Der spanische Generalstaatsanwalt José Manuel Maza hat dem nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional) und dem Höchstgericht (Tribunal Supremo) seine Klageschrift gegen den katalanischen Präsidenten Puigdemont, seine gesamte Regierung und das Parlamentspräsidium zukommen lassen. Wie inzwischen bekannt, lautet der schwerste Anklagepunkt auf Rebellion, worauf bis zu 30 Jahre Freiheitsentzug stehen. Ebenfalls bekannt dürfte inzwischen sein, dass dieser Straftatbestand eine gewaltsame Erhebung voraussetzt.
Doch mit seiner Klageschrift hat Maza die Gewaltsamkeit des katalanischen Prozesses wunderbar konstruiert: Er argumentiert, dass der Unabhängigkeitsprozess von der katalanischen Regierung vorangetrieben wurde und dass das Parlamentspräsidium ihr legislativer, ANC und Òmnium (deren Vorsitzende im Gefängnis sitzen) ihr zivilgesellschaftlicher und die Landespolizei Mossos d’Esquadra ihr bewaffneter Arm gewesen seien. Einer der Dreh- und Angelpunkte der gewaltsamen Erhebung sei der 1. Oktober gewesen, als eine von den Angeklagten angefeuerte Bevölkerung öffentlich gegen die legitime Staatsmacht Widerstand leistete.
Dass es nicht zu größeren Gewaltausbrüchen gekommen sei schreibt der Generalstaatsanwalt — man lese und staune — der spanischen Polizei und der Guardia Civil zu, die deeskalierend eingegriffen bzw. im Anblick der gewaltsamen Tumulte das Feld geräumt hätten. Ist das nicht Neusprech vom Feinsten?
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