporz für seinen Vortrag rein in der Funktion der Vergabe von öffentlichen Stellen nach Sprachgruppen und sprach in seinem Vortrag von »Alto Adige« und »altoatesini«, was mich persönlich befremdet hat. Zudem habe man in Südtirol eine Art vertikale Segregation nach Sprachgruppen, wo es vor allem deutschsprachige Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung gäbe, wenig jedoch italienischsprachige; empirische Studien gäbe es dazu aber noch keine, merkte Carlà an. Der Proporz sei für viele Menschen in Südtirol zu etwas Nebensächlichem geworden, es gäbe zudem wenig Anreize für Menschen, öffentliche Stellen zu bekleiden, und für viele Menschen wichtigere Dinge als den Proporz. Carlà fragte (rhetorisch), ob der Minderheitenschutz nicht auch von anderen Instrumenten gewährleistet wird und so der Proporz obsolet würde, wies dabei aber gleichzeitig auf den aktuellen Skandal um die Fälschungen der Zweisprachigkeitszertifikate hin.
Bei der anschließenden Diskussion merkte Carlà an, dass in Südtirol niemand die Zweisprachigkeit infrage stelle. Meines Wissens gibt es dazu aber auch keine empirischen Untersuchungen.
Mindestquote für Ladiner:innen
Für Ladiner:innen habe der Proporz auch Schattenseiten, meinte Sophie Mangutsch in ihrem Vortrag. Die Ladiner:innen machen zahlenmäßig (bei er letzten Sprachgruppenzählung) etwa 4,41 Prozent aus. Der Proporz schütze vor allem die großen Sprachgruppen Deutsch und Italienisch, nichtsdestotrotz denken Ladiner:innen, dass der Proporz auch für sie wichtig ist. Mangutsch weist darauf hin, dass viele Ladiner:innen aus den Tälern auswandern und sich dort dann seltener der ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklären, was aber dann die ladinische Sprachgruppe an sich wieder schwächt. Dem könnte man laut Mangutsch entgegensteuern, wenn man eine Mindestquote für Ladiner:innen festlegt oder eben auch die Möglichkeit außerhalb der Täler schafft, dass Ladiner:innen Minderheitenrechte in Anspruch nehmen können.
Es wird vorausgesetzt, dass man Spanisch spricht
Eine andere Perspektive einer Minderheit, jene der Bask:innen, wurde von Maddi Dorronsoro Olamusu vorgestellt. Das Baskenland ist in eine französische Hälfte und eine spanische Hälfte geteilt. Dorronsoro Olamusu gab einen Überblick der Minderheitenrechte in der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands (spanische Seite), die sich erst durch das Ende des Franco-Regimes entwickeln konnten. Im Gegensatz zu Südtirol gibt es keinen Proporz, sondern man muss, um ein öffentliches Amt zu bekleiden, je nach Berufsgruppe ein unterschiedliches Niveau Baskisch sprechen können. Es braucht kein Zweisprachigkeitszertifikat Spanisch-Baskisch, denn die Kenntnis der spanischen Sprache wird bereits vorausgesetzt.
Bei der anschließenden Diskussion erzählte Dorronsoro Olamusu von einer persönlichen Erfahrung mit einer Behörde in der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands, wo sie etwas in einer Behörde zu erledigen hatte. Die Beamtin in der Behörde hatte ein Schild, worauf stand, dass man langsam sprechen solle, da sie Baskisch lerne. Dorronsoro Olamusu hat aber gemerkt, dass die Beamtin einige Dinge auf Baskisch nicht verstanden hatte und hat dann schließlich auf Spanisch mit ihr geredet, um ihr Anliegen zum Abschluss zu bringen.
Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung wie die Steuererklärung
Verena Wisthaler präsentierte eine Studie – deren Titel mir leider entfallen ist –, wie Migrant:innen den ethnischen Proporz und auch die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung sehen. Viele der Migrant:innen wüssten nichts bzw. sehr wenig über den Proporz in Südtirol. Die interviewten Migrant:innen würden den Proporz und die Teilnahme an Sprachgruppenzählungen als etwas sehen, was man für andere macht, weniger für sich selbst. Für viele Migrant:innen sei es zudem schwierig, sich für eine Sprachgruppe zu entscheiden, da sie sich oft keiner zugehörig fühlen. Ein:e Respondent:in in der Studie verglich die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung mit einer Steuererklärung: Man müsse es irgendwann halt machen, aber es sei nichts Lebensbestimmendes.


